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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1888
- Strukturtyp
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- 1888-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1888
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- Deutsch
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5938 Nichtamtlicher Teil. ZS 271, 21. November 1888. anlangt, so ist der Revision zuzugeben, daß eine derartige Verpflichtung unter den von der Anklage unterstellten Voraussetzungen angenommen werden kann. Allerdings erfüllt schon eine begonnene Verbreitung den Thatbestand der Verbreitung selbst, und ist dann, wenn die Versendung durch die Post als Weg für die Verbreitung einer Druckschrift gewählt wird, die Verbreitung mit der Aufgabe zur Post begonnen, also mit dieser Aufgabe auch der Thatbestand der Verbreitung erfüllt. Die Verbreitung als solche umfaßt aber sowohl die Verbreitungsthäligkcit, das »Verbreiten» hier mittels der Aufgabe zur Post, wie die Verbreitung, (das Verbreitet sein) als Ergebnis dieser Thätigkcit, ohne aber dieses Ergebnis für den Begriff zu fordern fvgl. Urt der verein. II. und III. Straff, v. 10. Okt. 1887, Entsch. Bd. 16. S. 245s. Immerhin gehört aber, wie das R.-G. gleichfalls schon früher ausgeführt hat, zur Handhabung im strafrechtlichen Sinne nicht nur das formelle Thun mit Ausschluß seiner Wirksamkeit, sondern auch diese letztere. Die Handlung dauert darum so lange, als ihre Wirksamkeit dauert, mag auch das formelle Thun bereits in einem früheren Zeitpunkte zu Ende gekommen sein sUrt. des I. Strass, v. 3. Fcbr. 1881, Entsch. Bd. 3. S. 316s. Wer sich daher der Post als Werkzeug zur Ver breitung verbotener Druckschriften bedient, der verbreitet zwar schon mit der Aufgabe zur Post; aber die Wirkung seiner Handlung endigt nicht mit dieser Aufgabe, sondern frühestens mit der Aushändigung an die Adres saten. Der Transport, wie die Zustellung der verbotenen Schriften sind darum noch Wirkungen der Handlung des Thäters (bzw., da er sich zu deren Ausführung eines unbewußten Werkzeuges bedient, seine eigenen Handlungen), für welche er einzustehen hat, sobald er sie im Bewußtsein des Verbotes ausführen läßt. Allerdings ist zuzugeben, daß, wenn der Thäter die Handlung be gonnen hat, ohne einen Umstand, welcher ihre Strafbarkeit bedingt, zu kennen, er regelmäßig weder für sein formelles Thun — noch für dessen Wirkung verantwortlich gemacht werden kann. Anders aber, wenn er während der Dauer derHandlung bezw. ihrer Wirksamkeit von einem Umstande Kenntnis erlangt, welcher die Strafbarkeit begründet. Hier muß ihn die Unterlassung jeder möglichen, die Wirksamkeit seiner eigenen Handlung verhindernden Thätigkeit strafbar machen, — sofern nur die Verhinderung keine ganz außerordentlichen mit der Schwere der Rechts verletzung außer Verhältnis stehenden Leistungen von ihm fordert. Gerade dadurch, daß die ihm als strafbar bekannt gewordene Wirksamkeit seiner Handlung vom Thäter selbst verursacht ist, entsteht für ihn die Pflicht, die rechtsverletzende Wirksamkeit seiner eigenen, wenn auch ur sprünglich straflosen Handlung, soweit ihm dies innerhalb der angedeuteten Grenzen persönlich noch.möglich ist, zu beseitigen. Thut er dies nicht, so zeigte er hiermit den Willen, seine Handlung, obgleich er sie nunmehr als eine strafbare kennt, fortwirkcn zu lassen, und muß deshalb die Holgen der hiernach von ihm nicht nur objektiv bewirkten, sondern auch demnächst subjektiv gewollten Rechtsverletzung verantworten. (Vgl. auch Oppenhoff's Rechtspr. Bd. 15. S. 856). Bon der deiitsch-iiationnleii Kmistgeiverbe-Ausstellung in München. Von Theodor Goebel. (Schluß aus Nr. 269). Württembergs graphische Kollektiv-Ausstellung durfte sich rühmen, im Besitze des schönsten und hellsten Raumes zu sein, welchen man dem Buchgewerbe zugewiesen hatte im Judustriepalaste an der Isar, denn ein großer, weiter und Heller Saal hatte sie ausgenommen. Siebzehn Firmen bildeten die Kollektivität; da sie fast sämtlich bekannten Häusern angehören, über deren Verlags- thätigkeit keine Erörterungen nötig sind an dieser Stelle, so wird bei vielen ihre bloße Nennung genügen, um auch über den In halt ihrer Ausstellung zu unterrichten. Da sind zuerst Adolf Bonz L Co., schönwissenschaftlichen und namentlich Scheffel'schen Ruhmes, — ihre Werke sind in der eigenen Druckerei mit großer Sauberkeit hergestellt; Wilh. Essender ger (in Firma F. Löwe) folgt mit seinen Kollektionen von Zeichenvorlagen, mit Bilder büchern in eleganter und auch in barocker Pfefferkuchen- und Schokoladentafelform; sodann Greiner L Pfeiffer mit ihren zahlreichen, in feinstem Geschmack ansgestatteten und dabei doch so billigen Anthologieen, niit den vielgesuchten Gerokschcn Gedicht sammlungen re., denen aber auch ein dreifacher. Rahmen mit einer großen Zusammenstellung in der eigenen sehr bedeutenden Druckerei hergestellter Accidenzen beigegeben war, die sich durch korrekten, höchst geschmackvollen Satz, feinsten Druck und künstlerisch empfundene Farbenwahl auszeichneten; — Julius Hoffmann zeigte in vier mächtigen Rahmen eine große Anzahl Blätter aus seinen verdienst lichen und beliebten Verlagswerten -Ornamentenschatz«, -Japanische Vorbilder«, »Schrifteu-Atlas«, »Das Möbel« rc.;— W. Kohl hammer hatte streng wissenschaftliche Werke, wie »Zendavesta«, »Hxwu ok 2oroastsr« rc., zum Teil illustriert mit in Secgers lithographischer Anstalt autographierten Tafeln, ausgelegt; — Felix Krais war durch ein originelles Plakat zu seinem Weltlcxikon und durch ein gebundenes Exemplar dieses ganz aus Perl gesetzten und vorzüglich gedruckten Werkes vertreten; — Paul Neff's großartiger Kunst- und wissenschaftlicher Verlag ist allgemein be kannt, hatte aber in der Ausstellung einen zu beschränkten Platz erhalten, um entsprechend entfaltet und auch vom Publikum gebüh rend gewürdigt werden zu können; — W. Spemann und die ihm im Katalog direkt folgende Deutsche Verlagsanstalt (vorm. Ed. Hallberger) bedürfen ebenfalls keines Kommentars,— die letztere hatte ihre Schätze in Kunst, Wissenschaft und schöner Litteratnr reich entwickelt, ersterer teilte indes bis zu einem gewissen Grade das Schicksal Neffs, in eine etwas rnumbeschrünkte Ecke gedrängt zu sein; — Gustav Weise brachte in verglasten Rahmen Tafeln aus Hottenroths »Trachten, Haus-, Feld- und Kriegsgeräthschaften der Völker«, sowie aus Bach's »Renaissance im Kunstgewerbe« zur Schau, während endlich Konrad Wittwer auf breitem Tische und in Wandrahmen die reichen Schätze seines Verlags über Archi tektur, Kunstgewerbe, Glasmalerei w. vorführte, denen allen man als Charakteristikum hohe Wissenschaftlichkeit, verbunden mit gedie gener Eleganz nachrühmen darf. Von Württembergs resp. Stuttgarts zahlreichen Holzschneidern war nur der jüngeren einer, Em. H. Reimann erschienen; seine Leistungen bewiesen in allen durch dieselben vertretenen Manieren, daß er in der xylographischen Kunst nicht jung, sondern ein fertiger Meister sei. Buchdruckereien fanden als solche ihre Vertretung nnr durch einen einzigen Aussteller, die Hoffmann'sche Buchdruckerei in Stuttgart (Inhaber Felix Krais), durch diesen jedoch in vorzüg licher Weise. Ihr Accidenzen-Album enthielt eine Reihe von Meisterschöpfungen, ebensosehr in Beziehung auf exakten, stil- und kunstgerechten Satz, wie auf tadellosen Druck und harmonische Farbenwahl. — Lithographische Anstalten waren zwei erschienen: A. Gatternicht und Max Seeger, beide mit vorzüglichen Chromos, von denen viele des elfteren für Wittwer'schc Verlags werke, wie der »Decorateur», »Glasmalereien« rc,, andere jedoch auch für hochfeine Jugendschriften zum Teil in russischem Aufträge hergestellt waren, während sich in Seegers prächtigem Rokokorahmcn namentlich eine Anzahl feiner Plakate älteren und neueren Datum? von wahrhaft künstlerischer Durchführung, neben Vorlagen für das Kunstgewerbe und gewählten Blättern für Buchillustration aus zeichneten. Die Lichtdrucke von Martin Rommel L Co. in Stuttgart bilden den Schluß der württembelgischen Kollektiv-Ausstellung, und zwar in einer Weise, daß man darauf den Spruch: »Ende gut, Alles gut«, anwenden kann. Die Farbenlichtdrucke dieser Firma sind gleich ihren Arbeiten in dunklen Tönen von hoher Vollendung; ndu waren ihre abziehbaren Drucke nach Art der Metachroma- typieen, zur Übertragung und Ausschmückung beliebiger Gegenstände. Während sich die Ausstellungsobjekte der hier genannten Fir men rings um die Wände zogen, teils an denselben, teils auf davor, gestellten breiten Tischen, hatte man auch eine große Tafel in die Mitte des Saales gestellt, diese mit lauter Erzeugnisse» des Stuttgarter Verlags bedeckend und die Besucher durch Stühle zum Niedersitzen und zur ruhigen Prüfung der ausgelegtcn Werke einladend, von welcher dankenswerten Einrichtung seitens des Publi kums auch vielfach Gebrauch gemacht wurde. Das Zentrum der Tafel schmückte der Prächtige silberne Pokal, von Stuttgarter Buch händlern für das neue Buchhändlerhaus in Leipzig gestiftet und vom Hofsilberarbeiter Ed. Wollcnwcber in München angefertigt. Die ganze württembergische Ausstellung machte in ihrer Ge schlossenheit einen sehr günstigen Eindruck, nur durfte man nicht tiefer blicken, um nicht auch hier die großen' Lücken zu erkennen, die sich in derselben befanden und die sie zunächst zu einer spezi-
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