Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230611
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192306115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230611
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-11
- Monat1923-06
- Jahr1923
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1923
- Autor
- No.
- [6] - 804
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 133. 11. Juni 1923. entwertungsstufen nicht ohne Reduktion addierbar sind. In Buchhändlermark-Grundzahlen ist das ohne weiteres der Fall. Damit ist mithin für die Bilanzierung und Buchfüh - rung unendlich viel gewonnen. Selbst die Überführung der Buchhändlermark-Werlsumme in Papiermark ist leicht möglich, da dafür nur die Durchschnittsschlüsselzahl der Abrechnungszeil (der Durchschnittskurs) ermittelt und eingesetzt zu werden braucht. Aber die Buchhändlermark ist so n u r fü r d a s L a g e r (und die etwa an Hand dessen vorzunehmenden Aufrechnungen, z. B. Ab rechnung über Aulorenhonorare) verwendbar, nicht für die Ge samtbuchführung und -bilanz. Denn Gehälter. Löhne. Porti. Frachten, Steuern, kurz alle allgemeinen Unkosten werden ja nicht in Buchhändlermark gerechnet. Das Hauptinteresse hat sich nun aber an die Frage der Verwendbarkeit der Buchhändlermark für den Bedingtverkehr geheftet. Das liegt nahe genug, handelt cs sich dabei doch um eine Manipulation zunächst rein an der Ware. Konditionsgut muß bis zur Abrechnung als Eigentum des Verlegers gelten, und der Verleger verlangt mit gutem Recht, daß er bei der Abrechnung entweder die Ware selbst oder den vollen Gegenwert zurllckerhält. Für die erstere Lösung behebt es viele, ja alle Schwierigkeiten, wenn kein anderer als der Grund zahlenwerl zugrundegelegt, die Rechnung also nur in Buch händlermark ausgemacht, eine Papiermarkforderung aber über haupt nicht aufgestellt wird. Denn so entsteht gar nicht die Frage, wie die bei der Lieferung etwa genannte Papiergeldsumme bei der späteren Abrechnung der Geldentwertung entsprechend valorisiert einzusetzen wäre. Schwierig wird die Lage erst, wenn nicht die Ware zurückgegeben werden kann, weil sie inzwischen verkauft wurde, mithin jetzt ein Geldbetrag in Frage steht, der nach Lage der Dinge doch immer nur ein Papiermarkbetrag sein kann. Und die Wurzel der Schwierigkeit liegt allein darin, daß üblicherweise der tatsächliche Umsatztag nicht mit dem Abrechnungstag zusam menfällt. Das Buch ist gewöhnlich eher verkauft, als der Sorti menter mit dem Verleger darüber abrechnen kann. Gelänge es. Umsatz- und Abrechnungstag zusammenfallen zu lasse», oder die Spanne zwischen beiden wenigstens so zu verkürzen, daß sie für etwaige Auswirkungen der Geldentwertung unwesentlich wird, so wäre die Schwierigkeit behoben. Denn dann könnte der Sor timenter ohne Schaden die an sich nicht unberechtigte Forderung des Verlegers, nur die Schlüsselzahl des Abrechnungstages gel ten zu lassen, anerkennen. Die Verkürzung oder Aufhebung der Spanne zwischen Umsatz- und Abrechnungstag ist aber ein rein technisches Problem und hat mit der Frage der Fakturierung in Grundzahlen dem Wesen nach nichts zu tun, ist deshalb von dieser Seite aus auch nicht zu lösen. Die Einsicht in diesen Zusammenhang ist erschwert, wenn diese Frage mit dem Problem der valorisierten Zahlung verquickt wird. Dabei handelt es sich um reine Kreditfragen. .Hier ist das Bestehen einer Geldfordcruno voraus gesetzt, und zlvar einer solchen in unbeständiger Währung. Sie wird später, als sie entstand, beglichen und dann zu dem Wert, den die Währung inzwischen erlangt hat. Kreditiert wird nicht ein nominaler, sondern eben ein wertbestimmter (valorisierter) Betrag. Diese Möglichkeit beschränkt sich aber nicht auf den Ver kehr zwischen Verleger und Sortimenter allein, sondern gilt auch für den zwischen Sortimenter und Kunden. Und gerade auch im Verkehr zwischen diesen beiden wird der Umsaytag nicht immer zugleich der Abrechnungs« und Zahlungstag sein. Soll der Sor timenter nicht der Leidtragende sein, so kann er die Forderung nach valorisierter Zahlung nur anerkennen, wen» sie sich allge mein durchgesetzt hat. Erst wenn das der Fall ist, wird die For derung nach allgemeiner Fakturierung nur nvch in Bnchhändler- mark durchführbar. Der Übergang dazu würde die Papiermark immer noch als Zahlungsmittel bestehen lassen. Ein Teil der Industrie rechnet längst in anderer als deutscher Währung, ohne daß diese di« Papiermark im innerdeutschen Umlauf irgendwie beeinträchtigt