3S86 «SckmdUM I. » «lt«n »Uch«-iu>-i. Künftig erscheinende Bücher. X- 56, 7. März I9LS. ü!!!!!»!!»!!!»!«»»!»»«»»»!!,»>!!«>» Ln tK ü v , e e v f «h e ; n t r Das eimise NuchwerS dieser Art! Llttentbehvttkh zum täglichen Gebrauch für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verbände, Syndici, Betriebsräte, Arbeitsgerichte, Schlichtungsausschüffe, Behörden, Rechtsanwälte usw. Nie z-raxiS desSlebettSeechiS Das Handbuch -üv die VvaMsche Älnwenduus des Avbettsrechts Von Rechtsanwalt Krjtz VZM und Regierungsrat vr. M. tVeisevt Zirka ZOO Seiten Oktav. X In Ganjleincnband zirka 17 Mark Mit 7V genauen Vordrucken und Musterformularen für die gesamte Praxis. Stthatts-NberrKcht: 4. Nie Arbeiisversaffung — 7. Das Arbcitsverhällnis — Z. Arbeiisgetichisbarkeii und Schlichtung - 4 Nie Regelung de, Arbeitszeit u. der Sonntagsruhe — S. Schuh der Gesundheit und Sittlichkeit — 6. Arbeitsbeschaffung und Erwerbsiosensürsorg«. Nie Gvundpfeilev dss Sivbeiössechts sind so festgefügt, daß heute eine Darstellung der Verfahren im gellenden Recht ohne die Befürchtung gegeben werden kan», daß das Dargestellte durch die gesetzgeberische Entwicklung alsbald wieder überholt wird. Ei» Einlebcn in das materielle Recht und in seine Handhabungen ist um so mehr geboten, als - im Gegensatz zur ordentlichen Rechtspflege und Verwaltung — lue prozessualen und verwallungslechnischen Bestimmungen der sozialen Gesetzgebung — beispielsweise der Bctriebsversaflung, der SchlichtungStätigkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeil — von Personenkreisen angewandt werden sollen, denen in der Regel eine richterliche oder verwaltungstechnische Vor bildung fehlt und die sich bei Auslegung und Anwendung des Rechts von ganz anderen Gesichispunktcn leiten lasten. Diesen im Wirtschaftsleben stehenden Personen, Arbeltstkbern wie Arbeitnehmern und den Geschäftsführern ihrer Vereinigungen uns Verbände, soll das vorliegende Buch als ein prakiischer Wegweiser in das große Gebiet des neuen ArbeitSrechl« dienen. Es soll aber auch die in der Berufsausbckdung befindlichen Juristen und Volkswirtschaftler, sowie Richter und Rechtsanwälte, denen das neue Arbeilsrech« bisher fern lag, in die Praxis dieses RechtSgebielS einsühren. Als einziges Buch dieser Art wird es ein ebenso unentbehrliches Hand- buch für alle Kreise sein, die in der Praxis des WtrtschastSlebene sich mit axbeitsxcchllichen Fragen befassen müssen. Dies Nurb wird in allen inteveffievien Kreisen lebhaft begvützt nnd viel geEanft werden. (Z) Vevlas von Reinrav Hobbing / VevlLrr «SLV 61