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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1911
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- 1911-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1911
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- Deutsch
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15276 «brsendlatr s> S». Ltschn Vuchhanb«»- Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. ^ 281, 4. Dezember 1911. Zur Lohnbewegung im Leipziger Buchhandel. Bei der einschneidenden Bedeutung, die Störungen am Leipziger Platze auf den gesamten Betrieb des Buch handels ausitben, halten wir es für unsere Pflicht, unseren verehrten Herren Geschäftsfreunden für alle Fälle das Folgende bekanntzugeben: Im Jahre 1907 schlossen wir mit unseren Markthelfern einen Lohntarif ab. In diesem Tarif wird über die Dauer folgendes bestimmt: Dieser Vertrag gilt für die Zeit vom 1. November 1907 dis zum 31. Oktober 1912 mit der Maßgabe, daß bereits nach vier Jahren eine Revision des Tarifs — jedoch lediglich hinsichtlich der Wochenlöhne — dann statt findet, wenn durch das Gewerbegericht nach vorher einzuholender Auskunft der Markthalleninspektion und des Statistischen Amtes eine durchschnittliche anhaltende Steigerung der Lebenshaltung einer Arbeiterfamilie um 10"/, nachgewiesen wird. Infolge der durch die außerordentliche Dürre dieses Sommers hervorgerufenen Steigerung der Preise de>- vegetabilischen Nahrungsmittel wandte sich der Deutsche Transport-Arbeiterverband, Verwaltungsstelle Leipzig, an den Unterzeichneten mit dem Ersuchen, eine Lohnerhöhung bei den Markthelfern und Burschen eintreten zu lassen. Entsprechend den tariflichen Bestimmungen erging durch die Markthelfer-Organisation an die zuständige Behörde, das Gewerbegericht in Leipzig, das Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens über die dauernde Steigerung der Lebenshaltung einer Arbeiterfamilie. Wie aus dem hier folgenden Gutachten ersichtlich, beträgt diese nur 6,55°/,. Beschluß des Gewerbegerichts der Stadt Leipzig vom 15. November 191 l. Der Deutsche Transportarbeiter-Verband, Verwaltungsstelle Leipzig, hat mit Schreiben vom 25. September 1911 die Ansicht vertreten, daß alle Lebensmittel in den letzten Jahren eine ununterbrochene Preissteigerung erfahren und heute zum Teil eine Höhe erreicht haben, daß die Arbeiterschaft sie nicht mehr bezahlen kann. Auch sollen Vergleiche von amtlichen Statistiken zeigen, daß die Lebenshaltung einer Arbeiterfamilie nicht nur um 10"/,, sondern weit mehr noch gestiegen ist. Der Verband fordert deshalb auf Grund der tariflichen Verhandlungen vor dem Gewerbegericht der Stadt Leipzig am 26. Oktober 1907, Auskunft bei der Markthalleninspektion und dem Statistischen Amt der Stadt Leipzig darüber einzuholen, ob die Lebenshaltung einer Arbeiterfamilie um 10"/, gestiegen ist. In dem Verhandlungstermine vom 26. Oktober 1907 ist zwischen dem Buchhändler-Hilssverbande und dem Deutschen Transportarbeiter-Verbande ein Tarifvertrag zustande gekommen mit Wirkung vom 1. November 1907 bis 1. November 1912, jedoch mit der Maßgabe, daß bereits nach 4 Jahren eine Revision des Tarifs, jedoch lediglich hinsichtlich der Wochenlöhne, dann stattfindet, wenn durch das Gewerbegericht nach vorher einzuholender Auskunft der Markthallcn-Jnspektion und des Statistischen Amtes eine durchschnittliche anhaltende Steigerung der Lebenshaltung einer Arbeiterfamilie um 10"/, festgestellt wird. Maßgebend für diese Feststellung sollen sein die Preise sür Fleisch, Brot, Milch, Butter, Kartoffeln, Wohnungsmiete, Feuerungsmaterial und Kleidung. Auf Grund des Schreibens des Deutschen Transportarbeiter-Verbandes vom 25. September 1911 war daher das Gewerbegericht veranlaßt, festzustellen, ob die zehnprozenlige Steigerung der Lebenshaltung zurzeit eingetreten ist oder nicht. Das Gewerbegericht hat daher bei der Markthallen-Jnspektion und dem Statistischen Amt Aus kunft darüber eingezogen, in welcher Weise die im Protokolle genannten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 1. Januar 1908 ab bis einschließlich Oktober 1911 gestiegen sind Geeignete Unterlagen für die Zeit vor dem 1. Januar 1908 waren nicht vorhanden. Ebenso fehlten noch die Preise für die Zeit vom 1. Oktober 1911 ab. Das Gericht mußte sich daher auf die obengenannte Zeit beschränken. Die zur Vergleichung gezogenen Preise und die darnach in Pfennigen und Prozenten sestgestelltc Steigerung ergibt sich aus der anliegenden Tabelle I. Um nun das Verbrauchsverhältnis der einzelnen Artikel in den Haushaltungen einer Arbeiterfamilie aus reichend festzustellen, hat sich das Gericht der Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien im Deutschen Reiche bedient, wie sie im Kaiserlichen Statistischen Amt, Abteilung für Arbeiterstatistik, bearbeitet worden sind. Für die Erhebung liegen die Verhältnisse aus dem Jahre 1907 zugrunde. Auch die Stadt Leipzig ist mit 24 Jahresrechnungen beteiligt. Der Berechnung des Gerichts liegen die durchschnittlichen Ausgaben von Haushaltungen mit 12—1600 ^ zugrunde. Die weitere Berechnung ergibt sich aus der beiliegenden Tabelle II. Die durchschnittliche anhaltende Steigerung der Lebenshaltung nach Maßgabe des Protokolls vom 26. Oktober 1907 beträgt demnach 6,55"/,, wobei ausdrücklich betont wird, daß damit nur eine dauernde Steigerung der Lebensführung begriffen ist, nicht aber eine solche, wie sie durch die vorübergehende Verteuerung infolge der besonderen Witterungsvcrhältnisse des vergangenen Sommers verursacht wird. Nach diesem Ergebnis liegt daher zurzeit keine Veranlassung vor, die Wochenlöhne des bestehenden Tarifs z» revidieren, und es wird deshalb empfohlen, diese Angelegenheit bis zum Ablause der ordentlichen Tarisdauer, also bis zum Herbst 1912 zu verschieben. gez. Zopf, Stadtrat. Trotzdem hier durch eine unparteiische Behörde einwandfrei nachgewiese» wird, daß die Steigerung der vegeta bilischen Nahrungsmittel nicht eine derartige ist, um eine Lohnerhöhung zu rechtfertigen, und trotzdem am Schluffe des Gutachtens ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß der Tarif ja im nächsten Herbst sowieso ablaufe, beruhigte sich der Transport-Arbeiterverband nicht, berief vielmehr am 25. November 1911 eine Versammlung ein, die folgende Resolution faßte und diese dem Leipziger Buchhandel am Montag durch Zirkular Mitteilen ließ. Leipzig, 27. November 1911. Sehr geehrter Herrl Wie Ihnen bekannt sein dürste, wurde im Jahre 1907 mit dem Buchhändler-Hilfsoerband ein Lohntarif ab geschlossen, durch welchen die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der im Buchhandel beschäftigten Markthelser, Lager-
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