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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1923
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- 1923-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1923
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Redaktioneller Teil. X» 127. 4. Juni 1923. Ernst Wasmuth, Archilektur-Berlag, 2lrchitektur-Buchhandlung u. Kunstanftaltcn A -G. in Berlin. — Bilanz vom 31. Dezember 1922. Aktiva. L> Grundstücke und Gebäude 1 — Lithographiesteine 1 — Laden« und Kontoreinrichtung 1 Maschinen- und Fabrikeinrichtung 1 Verlagsrechte . I Kassa und Bankguthaben 10 653 471 32 046 265 Laqerbestände 30 970 760 Papiervorräte 22 405 554 — Vorausbezahlte Löhne und Gehälter 81 IOS — 96 157 160 — Passiva. I 200 OM woom 92 513 388 21 270 120 8M — 8 814 Reingewinn 1i§22 1 592 888 — 96 lö? 160 — Gewinn- und Verlustrechnung für 1922. Debet. .>6 Unkosten 29 589 128 Abschreibungen 960 260 Gewinnvortrag 1921 und Reingewinn 1922 1 601 702 — 62 151 OSO Kredit. Gewinnvortrag aus 1921 8 814 Bruttogewinn 1922 32 142 2^6 32 151 090 - (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 109 vom 12. Mai 1923.) Dicnstauflvandsentschädigung und Einkommensteuer. — Die dem Direktor einer Aktiengesellschaft laut Anstellungsvertrag zustehende Dienstaufwandsentschädigung ist, einer Entscheidung des Neichsfinanz- hoses zufolge, an sich bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Steuerpflichtige ist zunächst nicht gehalten, die Verwendung des Dienst aufwands im einzelnen nachzuweisen. Denn auch eine vertragsmäßig gewährte Dienstaufwandsentschädigung hat, wenngleich ihre Höhe der Nachprüfung auf die Angemessenheit unterliegt, vorerst die Vermutung für sich, sie halte sich in den Grenzen des erforderlichen Aufwands. Die Anforderung eines ziffernmäßigen Verwendungs- Nachweises durch das Finanzamt ist deshalb ungerechtfertigt, soweit sie mehr besagen will als den Versuch, ein Hilfsmittel für die Bildung eines Urteils über die Angemessenheit der Entschädigung zu gewinnen. Für die Frage des Abzugs kommt in Betracht, ob nach billigem Er messen unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände der zum Abzug in Ansatz gebrachte Betrag als zur Bestreitung des durch das Dienstverhältnis veranlaßten Aufwands erforderlich angesehen wer den kann. Darunter fallen nicht nur die unmittelbar für den Dienst aufzuwendenden Kosten, sondern namentlich auch solche Aufwendungen, die ohne den Beruf nicht verlangt worden wären (Repräsentations- Pflichten). Aufgaben zurückzustellcn und. soweit etwa die Anträge Fehler formaler Art enthalten, auf deren Richtigstellung nach Lage der Sache nicht verzichtet werden kann, dem Steuerpflichtigen die Berichtigung auf dem kürzesten Wege zu ermöglichen. Ich stelle ergebenst anheim, mir Mit teilung- zu machen, wenn die Erledigung von Erstattungs- und Ver gütungsanträgen im Gegensatz zu der Anweisung in dem oben er wähnten Nunderlaß von den Finanzämtern verzögert wird.« Entlohnung von Familienangehörigen. Häufig sind die Kinder jahrelang im väterlichen Geschäft tätig, ohne daß sie hierfür eine ange messene Vergütung erhalten. Darum hat sich in letzter Zeit mehr und mehr der Brauch! eingebürgert, daß diese Kinder nachträglich für ihre Arbeit eine größere Summe erhalten. Die Finanzbehörden pflegen diese in der Regel als Schenkung aufzufassen, weil Kinder zur Mit arbeit verpflichtet sind. Jetzt hat aber der Neichsfinanzhof bestätigt (III ^ 408/22), daß solche nachträglichen Entlohnungen nicht zu ver steuern sind, wenn diese nach der Auffassung beider Teile keine Schen kungen waren. Falsche Fiinfzigtausender. — Von den in Schwarzdruck ausgeführ ten Neichsbanknoten zu 50 000 Mark sind Fälschlungen aufgetaucht, bei denen das bei echten Noten auf der rechten Seite in das Papier einge formte Wasserzeichen — Eichenlaub und Kreuzdorn darstellend — fehlt oder mangelhaft nachgebildet und in der Durchsicht nicht oder nnr schwach zu sehen ist; die orangcroten, bei echten Noten in das Papier eingebetteten Pflanzenfasern sind durch ähnlich getönte Druckstriche, die sich mit einer Nadel vom Papier nicht abheben lassen, vorgetäuscht. Es hat sich ferner herausgestellt, daß bei einer Anzahl echter 50 000- Mark-Noten die