Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188107279
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810727
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-07
- Tag1881-07-27
- Monat1881-07
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
kfsräöxssoliirr. 8. * 1. 60 Orell, Füßli sc kso., Verlag in Zürich. k'ogllivxleiler am Li6x. LokütLSutsst iv k'rsidur^ 1881. 8. * —. 60 6ui<1« u.u tir k^ä^rg.1 L k'ribour^ 1881. 8. * —. 60 R,eä. v. I,. ^Vittelslivsör. 16. 6sb. * 3. — Woerl'S Lep.-<5to. in Würzburg. Alpen, die Schweizer. Wanderskizzen u. Stimmungsbilder ans helve tischem Lande. 16. * 4. 50; geb. * 5. — Hoscle, E., Bilder aus Schwaben. Land u. Leute geschildert. 16. 0 1 i U-II . 6 n 6 i * ^0' ^ Nichtamtlicher Theil. Noch einmal zur neueren Handhabung der russischen veusur. Das Börsenblatt bringt in Nr. ISS eine Erläuterung des in der Allg. Zeitung Nr. 1KS veröffentlichten (und im Börsenbl. Nr. 145 reproducirten) Aufsatzes über die „Russische Censnr". Die Erläuterung bestreitet, daß die in jenem Aussatz besprochene Maß regel der russischen Censur den deutschen Buchhandel benachtheiligt habe oder betheiligen werde. Wäre hierfür der Beweis erbracht, so hätten die Ausführungen in der Allgcm. Zeitung mindestens den Zweck erreicht, daß Publicum und Buchhandel über die Gefährlich keit der erwähnten Verfügung beruhigt wäre. Schreiber dieses, der zugleich Verfasser des Artikels in der Allg. Zeitung ist, fürchtet je doch, daß dieser Beweis nicht vollständig gelungen ist und hält seine Behauptung ausrecht, daß die russische Censur nur eine neue Be drückung des literarischen Verkehrs zwischen Deutschland und Ruß land bezweckt und ins Werk gesetzt habe. Zuerst danke ich dem Verfasser der Erläuterung für die Zu- rechtstellnng eines Fehlers in meinem Artikel. Es sind in der Thal bei der Annahme von 2000 Sendungen jährlich nur rund gerechnet 2400 Mark, nicht Rubel, wie es durch einen Schreib- oder Satz fehler in der Allg. Zeitung heißt, vom Empfänger zu zahlen; 2400 Rubel oder 4800 Mark kostet ihm der Empfang nur dann, wenn er für jede Sendung auch eine besondere Vollmacht auszustellen hat, was — wie der Hr. Verfasser beruhigend angibt, nicht geschieht. Eine wesentliche Minderung der Steuer scheint die Praxis einge führt zu haben. Der Hr. Verfasser theilt nämlich mit, daß sämmt- liche an einem Tage für eine Firma zur Durchsicht gelangenden Sendungen zusammen mit KO Kop. besteuert werden. Dies spricht nur für die Undurchsührbarkeit des Erlasses; denn in diesem ist ganz offenbar für jede Sendung ein mit der Steuermarke von 60 Kop. versehenes Gesuch um Auslieferung vorgesehen. Es ist ferner tröst lich zu hören, daß die Censur in Rußland ihre Thätigkeit nur an 200 Tagen im Jahre zu üben pflegt. Wären nur die 1K5 übrigen Tage nicht auch dem Empfänger als Arbeitszeit entzogen. Ich kann übrigens den Hrn. Verfasser versichern, daß die Kirchen-und Krons feiertage nicht von allen Censurcomitös so gewissenhaft eingehalten werden, und daß namentlich in den Ostseeprovinzen, wo es minde stens drei Censurcomitss gibt, die Buchhändler in Versuchung sind, weit mehr als 200mal im Jahre die Steuer von 60 Kop. zu erlegen. Der Erlaß selbst würde nach der Darstellung des Hrn. Verfassers den Buchhändlern in den reinrussischen Städten den Ausweg nahe legen, durch Cumulirung des Empfanges verschieden einge troffener Sendungen die Steuer zu mindern, was doch schwerlich bei der Einführung des Erlasses übersehen oder gar beabsichtigt sein kann. Ich gestatte mir gerade deshalb einen Zweifel an dieser Be schränkung der Censurthätigkeit, welche