Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1925
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- 1925-11-03
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17094Li>rIenblLtt!- d. Dtschn. vvchhaE. Redaktioneller Teil. ^i» 257, 3. November 1925. Auslände ihr Erscheinen freiwillig eingestellt haben, er fährt man heute, daß auch der »L a n d s m a n n« zur E i n st e l l u n g feines Erscheinens gezwungen wurde. Das italienische Pressegesetz bestimmt nämlich, daß der verantwortliche Redakteur von der Regie rung anerkannt und bestätigt werden muß. Dadurch hat es die Be hörde iu der Hand, das Erscheinen eines mißliebigen Blattes zu ver hindern. Anerkennt und bestätigt sie nicht den verantwortlichen Re dakteur, wobei die Verweigerung nicht, begründet zu werden braucht, so darf das betreffende Blatt nicht erscheinen. Schon vor einiger Zeit wurde unter diesem Vorwand die »Bozener Chronik« einge stellt. Das Blatt konnte bis heute nicht wieder erscheinen. Tie gleiche Methode wendet die Präfektur in Bozen beim »Landsmann« an. Nachdem das Blatt in der letzten Zeit zweimal, das letztem«! wegen Gebrauches deutscher Ortsnamen, verwarnt und sein früherer verant wortlicher Redakteur Fuchsbrucker in einem Presseprozeß zu einer Frei heitsstrafe von 11 Monaten verurteilt worden war, mußte der »Landsmann« der Behörde einen neuen verantwortlichen Redakteur namhaft machen. Diesem hat die Präfektur ohne Angabe von Grün den die Bestätigung verweigert, und der »Landsmann« kann infolgedessen bis auf weiteres nicht erscheinen. .Es erscheint nunmehr in Süd- tirol nur eine einzige deutsche Zeitung, und zwar die »M erancr Zeitung«, und auch diese ist in ihrem Fortbestand ge fährdet. Verbrauch an Papier in verschiedenen Ländern. — Für 1924 wurde der gesamte Weltvcrbrauch an Papier auf 8 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa die Hälste davon wurde in Europa verbraucht. In europäischen Ländern war der Verbrauch je Person und Jahr uu- gesähr folgender: England 25 KZ, Skandinavien 24 KZ, Deutschland 19^ KZ, Schweiz 15 KZ, Holland und Frankreich 14 KZ, Öster reich 11 KZ. Mangelhafte Wcchsclausstcllungcn. — Täglich kommen jetzt Fälle vor, wo Kundenwechsel von den Banken zurttckgewie- s e n werden mit der Begründung, sie seien nicht vollständig oder un richtig ausgestellt. Trotz Anhesten eines Reverses erfolgt die Ab lehnung mit dem Bemerke», daß auch Wechsel mit Haftzcttel nicht angenommen bzw. nicht diskontiert werden können. Dieses macht allen beteiligten' Kreisen viel unnötige Arbeit und belastet den kaufmän nischen Betrieb nicht unwesentlich. Es mag daher auf diesen Mißstand im Wcchselverkchr hingewiesen werden in der Voraussetzung, daß dadurch dem libclstande etwas abgeholfcn wird. Nach den jetzigen Erfahrungen kann man leicht zu der Meinung kommen, als ob man vergessen habe, daß bei Ausstellung eines Wech sels gewisse formelle Vorschriften nicht außer acht zu lassen sind. Der Wechsel hat nur Gültigkeit, wenn er den Formularkontrakt erfüllt, d. h. den gegebenen Vorschriften entspricht. Daran mangelt es jetzt aber oft. Die Unterschrift des Bezogenen und die Unterschrift des Akzeptanten müssen unbedingt iibereinstimmcn. Daß die Bezeich nung der Firma den Eintragungen in das Handelsregister zu ent sprechen hat, daran wird auch nicht immer gedacht. Abkürzungen sind unbedingt zu vermeiden. Das gilt unter auderm auch für die Angabe des Ortes und des Datums. Gleichzeitig ist dies für den Zahlungstag zu beachten. Den Monat schreibe man in Buchstaben, nicht in Zahlen. Oberflächlich wird ferner vielfach verfahren in der Bezeichnung der Währnngsfrag e, in welcher der Wechselbctrag zu zahlen ist. Man schreibt für Mark jetzt kurzerhand meistens bloß M. oder G.-M. Beides ist veraltet. Nachdem die Reichsmarkwährung eingeführt ist, ist cs doch ganz selbstverständlich, daß die Wechsel dementsprechend aus- zustellcn sind. Die Angabe des Zahlungsortes oder Domizilvermerke sind ebenfalls genau und vollständig anzugeben. Abänderungen, Ver besserungen nsw. beanstandet die Reichsbank, denn sie sind rechtlich nicht zulässig. Im Text selbst hat das Wort »Wechsel« zu stehen, soll das Papier als Wechsclurkunde rechtlich Gültigkeit haben. Bezeich nungen wie Tratte, Rimesse oder dergleichen dürfen nicht Vorkommen. Prcssc-Photo-Rachrichtcndicnst in Berlin W. 80, Nollendorf- straße 21a. — Wie wir bereits im Bbl?Nr. 8 von diesem Jahre mit teilten, hat diese Gesellschaft, die über 100 Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland beliefert und Artikel, Bilder und illustrierte Artikel in vielen ausländischen Staaten verbreitet, einen B u ch r e z e n s i o n S- dienst eingerichtet, der sich auf illustrierte Bücher