Kontrollnummern infolge Verwendung einer nicht be ständigen, wasserlöslichlen, mehr rötlichen Farbe verwischbar sind. Bei Noten mit verwischten Nummern ist daher stets auf die Kennzeichen echter Noten — Wasserzeichen und Faserstreifen — zu achten, auch empfiehlt es sich, diese Noten der nächsten Reichsbankfiliale baldigst zuzuführen. Deutsche Wissenschaft und spanischer Knlturkreis. — Im Jahres bericht für 1922 der G ö r r e s g e se l l s ch a f t ist zu lesen, daß sich die Vorstandssitzung in den Tagen des 26. und 27. Sept. v. I. in Würz burg auch mit der Frage der Wicderanknüpfung der internationalen wissenschaftlichen Beziehungen befaßte. Dabei erörterte sie eine stärkere Fühlungnahme deutscher Wissenschaft mit dem Wissenschaftsleben des spanischen, mittel- und südamerikanischen Kulturkreises. Die Görres- gesellschaft ist der Auffassung, daß eS einer planvollen Pflege dieser Beziehungen bedarf, und lenkt die Aufmerksamkeit des wissenschaft lichen Nachwuchses auf reiche und unerschlossene Forschungsfelder dieser Kultur. Mit Genugtuung verzeichnet sie zahlreiche Zeichen der Sympa thie und Bekundungen eines vornehmen internationalen Verständnisses, die in Spanien Bestrebungen der deutschen Wissenschaft zuteil werden. Andererseits begrüßt es die Görresgesellschaft, daß zahlreiche Träger des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Meinung, im besonderen der Bildungsausschuß des Reichstags, eine Pflege der spanischen Sprache im deutschen Nnterrichtswesen angeregt haben, und hofft auf eine bal dige Verwirklichung dieser Vorschläge. In allem wünscht die Görres gesellschaft eine Festigung und einen Ausbau der im besonderen mit Spanien bestehenden wissenschaftlichen Verbindungen. Rückerstattung von Steuerguthabcn. — Die bei unpünktlicher Steuer zahlung eingeftthrten hohen Zuschläge haben den Neichsverband des Deutschen Ein- und Ausfuhrhandels veranlaßt, beim Neichsfinanz- ministerium anzurcgen, daß ein solches Vorgehen auch ans die Be hörden selbst Anwendung findet. Es ist bekannt, daß einzelne Firmen bei der Ncklamierung der Umsatz- und Luxussteuer sechs Monate und darüber warten müssen, bis sie diese zurückvergütet erhalten. Es entspricht den Gesetzen der Billigkeit, daß auf diesem Gebiete der Staat keine Leistung verlangt, die er selbst versagt. Das Neichsfinanz- ministerium ist der Anregung, daß seitens der Finanzämter alle rück ständigen Steuerguthaben mit derselben Beschleunigung zurttckgezahlt werden, die bei der Einziehung von Steuern gchandhabt wird, inso fern gefolgt, als es dem Neichsverban-d mitgeteilt hat, daß das Finanz ministerium der Auffassung sei, bei fortschreitender Geldentwertung würden die Steuerpflichtigen wirtschaftlich geschädigt, wenn Erstattungs und Vcrgütungsanträge erst nach längerer Zeit erledigt werden. In der Antwort des Reichsministers der Finanzen heißt es dann weiter: »Zur Vermeidung von Härten habe ich daher durch Erlaß vom 19. Dezember 1922 — III U 12 331 — die Finanzämter angewiesen, die geschäftliche Behandlung derartiger Anträge nicht hinter andere Die Königsbcrgcr Altcrtumsgcsettschaft »Prussia« hat, gezwungen durch den aufs äußerste gestiegenen Mangel an Geldmitteln, beschlossen, die wertvollen Sammlungen -des bisher von ihr unterhaltenen »Prnssia- museums« zu veräußern. Festspiele des Deutschen Schillerbundes. — Nach Mitteilung des Deutschen Schillerbundes in Weimar finden seine Festspiele in diesem Jahr vom 18. Juni bis 14. Juli statt. Ein Dramatikerpreis. — Frau Else Conn-Neinert, Neapel, hat dem Verbände Deutscher Bühnenschriststeller und Bühnenkomponisten e. V. 700 Lire für einen Dramatikcrpreis gestiftet. Preisrichter sind: I)r. Ludwig Fulda, vr. Lothar Schmidt, Or. Walter Friedemann und Richard Wilde. Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Mitglieder des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten. Ein sendungen sind zu richten an: Richard Wilde, Berlin W. 50, Geisbergstr. 23. Zngelassen sind nur Maschinenschriftexemplare, die mit Kennwort versehen sein müssen. Adresse im geschlossenen Kuvert mit Kennwort. Schlußtermin: 1. Juli 1923 mittags 12 Uhr. Rücksendung der Manuskripte nur gegen Zahlung des dann geltenden Portos. 775
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