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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1881
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- 1881-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1881
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- Deutsch
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dem Buchhandel Valet zu sagen und Soldat zn werden. Er ließ sich von dem Obersten Brendel von Homburg anwerben, scheint aber diesen Schritt bald bereut zu haben. Als der Oberst eine Entschädigung von 100 Kronen verlangte, legte sich der Rath ins Mittel und verbot ihm, diesen Betrag an den Oberst zu zahlen, weil dieser der Stadt noch Geld schuldig war. Carl Sigmund spielte nun nach wie vor den großen Herrn und überließ seinen Vormündern die Sorge, wie sie mit dem Handel zurecht kämen. Erst einige Jahre später bekam er noch Lust zum Geschäfte und suchte dasselbe sogar allein zu übernehmen. Inzwischen aber wa ren die Erben in einige Prozesse wegen mehrerer Bücher verwickelt worden, welche noch zu Lebzeiten Sigmund Feyerabend's gedruckt waren. Diese Prozesse wollen wir hier nur kurz erwähnen. Im Jahre 1593 klagte ein vr. Strupp, daß ihm trotz eines kaiser lichen Privilegs aus zehn Jahre der verstorbene Feyerabend seine „Lncbora kawis" oder „Newe Speise Cammer" nachgedruckt habe. Die beklagten Erben suchten alle Schuld auf den gleichfalls in zwischen verstorbenen Uebersetzer des Buchs zu wälzen Nachdem die Sache sich bis zur Mitte des Jahres 1595 beim Schöffenrath hingezogen hatte, scheint man sich in Güte verglichen zu haben. — Der zweite Prozeß wurde 1593 von den Erben Feyerabend's gegen Johann Aubry angestrengt. Im Jahre 1582 hatte Feyer- abend von Rudolf II. ein Privileg über alle „Oousitia «t Opera kkrancisoi kareati, Aonoobii re." auf 10 Jahre erhalten. Nun hatte Johann Gymnicus von Cöl» bei Johann Aubry die Ooueilia Llsnoobu drucken lassen, weshalb die Erben Feyerabend's gegen Letzteren Klage wegen Nachdrucks erhoben. Aubry wurde 1593 sreigesprochen, da er auch ein Privileg Rudolf's II. besaß, allein die Kläger appellirten an das Reichs-Kammergericht in Speyer. Es ist leider nicht aus den Hrn. Pallmann zugänglichen Acten zu ersehen gewesen, wie der Prozeß beendigt worden. Ein sehr langwieriger und unerquicklicher Prozeß entwickelte sich zwischen den beiden Schwägern Carl Sigmund Feyerabend und Wiederhold. Ersterer behauptete, daß ihm der letztere seine Hälfte des Geschäfts adgekaust, später aber erklärt habe, an den Kauf nicht gebunden zn sein. Wiederhold erwiderte auf die Klage, daß der Kauf nicht abgeschlossen und nur in Vorbereitung gewesen sei, er bat, ihn deshalb in Ruhe zu lassen. Der Prozeß zog sich unter beständiger Weigerung Wiederhold's, in die Theilung zu willigen, in die Länge; namentlich ließ es dieser nicht an Kniffen und Ränken fehlen. Endlich im Juli I K02 wurde in der kurfürstlich trierischcn Canzlei zu Coblenz ein Vergleich geschlossen; da aber Wiederhold die ihm auferlegte Summe nicht zahlte, so war das Ende der gegenseitigen Feindschaft noch nicht herbeigekommen. Fortan trat der Rath der Stadt für seinen Bürger Carl Sigmund ein. Derselbe war kurtrierischer Hofjnnker geworden und hatte sich lange geweigert, den vom Rath geforderten Bürgereid zu leisten, welchen dieser verlangte, „zumal sein Vatter allster ein an sehnliche narung gehabt". Carl Sigmund aber weigerte sich dessen, weil es ihm sein Kurfürst nicht erlaube. Als mehrmalige Aufforderungen des Raths keinen Erfolg gehabt hatten, beschloß dieser endlich, Carl Sigmund ans den Römer vorladen zu lassen, und wenn er sich nicht füge, vom Platze weg gefänglich einzuziehen; sollte auch dies Mittel ohne Wirkung sein, so würde man ihn und seine Frau aus der Stadt weisen. Diese Drohung wirkte; am 26. Januar 1602 legte er den Eid ab, zugleich aber auch ein Schreiben seines Kurfürsten vor, welcher vom Rath verlangte, den Eid zu „cassiren". Dieser ging nicht darauf ein, und so blieb Carl