beschränkt und durch Herrn Redakteur Georg C. Lehmann besorgt wird. Als Verlagsanstaltcn, die diesen Rezensionsdienst in Anspruch genommen haben, werden uns folgende genannt: Dietrich Reimer, Berlin; Kurt Wolfs, München; Robert Voigtländer, Leipzig; Klinkhardt L Bier mann, Leipzig; Verlag der Frankfurter Societätsdruckeret, Frankfurt a. M.; Deutsch-Literarisches Institut, Berlin; Julius Springer, Berlin; K. F. Kochler, Leipzig; Auriga-Verlag, Gotha; Meyer L Jessen, München; Strecker L Schröder, Stuttgart; Eugen Rcntsch, Erlenbach b. Zürich; Urban-Verlag, Freiburg; Friedrich Cohen, Bonn;. Folkwang-Vcrlag, München; Einhorn-Verlag, Dachau, usw. Den Ver lagen erwachsen, wie die Gesellschaft mitteilt, aus diesen Buchbe sprechungen keinerlei Kosten. Mctallmarktbcricht der Deutschen Mctallhandcl-A.-G. in Berlin- Oberschöncwcide vom 30. Oktober 1925. — Die Tendenz am Metallmarkt hat in der Berichtswoche keine Veränderung erfahren. Die Kurse schließen auf allen Gebieten auf dem Niveau der Vorwoche. Zu er wähnen wäre, daß Zinn sich für ein paar Tage einen Rückschlag von etwa L 5.—.— p. e. t. hat gefallen lassen müssen, der jedoch am Schluß der Woche wieder eingeholt war. Die graphischen Metalle erfreuten sich- eincr lebhaften Nachfrage, insbesondere seitens der Schriftgießereien, sodaß auf diesem Gebiet mit weiteren Steigerungen zu rechnen sein wird. Im einzelnen gelten für nachstehende Metalle ungefähr folgende Preise: Weichblei Mk. 78/79 per 100 Kilo, Zinn Mk. 570/575 per 100 Kilo, Antimon Mk. 134/130 per 100 Kilo, Kupfer Mk. 138 per 100 Kilo, Setzmaschinenmetall Ziro Mk. 88.— per 100 Kilo, Stereotypemetall Ziro Mk. 89.— per 100 Kilo. Die wissenschaftlichen Nobelpreise für 1925. — Wie aus Stock holm berichtet wird, soll der Nobelpreis für Medizin nach Angaben des Nobelinstituts demnächst verliehen werden. Die Namen der Pr-is- träger für Chemie und Physik werden am 12. November bekannt- gemacht. Rousseau-Bibliographie. — In der Pariser ^eackömis äss saian- ess moralos et politigues berichtete Alfred Rebellian über zwei Bände bibliographischer Untersuchungen über I. I. Rousseau von Theo- phile Dufour, dem bekannten, vor einigen Jahren verstorbenen Rousseau-Forscher. Dieses Werk ans dem Nachlaß ist neulich von P. P. Plan veröffentlicht worden, der mit der Herausgabe des all gemeinen Briefwechsels Nousseaus nach den von Th. Dufour im Laufe von einem halben Jahrhundert gesammelten Dokumenten beauftragt wurde. Ein wicdcrcntdccktcs Jugcndwcrk C. M. von Webers. — Aus Wien wird gemeldet: Das bedeutendste Jugcndwerk Carl Maria v. Webers, die von ihm selbst als verloren bezeichnet«: »Große Messe«, datiert vom 3. Mai 1802, ist in Salzburg in einem wundervoll erhaltenen Widmungsexcmplar an den Erzbischof von Salzburg von dem Musik historiker vr. Konstantin Schneider während der Vorarbeiten zur Salz burger Musikausstellung entdeckt worden. »Jack, der Ausschlitzcr.« — Vor dem Schöffengericht Berlin-Schöue- berg fand kürzlich eine Verhandlung wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften gegen den Geschäftsführer des Elena Goti sch a l k - V e r l a g e s in Berlin und gegen den Zeichner Rudolf Schlichter statt. Das von der Anklage belangte Buch ist in der Sammlung der »Tollen Bücher« erschienen und trägt den Titel »Jack, der Ausschlitzcr«. Die Gedichte sind von Paul Althaus, der zu dem Termin nicht erschienen war, während die fünf Zeich nungen von Schlichter stammen. Als Sachverständiger war, wie die Voss. Ztg. berichtet, Or. Max Osborn erschienen. Dieser gab sein Gut achten dahin ab, daß die Wirkung der Gedichte nicht künstlerisch zu nennen sei; zwar verletzten die Bilder allein nicht das Scham- und Sitt lichkeitsgefühl, im Zusammenhang aber mit den Gedichten seien sie mehr als abschreckend. Die Angeklagten verteidigten sich damit, daß ihnen jeder unzüchtige Gedanke fern gelegen habe. Auch der Umschlag des Buches sei von einem anderen Sachverständigen als künstlerisch beurteilt und daher das Verfahren wegen des Umschlags bereits eingestellt worden. Staatsanwaltschaftsrat Richter kam in seiner An klagerede zu der Schlußfolgerung, daß das Buch in seiner Gesamtheit das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Allgemeinheit stark verletze. Es sei auch dem Künstler nicht gelungen, das sehr schwer zu behan delnde Thema des Lustmordes tatsächlich künstlerisch auszugestalten. Die Gedichte enthielten lediglich eine Anhäufung von Geschmacklosig keiten. Aus diesem Grunde beantrage er eine Geldstrafe von je 400 Mark gegen die Angeklagten wegen der Verbreitung unzüchtiger Schrif ten. Das Gericht erkannte auf eine Strafe von je 200 Mark für Bei leger und Zeichner.
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