Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 177. Leipzig, Mittwoch den 3. August. - - 1881. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel --- Titelauflage, ft --- wird nur baar gegeben.) Stroßmayrr, I. C., die Heiligen Cyrill u. Method. 8. * —. 27 4. ä. * 4. ft Ldrenlliul, I,., ^uasst-iones k'ront.oniaQLe. 8. * 1. 80 Kalender u. statistisches Jahrbuch nebst alphabetischem Ortsverzeichnisse f. das Königr. Sachsen auf d. I. 1882. 8. * 1. — stempelabgabengesetz vom 1. Juli 1881. 8. * —. 40 samwtl. ktzilpLä-rxos. a e * 4. 20 Hinrich»'sche Bucbh., Verl.-Cto. in Leipzig. Büttner, I. S., unsere Aufgabe an den Verlornen unsers Volkes. Predigt. 8. * —. 40 Heman, C. F., die historische Weltstellung der Juden u. die moderne Judensrage. 8. * 1. — Knipser, I., der Entwurf c. Gesangbuches s. die evangelisch-lutherische Landeskirche d. Königr. Sachsen beleuchtet u. ausführlich besprochen. 8. * 1. — NathusiuS, M. v., unser Wandel ist im Himmel. 5 Predigten aus der Pfingstzcit 1881. 8. * 1. —; geb. * 1. 80 Rcal-Encyklopädic f. protestantische Theologie u. Kirche. In 2. Aufl. Hrsg, v. I. I. Herzog, G. L. Plitt u. A. Hauck. 81. u. 82. Hst. 8. L * 1. — Potocki, A. A., kurzgefaßtes Wörterbuch der russischen u. deutschen Sprache. 2 Thle. 2. Aufl. 12. 4. 80 6art. * —. 60 8. i i). i i, i ' ^ a ^ t r». ' 'k * —' ^ Trog, C., dramatische Festspiele. Geeignet zur Aufführg. in patriotischen Vereinen u. Familien, in Schulen u. Soldatenkreisen. 8. * 2. — — patriotische Festspiele. 8. * 1. — droät,. 4. 1881—82. (12 I^rn.) I^r. 1. 4. ÜLlb^Llirlieli * 3. — Weber in Leipzig. ft Meisterwerke der Holzschneidekunst. 32. Lsg. Fol. 1. — Nichtamtlicher Theil Die Chorgesang-Liederbücher und die Nothwcndigkeit einer Verbesserung des Gesetzes über das Urheberrecht. (Aus der „Sängerhalle".) Es ist eine oft zu Tage tretende Erscheinung: findet einmal ei» neues Buch oder ein Musikstück große» Absatz, dann sorgt die Concurrenz dafür, das Feld streitig zu machen und da zu ernten, wo sie nicht gesäet hat. So lange berechtigte Interessen dadurch nicht geschädigt werden, mag man diese mitunter unanständige Concnrrenzjägerei als eines jener nothwendigen Uebcl betrachten, mit denen man im Leben immer zu kämpfen haben wird; sobald aber die Concurrenz ans unmoralischen Wegen wandelt, ist es an der Zeit, Vorschläge zur Abhilfe auszusprechen, namentlich wenn das Gesetz die Aneignung fremden Eigenthums schützt. Achtundvierzigster Jahrgang. Kein Mcnschenwerk darf Anspruch auf Vollkommenheit er heben; auch Diejenigen, welche Gesetze beschließen, wissen sehr Wohl, daß die Gesetzesparagraphen in der Regel nur für die gewissen haften Menschenkinder niedergeschrieben werden, während Leicht fertigkeit und Gewissenlosigkeit sehr ost in der Lage sind, die Satz ungen der Rechtsknnde zu umgehen. Die ausführliche Begründung dieser Behauptung würde an dieser Stelle zu weit führen; für die Musikalienverleger möchte ich nur auf einen Paragraphen in der Gesetzgebung über das Urheberrecht Hinweisen, der das Chorge sangvereinsleben betrifft und der wegen seiner schädigenden Wir kung einer Abhilfe dringend bedarf. Der Z. 47. des Gesetzes über das Urheberrecht lautet: Als Nachdruck ist nicht anznsehen: das Anfuhren einzelner Stellen 458