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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1888
- Sprache
- Deutsch
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Generalversammlung für den günstigsten Moment, der sich dem österreichischen Buchhandel bieten könne, um zu dieser Frage de finitiv Stellung zn nehmen. Redner hob in kurzen Umrissen die Unterschiede des vorgelegten Statutenentwurfes*) gegenüber dem bisherigen hervor und kennzeichnete als die wichtigsten Punkte desselben den Anschluß des Vereines an den Börsenverein, nm als dessen Organ aller Vorteile, die derselbe seinen Mitgliedern bietet, teilhaftig werden zu können, ohne dabei seine Selbständig keit und seinen großen Einfluß auf die eigenen Mitglieder preis- zugebeu. Herr Müller macht sodann auf die neue Organisa tion des Vorstandes aufmerksam, nach welcher für Ungarn und die österreichischen Krouländer Obmänner zu wählen seien, die in ihrem Wirkungskreise für die Durchführung der Bestimmungen der Generalversammlungen und des Vorstandes, sowie Aufrecht- haltung der Statuten Sorge zu tragen hätten. Sodann gelangte der Statuteuentwurf zur Beratung. Der Vorsitzende läßt auf Antrag des Herrn Ant. Schu macher (Innsbruck) die einzelnen Paragraphen des Statutes vor führen und fordert die Anwesenden aus, von Fall zu Fall ihre Einwendungen und Aenderungsvorschläge bekanntzugeben. An der nun folgenden, bei einigen Paragraphen etwas leb hafte» Debatte beteiligen sich vornehmlich die Herren W. Müller, H. Kirsch, C. Graeser, Rzivnäö (Prag), A. Schumacher (Innsbruck), Gubrhnowicz (Lemberg), Neugebauer (Prag), Bornemann (Znaim), und erfahren folgende Paragraphen einige Aenderuugen. 8 3. Bei Punkt 3 wurde von Herrn Gubrhnowicz (Lemberg) und Nzivnüö (Prag) die Befürchtung ausgesprochen, daß manche Mitglieder des Vereines, welche gar kein Interesse hätten, Mit glieder des Börsenvereines zu werden, austreten würden. Refe rent teilt diese Befürchtung nicht und macht aufmerksam, daß dieser Punkt im Statut enthalten fein muß, wenn derselbe im Börsenvereine anerkannt werden soll. Bei Punkt 6, Absatz 2, eutspinnt sich eine lebhafte Debatte. Herr Kirsch sieht in dem selben die Gefahr, daß Verleger das Schleudern auf Grund dieses Satzes für erlaubt halten könnten, und führt Beispiele an, daß einzelne Verleger an Vereine zu höherem Rabatt lieferten als an Buchhändler. Referent macht auf den Geist der Satzungen aufmerksam und betont, daß dieselben auf Initiative hervorragen der Verleger zum Schutze der Sortimenter geschaffen seien und daß man nicht befürchten dürfe, daß nun in Zukunft die Verleger schleudern würden, während der Sortimenter unter Kontrolle stehe. Auch Verlegern gegenüber würden dem Vor stande in solchen Fällen Mittel, dies zu verhindern, zur Ver fügung stehen. Die unveränderte Fassung dieses Paragraphen wurde beibehalten. 8 4. Referent beantragt als Punkt 6 der »Rechte der Mitglie der«: Bezug der »Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz« zu ermäßigtem Preise mit der Verpflichtung, dieselbe Nichtbuchhändlern und Nichtmitgliedern des Vereines nur mit Genehmigung des Vorstandes, und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Vereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (Angenommen.) 8 s. Hier wird als Termin für die Abhaltung der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung der Monat Juni bestimmt. Alinea 2, Zeile 2, muß es heißen: Hauptversammlungen rc. Im letzten Alinea heißt es: Mit der ordentlichen Haupt versammlung re. 8 12. Letztes Alinea: Keine Person kann mehr als zwei Stimmen vertreten. *) Abgcdruckt im Börsenblatt Nr. 192. 8 14- Alinea 1 hat zu lauten (formelle Aenderuug): Der Vor stand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorsitzendenstellvertreter, dem Schriftführer, dem Schriftsührcrstellvertreter, dem Schatz meister, dem Schatzmeisterstellvertreter und fünf Ausschußmit gliedern. VII. Uebergangsbestimmungeu. Alinea 1, Zeile 2, entfallen die Worte: und des Börsen vereinsvorstandes. Alle übrigen Paragraphen wurden in der Fassung des in in Nr. 33 der »Oesterreichischcn Buchhändler-Cvrrespoudenz« (Börsenbl. 192) veröffentlichten Statutenvorschlagcs einstimmig angenommen, und wird der Vorstand beauftragt, sofort nach er folgter Genehmigung des Statutes eine außerordentliche Haupt versammlung einzuberufen. Punkt VI der Tagesordnung: Auf Antrag der Herren A. Schumacher (Innsbruck), Rzivuäö (Prag) und K. Kon egen wird eine Beratung der vorgelegtcn Verkehrsordnung für den österreichisch-ungarischen Buchhandel bis nach Genehmigung der neuen Vereinsstatuten vertagt. Herr RzivnLö (Prag) empfiehlt die Veröffentlichung einer diese Frage betreffenden detaillierten Vorlage von seiten des Vor standes in der »Buchhändler-Correspondenz«, was angenommen wird. Punkt VII der Tagesordnung: »Regelung des Kunden rabattes« — wurde auf Antrag des Herrn Müller bis zur nächsten Generalversammlung vertagt. Redner hob die Notwendig keit einer außerordentlichen Generalversammlung, welche sofort nach behördlicher Genehmigung der Statute» noch i» diesem Jahre stattfinden müsse, hervor. In dieser außerordentlichen General versammlung müßte dann aus Grund der neuen Statuten die Wahl des Vorstandes stattfindeu und gleichzeitig mit der Ver kehrsordnung auch die Rabattfrage erledigt werden. (Dieser An trag wurde angenommen.) Auch der erste Antrag des Prager Gremiums (Punkt VIII, 1 der Tagesordnung), die Beibehaltung der seit 1845 üblichen 4 Prozent Skonto, welche die Wiener Verleger den Buchhändlern in den Kronländern als Aeguivalent für pünktliche und volle Saldierung und Frankozuseudung der Remittenden gewähre», wird nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Nzivnüü (Prag), Dominicus (Prag), Graeser, v. Brau müller, Schurich, Konegen und Müller besonders lebhaft beteiligen, einstweilen von der Abstimmung ausgeschlossen, nachdem in der in Aussicht genommenen Verkehrsorduung ein Skonto von 2 Prozent beantragt ist. Der zweite Antrag des Prager Gremiums, die Ausarbeitung einer Verkehrsordnung, entfällt, da mit Punkt VI der Tages ordnung identisch. Der Vorsitzende fordert nun Herrn K. Konegen auf, seine Anträge (Punkt IX der Tagesordnung) zu motivieren. Nach längeren ausführlichen und sachgemäßen Auseinandersetzungen for muliert Herr K. Konegen seine Anträge folgendermaßen. »1. Nachdem das heute bestehende Preßgesetz vom 17. Dezbr. 1862 den thatsächlichen Bedürfnissen des Buchhandels nicht mehr entspricht, wolle die Generalversammlung beschließen: Es mögen seitens des Buchhändlervereins in Gemeinschaft mit der Genossen schaft der Buchdrucker, sowie mit Beteiligung des Jourualisten- uud Schriftstellervereines »Concordia« die einleitenden Schritte zur Durchführung eines neuen Preßgesetzes unternommen werden. Zu dem Zwecke der Durchführung beantrage ich die Wahl einer Kommission, bestehend aus dem Vorstande des Buchhändler vereines und 3 Mitgliedern, worunter 1 Verleger, 1 Sortimenter, 1 Kolportagebuchhändler. Diese Kommission hat einen rechts kundigen Schriftführer, welcher aus Vereinsmitteln zu honorieren ist, zu Rate zu ziehen, sich mit der Korporation der Buchdrucker, dem Verein »Concordia« und sonstigen maßgebenden Persönlich keiten zu verbinden, die Agitation in den Tagesblättern zu ver-
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