hätte. Der Forderung aus effektive Zahlung in anderen Geldsorten im inner deutschen Verkehr stehen ja schon gesetzliche Vorschriften im Wege (nicht der Rechnung in anderen Werten). Klar ist aber, daß ein Süt Geschäftsverkehr auf Buchhändlermarkgrundlage, ein Aufstellen und Anerkennen von Forderungen nur in Buchhändlermark na- türlich alle die Gefahren in sich birgt, die jeder Valutaspekulation nnhasten. Zwar ist die Kursentwicklung der Buchhkndlermark, wie sie in den Schlüsselzahlen zum Ausdruck kommt, von den Devisen unabhängig. Zwar richtet sic sich vorsichtig nur nach den Geldentwertungsauswirkungcn innerhalb des eigenen Ge werbes. Sie ist infolgedessen für den Buchhändler auch leichter übersehbar. Aber sie bleibt ein spekulatives Moment. Man kann nicht unbedingt sicher Voraussagen, wie die Schlüsselzahl zu einem zukünftigen Termin stehen wird. Man weiß also nie, was eine heute in Buchhändlermark nusgenommenc Schuld in Zukunft als Papiergeldbctrag darstcllcn wird. Das hier liegende Risiko könnte nur abgcdeckt und ausgeglichen werden, wenn er möglich wäre, Buchhändlcrmark an sich (nicht Ware im gleiche» Wert) zu kaufen, und nicht nur das, sondern vor allem auch wie der gegen Papiermark, nicht nur gegen Ware zu verkaufen. Rur wenn diese Frage gelöst werde» kann, werden sich in größerem Umfang oder gar allgemein Geschäfte auf Buchhändlcnnarkgrund- tage entwickeln können und dürfen. Dazu ist keineswegs die Aus gabe von entsprechenden Geldzeichen nötig. Es könnte bei reiner Giralgeldschöpfung sein Bewenden haben. Unbedingt notwendig wäre aber die Gründung einer entsprechenden Bank (oder wenigstens Bankabteilung), wie die Roggenpfand- briesbanken zum Beispiel entstanden sind. Als Deckung kämen für die Einrichtung von Buchhändlermarkkontcn oder für die Ausgabe entsprechender Wcrttitel nur Büchervorräte entsprechen der Menge, Liquidität und Kontrollierbarkeit in Frage, nicht Devisen oder Effekten, da deren Kurskurve mit derjenigen der Schlüsselzahl nicht parallel zu laufen braucht, sodaß bei Erschei nungen wie in den vergangenen Monaten also arge Überraschun gen und Verlustmöglichkeiten entstehen könnten. Die Gründung einer solchen Bank würde auch die Durch führung von solchen Unternehmungen wie das der Firma Habbel s- Naumann vereinfachen. An sich ist dazu jeder Verleger wie Sortimenter in der Lage. Denn diese Buchmarken haben mit Währungsfragen und dergleichen nichts zu tun. Hier handelt cs sich einfach um Schuldtitel. Dem Wesen nach Wust eine solche Unternehmung auf eine Beleihung und dadurch Mobilisierung der eignen Lagervorräte hinaus. Wird dabei der eigene Vermögens- stand und vor allem die eigne Liquidität genügend vorsichtig be achtet, so liegt darin kaum ein Risiko. Die Gewinnmöglichkciten sind in der Ausnutzbarkcit der zuslicßenden Papiermarkbelräge, die so rascher und zusammengefaßter als im normalen Absatz verfügbar werden, zu suchen. Die Anlagefrage ist nicht so schwie rig, wie es meist hingestcllt wird. Ob das Buchgewerbe in den Kreis mit einbczogen wi^d, ist an sich gleichgültig. Auch die Frage der Geldentwertungsabwälzung spielt höchstens ganz se kundär eine Rolle. Man trübt sich dem Blick für -die wahren Zu sammenhänge, wenn man immer und überall nur daran denkt. Zu allgemeinerem Umfang können solche Unternehmungen aber eben erst gelangen, wenn sie an einer Bank Rückhalt finden und wenn damit eine Austauschbarkeit der einzelne» Schuldtitel er reicht würde. Ohne das bleiben sic vereinzelte Versuche, wahr scheinlich vielfach mit guten: Erfolg. Denn in ihnen steckt eine beträchtliche Wcrbekraft für den Buchabsatz. Vor allem dürfte sic das einzige Mittel sein, heute wieder Abzahlungsgeschäfte und namentlich Sparmöglichkeiten zu gestatten. Damit streift nun die Erörterung Probleme viel tiefer lie gender Art. Hier noch darauf einzugehen, würde zu wett führen. Zum Schluß aber sei betont: die Buchhändlermarkfrage ist nicht eine zufällige Marotte, sie ist vielmehr das Produkt der Nöte unserer Zeit und gerade um ihrer Zusammenhänge willen mit Fragen, die von allergrößter Bedeutung für die Zukunft sind und nicht nur den Buchhandel, sondern unsere Gesamtwirlschaft sehr bald vermutlich sehr ernst beschäftigen werden, sorgsamsten Stu diums wert. Oft schon ist der Buchhandel mit wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen seiner Zeit weit vorausge- ellt. Vielleicht bahnt sich auch hier wieder Gleiches an.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder