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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18811014
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eV 263, 14. November. Nichtamtlicher Theil. 5121 jedem Verleger and Sortimenter genugsam bekannte blaugrüne Papier von der Firma zuerst in den Handel gebracht wurde, erstaunte wohl Jeder über den fabelhast billigen Preis, der um über die Hülste billiger war, alz die bisherigen farbigen Papiere. — 500 Bogen farbiges Papier satinirt in 4sacher Größe der „Gartenlaube" für 5 M. 50 Pf.! — Der versteht seinen Vortheil nicht, der da noch weißes Papier zu Prospccten und Zeitungs- beilagen verwendet. An das blaugrllne Papier hat sich nach und nach ein ganzes Sortiment anderer Färbungen angeschlossen — röthlich chamois — chamois — gelb — roth — grün u. s. w., so daß für jeden besonderen Geschmack und Zweck gesorgt ist. Außerdem sind für Lieserungs- und Bücherumschläge dieselben Farben auch in andere» Stärke und Größe vorräthig. Mehr für Buch- und Steindruckereien von Interesse sind die weit über 100 Proben enthaltenden Abtheilungen von Concept-, Schreib- und Postpapieren, letztere weiß und farbig Velin, liniirt, carrirt, Post- und andere Cartons u. s. w. Die gesammte Fach presse Deutschlands ist voll Anerkennung für die Sorgsalt, mit welcher diese Probesammlung zusammengestellt und aus alle Bedürfnisse Rücksicht genommen ist, und erkennt mit Dank die Erleichterung an, welche den Buch- und Steiudruckereicn dadurch geboten wird. — Wir können uns sür den Buchhandel diesen Urtheilen nur anschließen, müssen ober doch »och ausdrücklich die seinen Postpapiere mit Doppelsatinage und die prächtigen Schreib papiere, aus reinem Haderstoff gefertigt, hcrvorhcben. Das sind Papiere, wie man sie jetzt nur noch selten in die Hände bekommt, für Geschäftsbücher, feinste Circulare re. geradezu unübertrefflich. „Imst not tonst" mögen hier die holländischen Büttenpapiere „van Gelder" erwähnt werden, deren Alleinvertrieb die Firma B. Siegismund hat. Seitdem Vclhagen L Klasing bahnbrechend sür Verwendung dieser Papiere gewirkt haben, ist die Liebhaberei für Ausgaben auf holländischem Papier von Jahr zu Jahr gestiegen. Auch in Deutschland gibt es genug Leute, die eine „Liebhaber-Ausgabe" zu schätzen wissen und die geringen Mehr kosten für 20 bis 30 Exemplare auf Büttenpapier reichlich bezahlt machen. Unsere Wanderung ist beendet, eine Wanderung, die uns zeigt, was eine Firma in dem kurzen Zeitraum von 7 Jahren seit ihrem Bestehen aus sich machen kann, und wie sie als Leiterin und Führerin aus einem Gebiete auftritt, in dem noch viel Un wissenheit zu beseitigen ist. Es müssen besondere Umstände sein, die der jungen Papier-Firma so schnell einen ausgebreiteten guten Ruf verschafft haben; — neben der selbst gemachten Erfahrung und der ungemeinen Rührigkeit scheint uns der Grund zu liegen in der richtigen Beurtheilung der Bedürfnisse des Verlagsbuch handels und verwandter Geschäftszweige, wovon die besprochene Probesammlung der beredteste Beweis ist Dieser Band ist eine That, wohl Werth der vollsten Anerkennung des Buchhandels. — Wie uns mitgctheilt wurde, sollen sich die Herstellungskosten dieses Bandes aus etwa 15,000 M. belaufen. Schon dieser Kosten- auswand bei einer Papierprobensammlung, die der flüchtige Blick als ein gewöhnliches Musterbuch betrachtet, kann zeigen, daß die Bedeutung dieses „Handbuches der Papierkunde", wie es mit Recht genannt werden kann, weit über die Grenzen einer Geschäfts- speculation hinaus geht. Leipzig hat sich damit ein neues Denkmal nie rastender Thätigkeit im Dienste Gutenberg's gesetzt, und