nach Zahl der allgemein gültigen Feiertage an 302 bis 304 Tagen im Jahre geübt werden soll und in den Ostseeprovinzen geübt wird, auf 200 Tage. In einer Mittheilung unterstützt der Hr. Verfasser meinen Aussatz in sehr dankenswerthcr Weise. Er liefert selbst einen dra stischen Beitrag zu der gegenwärtigen Bedrückung des literarischen Verkehrs, der mir noch neu war. Politische Zeitungen , meldet er, dürfen direct an das Publicum gar nicht, nichtpolitische Zeit schriften dagegen unter Kreuzband nur an die Adresse der kaiserl. öffentlichen Bibliothek, der Akademie der Wissenschaften, der höheren Lehranstalten und der Buchhandlungen gesandt werden. Bis vor kurzem bestand diese Verfügung nicht, und ich habe ihre Kund machung in keinem russischen Blatte gelesen, zweifle aber bei der jetzigen Tendenz der engsten Beschränkung des literarischen Verkehrs in Rußland durchaus nicht an dieser neuen Gewaltthat. Ich selbst bin bis vor kurzem in Rußland in der Lage gewesen, fast täglich Nummern von politischen Zeitungen, welche den Postdebit in Rußland nicht hatten, unter Kreuzband und in gleicher Weise eine Reihe von nichtrussischen Zeitschriften, politischen und nichipolitischen Inhalts zu erhalten, ohne deshalb einem der gelehrten Institute oder dem Buchhandel anzugehören. Ist dieses Recht jetzt dem Publicum genommen und ihm nur der Weg des Bezuges durch den Buch handel offen gelassen, so wird um des namhaften Zeitverlustes willen, den dieser letztere Weg auch zum Theil durch den Geschäfts gang der Censur erleidet, der Bezug von Zeitschriften sich wesent lich verringern. Ob dies nicht ein Schaden für den nichtrussischen Buchhandel und Verlag ist, den der geringe Vortheil nicht auf wiegt , welcher etwa aus der Uebermittlung der Zeitschriften einzel nen Buchhändlern erwachsen kann, das zu entscheiden überlasse ich den Herren vom Fach. Als verbürgte Thatsache kann ich nur mit theilen, daß Private in Rußland Bücherpäckchen, die — ohne An gabe des Inhalts — an sie adressirt waren, um der neuen Be drückung willen zurückgewiesen haben, während Andere von der an sie bestimmten Sendung erst erfuhren, als dieselbe von der Censur refüsirt, wieder an den Absender zurück gelangt war. Man vergesse nicht, daß die Leichtigkeit, Bücher zu erlangen, eines der wichtigsten Mittel zur Hebung des Buchhandels ist, und daß es sich in der von mir angeregten Frage noch um ein Höheres, d. h. um die Freiheit des geistigen Verkehrs zwischen Rußland einerseits und der ganzen Welt andererseits handelt. Zum Schluffe komme ich aus eine Behauptung des Hrn. Ver fassers, mit der er seine Erläuterung begonnen. Er sagt, die Be steuerung und Erschwerung der literarischen Sendungen sei keines wegs eine neue, sondern eine alte Maßregel, die jetzt nur zu allge meiner Anwendung gebracht sei. Etwas Aehnliches habe ich in der Allg. Zeitung als möglich angedeutet, weil eben die Veröffentlichung nur in einem provinziellen Amtsorgan stattgesunden hat. Aber dort schon habe ich als irrelevant bezeichnet, ob die Steuer neu er sonnen, oder nur wieder eingcführt sei. Die Wiedereinführung eines — wenn auch nur local in Vergessenheit gerathenen Mittels zur Bedrückung beweist noch mehr als der erste Versuch seiner Ein führung die Absicht der Bedrückung. Das erste Mal konnte die Einsicht schien, wie hart der neue Druck sei. Nachdem sich dieser einmal aber als zu hart u. daher als undurchführbar erwiesen, konnte nur die verschärfte Absicht der Beschränkung zu ihm zurück greifen. Und diese Beschränkung wird jetzt gerade dem Theile Ruß-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder