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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1911
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Die sächsische Regierung über die Errichtung einer Deutschen Zentralbibliothek. — In der Sitzung der 2. Stände kammer vom 28. November führte der Staatsminister von Seydewitz in seinem Finanzexposs u. a. aus, daß der der Kammer vor- liegende Etat nicht unwesentliche Ergänzungen aus Anlaß des bevorstehenden Inkrafttretens der Reichsversicherung und durch die erste Baurate für eine Deutsche Zentralbibliothek in Leipzig erfahren werde. Diese Deutsche Zentralbibliothek, die sich — um mit den Worten des Ministers zu reden — des Interesses weiter Kreise erfreuen wird, soll die Aufgabe erhalten, mit möglichster Vollständigkeit die Erzeugnisse des gesamten Buchhandels im deutschen Sprachgebiete,die gesamte deutsche periodische Literatur, die Privatdrucke, Festschriften, Flugblätter und ähnliche Drucke, soweit sie nicht von der Sammeltätigkeit von vornherein auszuscheiden sind, zu sammeln und dadurch eine im deutschen Bibliothek- wesen vorhandene empfindliche Lücke auszufüllen. Angesichts der führenden Stellung, die der altberühmte Leipziger Buch. Handel im deutschen Buchgewerbe zu unserm freudigen Stolze einnimmt, erachtet es die Regierung als ihre Ehrenpflicht, dafür einzutreten, daß die Deutsche Zentralbibliothek ihren Sitz in Leipzigerhält. (Lebhaftes Bravo!) Nachdem die Stadt Leipzig beschlossen hat, für diese Bibliothek einen geeigneten Bauplatz unentgeltlich und oblastenfrei zur Verfügung zu stellen, wird auch der sächsische Staat im allgemeinen Landesinteresse ein finan zielles Opfer bringen müssen, um der Stadt Leipzig und damit unserm engeren Vaterlande den Sitz der Zentralbibliothek zu sichern. (Bravo!) Die Regierung beabsichtigt daher, die Stände versammlung um Bewilligung der Mittel für die Errichtung des Bibliotheksgebäudes zu bitten, vorausgesetzt, daß die Unterhaltung der Bibliothek vom Deutschen Reiche oder mit Unterstützung des Reichs von dritter Seite übernommen wird. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie diesem Projekt zu Nutz und Frommen unseres Landes gern zustimmen werden. (Bravo!) Zur Lohnbewegung der Leipziger Vuchhaudluugömarkt. Helfer. — Im Leipziger Buchhandel wetterleuchtet es wieder einmal, trotz des noch bis 31. Oktober 1912 in Kraft befindlichen Vertrags zwischen dem die Prinzipalität des Kommissionsbuch. Handels vertretenden Buchhändler-Hilfsverbande und den im Deutschen Transportarbeiter-Verband organisierten Markthelfern. Wie aus der im Inseratenteil dieser Nummer veröffentlichten Darstellung hervorgeht, bemängelt die Arbeitnehmerorgani sation, ohne Rücksicht auf die klaren, unzweideutigen Abmachungen des 1907 abgeschlossenen Vertrags, die Entscheidung des von ihr selbst als Instanz bezeichnten Gewerbegerichts der Stadt Leipzig unter Berufung auf angebliche Erhebungen anderer noch dazu völlig unkontrollierbarer Stellen. Ganz abgesehen davon, daß ein der- artiges Verfahren mit den getroffenen Vereinbarungen — sowohl dem Wortlaute als dem Sinne nach — in Wider spruch steht, wird man (in den Grenzen der bei derartigen Statistiken überhaupt unvermeidlichen Fehlerquellen) dem auf die Berichte der Markthallen-Jnspektion gestützten Gutachten des Leipziger Gewerbegerichts schon deswegen für die zur Erörterung stehende Frage mehr Bedeutung beimessen müssen, als es rein örtliche, hier allein in Betracht kommende Verhältnisse berück sichtigt, während das Gemisch von Zahlen verschiedensten Ursprungs und verschiedenster Qualität aus anderen Teilen des Reichs sich überhaupt nicht nachprüfen, zumindest aber nicht ohne weiteres auf Leipziger Verhältnisse übertragen läßt. Wie immer bei derartigen Bewegungen, ist auch diesmal der jüngere Teil der Markthelfer die treibende Kraft, während die älteren Leute sich, eingedenk der schuldigen Vertragstreue, zurück halten und nur gezwungener Weise sich an dem Anziehen der Schraube beteiligen. Mit Rücksicht darauf, daß Streiks heute nicht lokalisiert bleiben und das, was Leipzig durchzufechten hat, auch bald Berlin, Stuttgart und die anderen Buchhandelszentren beschäftigen wird, erscheint uns die in dem Inserat ausgesprochene Bitte um Unterstützung der Leipziger Kommissionsgeschäfte be rechtigt und zwar im vorliegenden Falle um so mehr, als die Kriegskosten derartiger Kämpfe in der Regel von der Gesamtheit des Buchhandels getragen werden müssen, und Tarifverträge überhaupt allen Wert verlieren, wenn sich nur die Arbeit geber, nicht aber auch die Arbeitnehmer daran gebunden halten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Postscheikverkehr. — Im Postscheckverkehr ist den Konto inhabern fortan gestattet, bei Einsendung von Postschecks, deren Betrag an Empfänger im Auslande mittels Postanweisung auS- gezahlt werden soll, dem Scheck ein ausgefülltes Formular zur internationalen Postanweisung beizufügen. Der Scheckaussteller erhält hierdurch die Möglichkeit, auf dem Abschnitte der Post anweisungen Mitteilungen für den Empfänger niederzuschreiben. Der Postscheck ist in diesem Falle vom Aussteller unterhalb der Datumsangabe mit dem Vermerk »mit beigefügter Postanweisung« zu versehen. Nach welchen Ländern Mitteilungen auf dem Postanweisungsabschnitt nicht zulässig sind, ergibt der Brief posttarif. Kunstausstellung in Ttnttgart. — Wie das Neue Tag- blatt« aus Stuttgart berichtet, hat gestern eine von dem Kultus- minister einberufene Versammlung vorbereitende Schritte für die Veranstaltung einer württembergischen Kunstausstellung beschlossen, mit der im Frühjahr 19>3 das an Stelle des abgebrannten Hof- theaters gegenwärtig entstehende Kunstausstellungsgebäude eröffnet werden soll. Zu der Ausstellung sind Werke der bildenden Künste, Malerei und Bildhauerei, nicht aber der Architektur und des Kunstgewerbes zugelassen. Sie wird im wesentlichen deutschen Charakter tragen mit internationalem Einschlag. Die Mittel werden so reichlich bemessen sein, daß für den Ankauf von Werken etwa 200 000 ^ zur Verfügung stehen werden. Vom Reichsgericht. Betrug mittels Bücherbestell karten. (Nachdruck verboten.) — Als Kommissionär im kaufmänni- schen Sinne war der Geschäftsreisende A. W. vonder FirmaFranz K. in Dr. beauftragt, ein religiöses Werk »Ich bin bei Euch« im Werte von 12 zu vertreiben, wofür er eine bestimmte Provision erhielt. Der Auftrag durch die Besteller wurde durch Unterzeichnung der Bestellkarten gegeben. Im September und Oktober 1909 bot W. nun verschiedenen Leuten Schriften religiösen Inhalts an, die an geblich in Lieferungen zu 10 H erschienen. Dadurch bewog er vor allem Dienstmädchen zu Bestellungen. Sie gaben ihre Unter schrift, ohne zu merken, daß dies auf Karten geschah, die auf das Werk »Ich bin bei Euch« für den Preis von 12 lauteten. Wenn dann das Werk kam, verweigerten sie zwar die An nahme, einige verstanden sich jedoch auf Reklamation der Firma hin zur Zahlung. Weiterhin hat W. Aufträge in Höhe von 90 fingiert und die Provision von der Firma eingezogen. Die Bestellkarten dazu hatte er mit fremden Namen versehen. Er wurde nun vom Landgericht Danzig wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte W. Revision beim Reichsgericht ein, wobei er besonders die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs anfocht. Er hatte damit insofern Erfolg, als das Urteil, soweit es sich auf Betrug und Betrugsversuch gegenüber sechs Personen und die Gesamtstrafe bezog, aufgehoben und zur anderweiten Verhandlung an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde. Im übrigen wurde die Revision verworfen. (Aktenzeichen: 4 v. 897/11.) Der verband deutscher Druckpapierfabrikeu wendet sich an seine Abnehmer mit der Bitte, den augenblicklichen Schwierig keiten, die sich dem normalen Ausfall der Lieferung entgegen stellen, so lange Rechnung zu tragen, bis infolge reichlichen und nachhaltigen Regenfalles die Verhältnisse in den Schleifereien und Papierfabriken wieder normale geworden sind. Den Ausfall an frischem Holzstoff habe man durch aufgestapelte ältere Vorräte und durch Hinzukauf von viel gröber geschliffenem, ausländischem, trocke nem Holzstoff mit enormen Preisopfern ergänzen müssen. Rene Bücher, Kataloge nsw. für Buchhändler. Kataloge von Julius Bard in Berlin 16, Ludwigkirch- platz 7r 1. Verlags-Katalog. Gr.-8°. 16 S. m. Abbildungen. 2. Lunst in VerssanxSQÜsit uaä dsASL^art. 6r.-8'. 8 8. Wilhelm Raabe. Ein großer deutscher Dichter. Den Deutschen die ihn noch nicht kennen, und denen, die ihn nur wenig kennen, ans Herz gelegt von Robert Lange. Herausgegeben im Auftrag der Leipziger Ortsgruppe der Gesellschaft der 1977
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