neidlos wollen wir anerkennen, daß durch das Zusammenwirken bedeutender Kräfte diese Stadt immer mehr und mehr den Fortschritt des Buchhandels bedeutet. — In diesem Falle der Firma Berth. Siegismund die Ehre! ck. L-r. Juristische Frage. Ist der Verleger, der ein Buch sür alle Auflagen vertrags mäßig übernommen hat, verpflichtet, eine neue Auslage zu drucken, sobald die alte Auflage vergriffen ist und der Autor eine neue ver besserte Auflage wünscht und verlangt? und Wenn sich der Verleger in obigem Falle weigert, die neue Auflage zu drucken, verliert er (der Verleger) dadurch dasVerlags- recht, so daß der Autor die neue Auslage i» anderem Verlage er scheinen lassen kann, ohne daß der frühere Verleger irgend welche Entschädigung zu beanspruchen berechtigt ist? Es wird um gesällige Beantwortung obiger Frage in diesem Blatte gebeten.* *) MiSrcllcn. Linguistisches. — In einer Schule zu M . .. frug kürzlich ein Lehrer nach der Definition des Wortes „Collection" und bat um Beispiele, in welchem Sinne und bei welchen Gelegenheiten dies Wort zur Anwendung käme: „Collection Spemann" lau tete die rasche Antwort eines Schülers. Curiosum. — Mark Twain, der bekannte amerikanische Humorist und Journalist, schreibt in seinem vor kurzem erschienenen Buche: „L tramp abroad": ,,tVc macke a kbort batt at l?rallc- kort-on-tbo-dlain and kounck tt an interestiug oit)-. I rvoulck bavs libock to vtsit tbs birtb place et OntenberA, but it eoutck not be pormits tbts bouse to belong to private Parties, insteacl ok Zraeillg anck ckignih-iux bersetk vvitb tbe bonour ok possessive anck protoottng it." Und gleich darauf schreibt er weiter: „ltranokort bas anotber ckistinotion — it is tbe birtbptaoe ok tbe 6erman atpbabet, or Lt least ok tbe Oerman rvorlck kor atpbabet — öuob- staben. — 1'bep' sa^, tbat tbe irrst nrovabts tvpes were macke on btrob stictrs — Unobstabe — benoe tbe name." — Daß Mark Twain nicht weiß, daß das Goethe-Haus Eigenthum des Freien Deutschen Hochstists ist, wäre noch zu entschuldigen, aber daß einem Mann der Wissenschaft unbekannt ist, daß Mainz die Geburtsstätte Gutenberg's ist und Frankfurt a/M. absolut nichts mit der Er findung der Buchdruckerkunst gemein hat, ist unverzeihlich. U. 8t. 0. Pcrsonalnachrichten. Aus der in Cleve stattgehabten internationalen Jagd-Aus stellung ist der Fr. Boß'schen Buchhandlung (St. Raadts) daselbst für eine reichhaltige Collection Jagdliteratur und polychrome Figuren die goldene Medaille zuerkannt worden. *) Nach Oscar Wächter's „Verlagsrecht" hat der Verleger in keinem Falle das Recht, de» Autor an einer veränderten Ausgabe seines Werkes zu verhindern. Denn es liege im Wesen der geistigen Production, daß sie einer Fortbildung, Erweiterung und Ergänzung unterworsen ist. So wenig der Autor ein Recht habe, die Benützung seiner veröffentlichten Gedanken anderen Autoren zu verbieten, so wenig könne der Verleger, welchem ein Buch zur Vervielfältigung und Verbreitung überlassen war, dessen Versasser an der Fortbildung seines geistigen Erzeugnisses und daran hindern, daß nun auch diese neue Schöpfung den, geistigen Ver kehr zugänglich gemacht werde. Nur dürfe in der Handlung des Autors nicht eine Beeinträchtigung der Nutzung liegen, welche er durch Verlags- Vertrag über das ursprüngliche Werk dem ersten Verleger gewährt hat. Er müsse daher, soweit er das Recht weiterer Auslagen zngesagt hatte, diese dem ersten Verleger anbicten. Würde nun aber der Verleger sich weigern, die neue Bearbeitung anzunchnien, so möge der Autor sür sich dieselbe (wo er will) verlegen. Aiun. d. Red.
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