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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1881
- Strukturtyp
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- 1881-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1881
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Theil. Der Internationale Literarische Kongreß zu Wien. lieber die Verhandlungen des Internationalen Literarischen Congresses, der zu Wien vom 20. bis 24. September tagte, finden sich in den öffentlichen Blättern folgende Berichte: Die erste Sitzung, am 20. Sept., wurde hauptsächlich durch Discussionen über die Möglichkeit einer möglichst gleichmäßigen Gesetzgebung zum Schutz des literarischen Eigenthums ansgefüllt. Leider vermochten die Redner aus Deutschland und Italien, so lebhaft sie ihrer persönlichen Sympathie für die Reatisirung dieses Wunsches Ausdruck gaben, keine allzu großen Aussichten zu eröffnen. Man nahm schließlich einstimmig folgende Resolution an: „Der Congreß spricht den Wunsch aus, daß die Gesetzgebung der einzelnen Staaten das literarische Eigenthum wohl in gleicher Weise an erkenne wie alle anderen Eigenthumsrechte." Die Sitzung vom folgenden Tage hatte einen ziemlich erregten Verlauf und wurde schließlich mehr abgebrochen als in regelrechter Weise beendet. Nach mehreren sachgemäßen Erörterungen, in denen vornehmlich die russischen literarischen Verhältnisse in Bezug auf das geistige Eigenthumsrecht zur Sprache kamen, ergriff Hr. Ratis- bonne (vom „Journal des Dbbats") den Anlaß, der Versammlung, unter Hinweis auf ihren verbrüdernden Charakter, das Schicksal des nach Sibirien verbannten Tschernitschewski in Erinnerung zu bringen. Er bezeichnte diese Frage als humanitäre und nicht als politische, und beantragte schließlich, daß die Versammlung an die Gnade Kaiser Alexanders III. appellire und um die Freilassung Tschernitschewski's bitte. Die Worte des Antragstellers wurden von tumultuarischen Kundgebungen der Versammlung begleitet. Nicht nur die polnischen und die russischen Schriftsteller, sondern alle An wesenden ergriffen in heftiger Weise Partei für oder wider den Antrag. Gegen die Absicht des Präsidenten, über die Frage ab- stimmen zu lassen, protestirt Hr. Ratisboune mit der Begründung, daß ein solcher Antrag mit Acclamation angenommen werden müsse oder als gefallen zu betrachten sei. Ebenso verwahrt sich der Genannte dagegen, daß, wie von eilier Seite beantragt wurde, im Sitzungsprotokolle des Vorgangs gar nicht gedacht werde. Die wiederholten Versuche des Präsidenten, die Angelegenheit zum Ab schluß zu bringen, scheiterten im Sturme der leidenschaftlichen Er regung der Versammelten. Die Sitzung löste sich dann auch ohne Beschlußfassung auf. In der dritten Sitzung, am 22. September, referirte Hr. King, ein in Paris domicilirender amerikanischer Journalist, über die anglo-amerikanische Convention zum Schutze des literarischen Eigenthums. Redner constatirt, daß alle großen Verleger in Eng land darüber einig seien, daß die Lösung dieser Frage eine dring liche sei. Es handelt sich um die Verteidigung ihrer Interessen gegen die kleinen piratisirenden Verleger. Auch in den Kreisen des Publicums in Amerika, sowie in England wünsche man lebhaft, daß den jetzigen Zuständen ein Ende gemacht werde. Von Seite der Unions-Regierung wäre die Frage gewiß auch bereits zur Lösung gebracht worden, wäre nicht das Attentat auf Garfield und die langwierige Krankheit des unvergeßlichen Präsidenten der Union auch hier, wie bei vielen anderen Angelegenheiten ein Hemmniß gewesen. Redner glaubt sich nach seinen Informationen zur An nahme berechtigt, daß die Reform auf diesem Gebiete, sobald die politischen Verhältnisse es erlaubten, auf das rascheste in Angriff genommen und im nächsten Jahre gewiß dem amerikanischen Con- gresse ein fertiges Gesetz vorliegen werde. — Hierauf erklärte Hr. Jenkins aus London