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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18890401
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188904017
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18890401
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-04
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berührenden bedeutenden Vorgänge auf dein Gebiete von Litteralnr, Wissenschaft, Kunst und Presse. 5. Persvnalangelegenheiten. 6. Sprechsaal. 6. Anzeigcblatt. 1. Bekanntmachungen bnchhändlcrischer Vereine. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. 3. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen, Gesuche. a) Geschäftseröffnungen, Vollmachtserteilungen, Firmen- und Teilhaber-Aeuderungen; b) Kommissionswechsel und -Übernahme, Übernahme der Auslieferung; e) Verkaufsanträge; cl) Kaufgesuche; 4. Fertige Bücher. ü. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebotene Bücher. 7. Gesuchte Bücher. 8. Zurückverlangte Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrliugsstellcn: a) angeboteue Stellen; b) gesuchte Stellen; e) besetzte Stellen. 10. Vermischte Anzeigen, den Buchhandel und seine Hilfszweige betreffend. 11. Familiennachrichten. K 3. Verlag. Das Börsenvercinsblatt für den Deutschen Buchhandel ist Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Derselbe übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: „Geschäfts stelle des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig", unter Hinzufügung des Namens des jeweiligen Geschäftsführers. Z 4. Bezugsbedingungen. Das Börseuvereinsblatt erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Festtage. Die Mitglieder des Börsenvereins erhalten dasselbe un entgeltlich. Buchhändler, welche dem Börsewercin nicht augehören, können das Börsenvercinsblatt mit Genehmigung des Vorstandes zum Jahrespreise vvn zwanzig Mark erhalten; doch geschieht die Expedition mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages das Abonnement jederzeit auf- heben zu können. Zu demselben Preise können auch Mitglieder weitere Exem plare beziehen. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenvereinsblatt erhalten je noch ein besonderes Freiexemplar; anderweitige Gewährung von solchen unterliegt der Beschlußfassung deS Vorstandes. Für Zusendung direkt per Post durch die Geschäftsstelle sind außer den Portospesen jährlich sechs Mark zu entrichten. K 5. Anzcigcbcdingnngc». Der Anzcigepreis beträgt pro dreigespaltcnc Petitzeile oder deren Raum 20 Pf.; für Mitglieder des Börsenvereius, sowie für nach Z 13 der Satzungen anerkannte bnchhäudlerische Vereine 10 Pfennige. Anzeigen sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bis 10 Uhr vormittags daselbst eingehende Anzeigen kommen in der Regel in der ani nächsten Tage erscheinenden Nummer zum Abdruck. Anzeigen, welche dem Zwecke und Plaue des Börsenvcreins- blattes widersprechen, sind von der Ausnahme auszuschließen. Anzeigen über fertige und künftig erscheinende Bücher, sowie die Vermischten Anzeigen dürfen mehrspaltig, alle übrigen An zeigen jedoch nur einspaltig gesetzt werden. Die Berechnung erfolgt gegen bar. Beilagen (Prospekte re.) werden nicht angenommen. Z 6. Bedingungen für littcrarische Einsendungen. Die von der Redaktion veranlaßten oder unter der Be dingung der Honorierung angenommenen Aufsätze werden von der Redaktion im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Aus schusses für das Börsenvereinsblatt je nach Ucbereinkommen honoriert. Die Berechnung der Honorare erfolgt in der Regel vierteljährlich. Die Mitgliedschaft begründet kein Anrecht auf Abdruck von Einsendungen im redaktionellen Teil. Einwendungen gegen Nichtanfuahme von Einsendungen sind an den Ausschuß für das Börsenvercinsblatt zu richten, der bei seinen Entscheidungen zur Angabe vou Gründen nicht verpflichtet ist; doch steht den Einsendern die Berufung au die Hauptversammlung frei. Einsendungen, welche Angriffe gegen die Person oder das Geschäft eines Vcreinsmitgliedes oder gegen einen anerkannten Verein enthalten, werden nur mit Hinznfügung des Namens oder der Firma des Verfassers ausgenommen und sind vou der Redaktion dem Angegriffenen vor dem Drucke vorzulcgeu, damit diesem Gelegenheit geboten werde, gleich im Anschluß daran eine binnen 8 Tagen einzusendende Entgegnung folgen zu lassen. ii. Der Änsschuk für das üörseiiverrinsblatt. Z 7. Stellung im Verein und Zusammensetzung. Der Ausschuß für das Börsenvereinsblatt ist ein Organ des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler (K 13, Ziffer 3 der Satzungen). Derselbe besteht aus vier Mitgliedern (K 29, Ziffer 7 der Satzungen), von denen eins zugleich Mitglied des Rechnungs ausschusses sein muß. Die Mitglieder werden vom Vorstand auf drei Jahre ge wählt (K 30 und 31 der Satzungen). ß 8. Obliegenheiten. Dem Ausschuß steht es zu, dem Vorstände Änderungsvor schläge zu machen, sowohl hinsichtlich der Förderung des Blattes als Geschäftsblatt des Deutschen Buchhandels und Verlagsuntcr- nehmen des Börsenvereius wie auch bezüglich der Anweisungen für Redaktion und Geschäftsstelle. Des weiteren steht es ihm zu, in zweifelhaften Fällen über Ausnahme oder Zurückweisung von Artikeln, Honorierung oder Nichthonoricrung derselben, Ausnahme oder Zurückweisung vou Inseraten, Vergünstigung bei Aufnahme von Einsendungen und Inseraten zu entscheiden. Über jede Sitzung ist ein Protokoll aufzunehmen und an die Geschäftsstelle cinzusenden, welche dasselbe anfbewahrt und dem Vorsitzenden des Ausschusses für das Börsenvercinsblatt sofort eine Abschrift übersendet. V Z 9. Rechte in außerordentliche» Fällen. Dem Ausschuß steht es zu, unter Voraussetzung einstimmige', Beschlußfassung im Einvernehmen mit dem Vorstande und unter Vorbehalt nachfolgender Genehmigung der Hauptversammlun Änderungen in den bestehenden Bestimmungen vorzunehmen. ' » in. Ltaiiltr und Grschüstsbktncb. K 10. Wahl, Anstellung, Entlassung. Die für die Redaktion nötigen Beamten werden vom V stände im Einverständnis mit dem Ausschüsse gewählt, bez. ft tragsmäßig angestellt und entlassen (tz 21, der Satzungen).
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