Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1888
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- 1888-09-10
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- 10.09.1888
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Vorbilder-Sammlung. r. der Mappe. Abteilung Bucheinband. 1. Elfenbein geschnitzt. 3. Metall mit Email. 6. Gold u. Silber, getrieben, ciseliert, nielliert. 10. Leder — Mittelalter bis 1500. 15. Leder geschnitten — Mittelalter bis 1500. 20. Italien — 16. Jahrhundert 1. Hälfte. 23. „ „ Majoli u. Canevarius. 26. „ „ 2. Hälfte. 30. Frankreich — Anfang 16. Jahrh. 33. „ — Jean Grolier f1479 —1565f. 36. „ — 16. Jahrh. 2. Viertel. 38. „ — König Heinrich II. (1547—49j. 40. „ — 16. Jahrh. 2. Hälfte. Art des I. Grolier. 4ll. „ - 45. „ — „ „ Ranken, Band- und Laubwerk. 50. England — 16. Jahrh. 53. 54. Deutschland — 16. Jahrh. 60. Italien — 17. Jahrh. 64. Frankreich — 17. Jahrh. l. Hälfte. 67. „ — „ 2. Hälfte. 70. Deutschland — 1/. Jahrh. 75. Frankreich — 18. Jahrh. 80. Deutschland n. Italien — 18. Jahrh. 85. Frankreich — 19. Jahrh. 1. Hälfte. 90. 92.l 95. 97 Frankreich — 19. Jahrh. 2. Hälfte. 100. Frankreich — 19. Jahrh. Gemalte Einbände. 105. Deutschland — 19. Jahrh. 120. Orient. K. Burger. Vermischtes. Vom Schriftsteller-Verbände. — Aus der vor kurzem in München stattgehabtcn Hauptversammlung des deutschen Schriftsteller-Ver bandes berichtet die -Allgemeine Zeitung- über den Antrag Robert Keils lWeimar) (Aufnahme des Verlagsrechtes in das bürgerliche Ge setzbuch) wie folgt: Sitzung vom 2. September. Rechtsanwalt Robert Kerl erstattet um fassenden Bericht zu seinem folgenden Antrag: -In Betracht, I) daß i» dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich das Verlagsrecht nicht mit ausgenommen, sondern einer späteren (wohl erst »ach einer Reihe Jahre zu erwartenden) Revision des »Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches» Vorbehalten worden ist, 2- daß aber meines Erachtens das Verlagsrecht seinem wahren Wesen nach zu dem Recht der Schuldverhältnisse gehört und 3) die baldige Kodifizierung desselben für das Deutsche Reich im Hin blick auf die bestehenden Verhältnisse und Anstalten, sowie ans das wahre Interesse der Schriftsteller dringend wünschenswert ist, beauf tragt die allgemeine Versammlung den gcschästssührendcn Ausschuß, ein Gesuch, des Inhaltes, daß das Verlagsrecht in das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich mit ausgenommen und ei» Ent wurf desselben baldigst veröffentlicht werden möge, an den deutschen Reichskanzler (Reichsjustizamt) zu richten.« Referent führte aus, daß die Grundlage für das zu schaffende Ver lagsrecht natürlich nicht aus dem preußischen Landrechic, sondern aus den Privatrechten anderer Staaten zu schöpfe» sei. Er schließt mit dem Wunsche, daß das Verlagsrecht aus der Ratscrteilung des Verbandes eine Gestalt annehmen möge, welche dem Rechtsbewußtsein des Volkes, den Interessen und Rechte» der Schriftsteller, dem Kulturzustande und der Würde der deutschen Nation entspricht. Die Versammlung spendete dem Redner leb haften Beifall. Syndikus Or. Greiling beleuchtet zunächst die dermalen hinsichtlich des Verlagsrechts vorhandene» rechtliche» Mißstände, die widerspruchs vollen Bestimmnnge» zum Kardinalpunkt des Verlagsrechts. Ein i» Stutt gart wohnender sächsischer Staatsangehöriger z. B. schließt mit einem in Berlin wohnenden Verleger einen Vertrag für ein Weitab, das in Frank furt erscheint Hier spiele» schon vier verschiedene Verlagsrcchte in den Vertrag hinein: da soll der Syndikus den Rat erteilen, nach welchem Rechte zu entscheiden ist. Wie sehr notwendig cs ist, ein Spezialrecht, Fünfundsünfzigster Jahrgang. ein besonderes Verlagsrecht in das bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmcn geht nicht nur aus der negativen Seite, welche der Antragsteller behan- delte, hervor, sondern auch aus der positiven, daß außerdem das bürger liche Gesetzbuch das Verlagsrecht gleich allen möglichen anderen Rechts verhältnissen behandeln würde. Das bürgerliche Gesetzbuch würde das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Verleger, zwischen Zeitungsheraus geber und Redakteur mangels spezieller Rechtsbestimmungen, wie das Ver hältnis des Dienstboten zum Herrn behandeln, und das des Autors zum Verleger, wie das Verhältnis des Schneiders, der den Nock liefert, zum Kunden. Es besteht also die Gefahr, daß, wenn ein spezielles Verlags recht fehlt, diejenigen Paragraphen, welche nicht auf das Verlagsrecht gemünzt sind, in ganz unrichtiger Weise darauf angewcndet werden. I)r Müller (Stuttgart) macht darauf aufmerksam, daß die Rcichs- rcgierung sehr wahrscheinlich die Inangriffnahme spczialrcchtlicher Be stimmungen zur Aufnahme in das bürgerliche Gesetzbuch abweisen werde, weshalb er beantragte, an das Reichsjustizamt nicht nach dieser Richtung, sondern im Sinne der sofortigen Inangriffnahme eines selbständigen Spezialgesetzes für Verlagsrecht zu petitionieren. Auf Antrag des Oberregierungsrates Pernwerth v. Bär »stein (München) wurden nach kurzer Debatte die beiden Anträge Keil und Müller dahin vereinigt, daß in erster Linie um Aufnahme des Verlagsrechtes in das bürgerliche Gesetzbuch, in zweiter Linie (als eventuell) um Erlaß eines Spezialgesetzes petitioniert wird. Die schließlich einstimmig angenommene Fassung ist diese: -Die allgemeine Versammlung beauftragt den geschäftsführendcn Ausschuß, an den deutschen Reiche kanzlcr ein Gesuch des Inhalts zu richten, daß das Verlagsrecht in das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich mit ausgenommen oder durch besonderes Gesetz geordnet und ein Entwurf desselben baldigst veröffentlicht werden möge.» Der Vorstand des Verbandes für das nächste Geschäftsjahr wurde wie folgt gewählt: Robert Schweichel (Berlin) Vorsitzender; Otto Wenzel (Berlin) Stellvertreter; Ludwig Ziemßen (Berlin) Schatzmeister: Otto Baisch (Stuttgart); Moritz Brasch (Leipzig): Robert Keil (Weimar): Alfred Klaar (Prag); Heinrich Maurus (Graz); Johannes Prölß (Frankfurt a,M.j; Emil Rittershaus (Barmen); Maximilian Schmidt (München); Eugen Sicrkc (Berlin); Berthold Stein (Breslau); Karl von Thaler (Wien) und Feodor von Wehl (Hamburg). — Die drei Erstgenannten bilden gleichzeitig den geschäftssührenden Ausschuß. — In den Sachverständigen Ausschuß des Syndikats Wurden gewählt: Hermann Heiberg, E. Sierkc und Ernst Wichert in Berlin. Zur Bücher-Ausfuhr nach Amerika. — Die in Ncw-Dork er scheinende »Pharmaceutische Rundschau» bringt in ihrer Scptembcrnummer einen warm geschriebenen Aufsatz »Zur Tariffragc», welchem wir folgende Stelle entnehmen: »Mit dem Emporwachsen und der Zunahme unserer höheren Lehran stalten und Fachschulen und dem wachsenden Eintreten unseres Landes in die Arena, nicht nur der technischen Supcriorilät, sondern auch der wissen schaftlichen Forschung und Leistungen, ist die Litteratur der civilisiertcn Welt und vor allem der umfassendsten und reichsten, der deutschen, ei» früher weniger gefühltes, nunmehr aber notwendiger Bedürfnis ge worden. Wie jährlich an die Tausend Amerikaner zu dem Borne deutscher Forschung und Wissenschaft, den Universitäten, den technischen Hochschulen, den Kliniken und Laboratorien und den Bibliotheken und Museen Deutsch lands Pilgern, so wird auch vor allem die deutsche Fachliteratur auf allen Gebieten des Wissens und Könnens mehr und mehr ein unerläßliches Bedürfnis und ein geschätztes Gemeingut der gebildeten Klassen unseres und anderer Länder. Der auf die Litteratur des Auslandes durch unseren barbarischen und obsoleten Eingangszoll gelegte Bann tritt daher in seiner ganzen Absurdität mehr und mehr zutage und damit das allgemeine Ver langen des gebildeten Teiles unseres Volkes nach der endlichen Beseitigung dieses schmachvollsten Zopfes der einstigen Kriegssteuergcsetze. Nach dem Vorgehen einzelner Vereine hat nun auch der umfassendste und einflußreichste nationale wissenschaftliche Verein unseres Landes, die rlmerienv ^88oeiatioo kor ttre ^ävancemont ok Leieneo, ent sprechend dcni gleichnamigen englischen Vereine und der Deutschen Raturforscherversammlung, auf ihrer diesjährige» Versammlung in Clevc- land, am 20. August, einstimmig den Beschluß gefaßt und zu dessen Aus führung ein Komitee erwählt, um bei dem Kongresse auf einen gänzlichen Erlaß der Eingangssteuer für alle naturwissenschaftlichen Werke und Ver öffentlichungen zu dringen. So wünschenwert und gebieterisch dieser internationale Freihandel mit geistigen und litterarischen Produkten jeder Art auch ist und zum Ansehen, Gewinne und zur Ehre unseres Landes auch unvcrwcilt erfolgen sollte, so ist von den, gegenwärtigen Kongreß dafür schwerlich eine rück haltslose Abhilfe zu erwarten, da die Majorität der Mitglieder desselben jede Tarifresorm lediglich im Sinne engherziger und blinder Parteipolitik und zu grinsten der während einer vieljährigen nationalökonomischen Mißvcrwaltung erwachsenen und erstarkte» Monopolpolitik behandelt. Hoffentlich wird indessen das Ergebnis der bevorstehenden Präsidenten wahl für die von tum jetzigen höchsten Exekutivbcamten der Vereiwgtcn Staaten angestrebten, zeitgemäßen und rechten Tarifreformen in der 607
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