17004 Börsenblatt f. d. Ltschn. Buchhandel. Fertige Bücher. X° 257, 3. November 1925. Entgegnung! Zu dem Versuch der Firma Philipp Reclam jun., ihren Sieg im Brehm-Prozeß propagandistisch auszuwerten, bemerken wir hier nur folgendes: Wenn der „Reclam- Brehm", der durch diese Bezeichnung sehr glücklich von „Brehms Tterleben" unterschieden wird, längere Zeit dem Vertrieb vorenthalten blieb, so wird der Grund dafür allein dje Unsicherheit über den Prozeß-Ausgang — daher der Vermittlungs-Vorschlag — und die Sorge der Firma Reclam vor einer Schadenersatz klage gewesen sein. Der Schaden, der durch die lange Dauer des Prozesses dem Buchhandel erwachsen sein soll, ließe sich nur aus der Zurückhaltung der Firma Reclam erklären. Wir haben jedenfalls keins der für uns günstigen Urteile der beiden Vorinstanzen voll strecken lassen und auch keinen Einfluß auf die Höhe der vom Oberlandesgericht Dresden festgesetzten Stcher- hettssumme gehabt. Bibliographisches Institut in Leipzig