Sigmund Bürger von Frankfurt, nicht zu seinem Nachtheil, denn der Rath nahm sich seiner in dem weiteren Verlauf des Prozesses gegen seinen Schwager redlich un. Im Jahre 1607 scheint endlich der Abschluß dieses Rechtshandels herbeigeführt worden zu sein. Da es mit Wiederhold's Bermögensverhältnissen stets mehr bergab ging, so wird Carl Sigmund die Nutzlosigkeit des ferneren Pro- zessirens wohl eingesehen haben; es sind keine weiteren Acten mehr vorhanden, so daß bei der erwiesenen Uneinbringlichkeit der For derung der Streit fortan ruhte. Das Feyerabend'sche Geschäft war nach Sigmund's Tode regelmäßig weitergesührt worden. Leiter desselben war ein Factor Hieronymus Korb, dem der ehemalige Buchdruckergeselle Romanus Beatus als „Ladendiener" untergeben war. Beide hatten während der Messe den Verlaus der Bücher im Laden zu besorgen und die abgesetzten Bücher in die Register cinzntragen; mit der Cassensüh- rung und dem Verpacken der Bücher hatten sie nichts zu thun, ersteres besorgte Cuno Wiederhold und letzteres war Sache der Käufer. (So hatte u. A. Georg Burtenbach von Augsburg in der Herbstmesse 1591 sür das Packen eines Fasses, worin damals die rohen Bücher in Rollen gewickelt versandt wurden, 1 Gulden 3 Batzen zu bezahlen, 2 Mark 5 Pf. nach unserem heutigen Gelde.) Die Käufer, deren Anzahl etwa 70—100 betrug, waren vorzugs weise Buchhändler, entweder Buchsührer oder Verleger; mitunter bezog auch einmal ein Gelehrter oder ein Adeliger Bücher, welche dann demselben meistentheils ohne Rabatt („Abzug") berechnet wurden. Dieser Rabatt, von welchem man 25 Jahre früher noch nichts wußte, schwankte nach der Größe der bezogenen Summe zwischen 10 und 40H. Die Abrechnung geschah, wie ehedem, von Messe zu Messe; Tauschgeschäfte kamen nicht vor. Unter den Spesen sind die Rechnungen sür Papierhändler und Drucker mit den größten Posten vertreten. Es wurde hauptsächlich auswärtiges und zwar Straßburger Papier verwendet. Die Firma stand mit Jacob Foillet von Mömpelgart (Montbsliard) in der lebhaftesten Geschäftsverbindung, der von allen Druckern das meiste Geld bekam. Obwohl die Erben durch neue Verlagswerke und neueAuslagen das Geschäft auf dem alten Standpunkte zu erhalten suchten, so gelang dies doch nicht. Abgesehen von dem Mangel einer einheitlichen that- krästigen Leitung, durch welche es Sigmund Feyerabend in die Höhe gebracht hatte, wuchsen die Spesen durch die leidigen Prozeßkosten und die einen bedeutenden Aufwand bedingende Lebensweise des Junkers Carl Sigismund so sehr, daß sie meistens die Einnahmen bedeutend überstiegen. Mau mußte daher bei Christen und Juden Capitalien ausnehmen, deren Zinsen wieder einen großen Theil der Einnahmen verschlangen. Carl Sigmund hatte schon als Minder jähriger viel Geld gebraucht und fuhr als Erwachsener fort, seine thenren, „noblen Passionen" zu pflegen. (So mußte ihm Gillis (Aegidius) Elzevier, der dritte Sohn des Stammvaters der be rühmten Buchdruckerfamilic, welcher als Buchhändler von Leyden die Frankfurter Messen besuchte, in den Jahren 1591 und 1592 seidene Strümpfe, welche damals erst aufgekommen waren, das Paar zu 4 Gulden mitbriugen, welche dann gegen die von dem selben bezogenen Bücher verrechnet wurden. Obwohl seine Vor münder ganz stattliche Summen für ihn bei den Wirthen „zum Krachbein" und „zum Rebstock" auslegten, ja auch einmal einer „jungen Spanierin aufs Geheiß und Befehl der H. Bürgermeister" 50 Gulden bezahlten, so fehlte es ihm doch stets an Geld; er suchte sich solches durch Verkauf von Maculatur zu verschaffen, worunter sich, wie Pallmann meint, auch complete Werke befunden haben mögen. Nachdem Carl Sigmund das Geschäft allein übernommen hatte, war sein Erstes in der darauf folgenden Fastenmesse, daß er von einem vr. Ruland 5000 Gulden unter der Bedingung aus nahm, daß der Gläubiger, wenn dieselben nicht binnen lO Jahren zurückgezahlt seien, den ganzen Verlag, den Ballen durchschnittlich
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