die vorliegende Frage als eine so delieate, daß er die Discussion derselben für den Augenblick nicht für geeignet halte. Man habe behauptet, die internationale literarische Asso ciation habe sich zuerst mit dieser Frage befaßt. Er erlaube sich, diesbezüglich eine kleine Reclamation anzubringen. Die Frage wegen der anglo-amerikanischen Convention zum Schutze des literarischen Eigenthums datire schon zwanzig Jahre zurück. Er (Redner) selbst sei Mitglied einer Commission gewesen, welche ihrerzeit auf Anregung Lord Beaconfield's zusammengetreten, während zweier Jahre eifrig gearbeitet, sich mit einer großen An zahl von englischen und amerikanischen Schriftstellern und Ver legern in Verbindung gesetzt und auf Grund eines vielseitigen Materiales ein Memoire ausgearbeitet habe, dessen Kenntnißnahme er dem literarischen Congresse empfehle. Redner weist sodann be sonders auf die Uebelstände des literarischen Nachdruckes in den englischen Colonien, beispielsweise Canada, hin, welche von den nordamerikanischen Verlegern mit billigen Ausgaben englischer Autoren überschwemmt werden, ein Zustand der Dinge, gegen wel chen das englische Gesetz machtlos sei. Im Uebrigen bestünden die wahren Gründe der zwischen England und Nordamerika in dieser Frage entstandenen Schwierigkeiten darin, daß dieselbe eine reine Handelsfrage geworden sei. Redner meint, dasselbe sei auch in Be treff der literarischen Eigenthumsfrage zwischen Frankreich und Belgien der Fall. Was die englischen Autoren beträfe, so bestehe der Gebrauch, daß dieselben vor dem Erscheinen ihres Buches in England selbst ihr Manuscript nach Newyork sendeten und dafür eine mehr oder minder bedeutende Prämie erhielten. In Folge dessen seien die großen Verleger in Amerika in der Lage, die billig sten Ausgaben zu besorgen, mit denen die englischen Herausgeber nicht zu concurriren vermöchten. Redner fährt sodann in seinen Ausführungen fort, indem er wiederholt betont, daß die Schwierig keiten einzig und allein durch die amerikanischen Verleger verur sacht werden, die sich auf frühere Abmachungen stützten. Ihr Wahl spruch sei, daß das Geschäft weiter florire; sie hätten nur Einen Grundsatz, welcher laute: IVs mrmt ocmtiuus our bnsinoss; die Ver leger in England mögen sich unter einander abfinden. Nachdem Redner dem Auditorium für die Aufmerksamkeit gedankt, bringt er folgenden Antrag ein: Der Congreß möge beschließen: „1. daß die Verhandlungen in Bezug des literarischen anglo-amerikanischen Vertrages in mög lichst kurzer Frist zum Ziele geführt werden; 2. daß in dieser Convention nicht von den Verlegern, sondern nur von den Autoren, deren Interessen allein des Schutzes bedürften, die Rede sei." Es entspinnt sich eine längere Debatte, an der sich die Herren Edward King, Van Duyl (Holland), Schweichel betheilig ten. Letzterer wünscht, daß die anzustrebenden Reformen bezüglich des anglo-amerikanischen literarischen Eigenthumsgesetzes auch den in Amerika lebenden deutschen Autoren zugute kommen. Er weist nach, daß in Amerika gewisse Raubverleger sogar von nachgedruckten deutschen Artikeln ganze Bücher zusammenstellen. Darauf stellt er folgenden Antrag: Der Internationale Literarische Congreß erwartet, daß die zwischen Amerika und England schwebenden Verhandlungen eine literarische Convention erzielen, welche nicht bloß für diese beiden Länder, sondern auch für das Verhältnis zwischen Amerika und den anderen Ländern maßgebend sein wird. In Erwägung, daß eine große Anzahl naturalisirter Amerikaner existirt, welche deutsch sprechen und deren literarisches Bedürfniß fast ausschließlich durch deutsche Lectüre befriedigt wird, spricht der Congreß den Wunsch aus, daß die deutsch-amerikanischen Schriftsteller ihr Möglichstes thun, indem sie ihren vollen Ein fluß bei der Regierung in Washington ausbieten, damit diese 608*
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