Hrehms Tierleben Das Reichsgericht hat am 21. Oktober das Arteil des Oberlandesgerichts zu Dresden vom 27. November 1924 aufgehoben und in der Sache selbst aus die Be rufung das Arteil des Landgerichts Leipzig vom 5. Juli 1924 dahin abgeändert, daß die Klage des Bibliographischen Instituts gegen meine Firma abgewiesen ist. Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Mit diesem sofort nach der Verhandlung bekanntgegebenen Arteil hat das Reichsgericht überraschend schnell dem unwürdigen Zustande ein Ende gemacht, daß meine durchaus berechtigte Ausgabe von Brehms Tierleben In Auswahl bearbeitet und herausgegeben von Earl W. Neumann 6 Bände länger als fünfviertel Jahr dem Vertrieb vorenthalten blieb (das Oberlandes gericht hatte den Betrag der Sicherheitsleistung auf 55000 Goldmark festgesetzt!), während die mit den Originalbildern des Bibliographischen Instituts versehene und im Bibliographischen Institut gedruckte Ausgabe „Der kleine Brehm" (Voegels) stark propagiert werden konnte und sogar in einer Buchgemeinschaft „A.E. Brehm: Das Leben der Tiere" zu erscheinen begann. Der Prozeß hat einen ungeheuerlichen Schaden gezeitigt. Das Sortiment wird sich entsinnen, von welch großen Erfolgen meine Brehm-Propaganda be gleitet war, bis sie ausgesetzt werden mußte, da die ersten richterlichen Entschei dungen mir die Hände banden. Trotzdem hat nach Aussage einer der größten Reisebuchhandlungen meine eingeleitete Propaganda das Interesse an Brehm so gehoben, daß sogar die Nachfrage nach der Ausgabe des Bibliographischen Instituts dadurch belebt wurde. Da das Bibliographische Institut im günstigsten «»rseublatt «. »eu Deutsch«,, «uchhaudel. »D Sahr«au,. 2237