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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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9tedu!lwtteUer Teil. 39, 17. Februar 1914. ernst gemeint und am Platz, das Dankeswort, das einer der ersten katholischen Verleger und Buchhändler bei der Eröffnung des Herder schen Neubaues in Freiburg i. B. dem katholischen Klerus gewidmet hat. Wir dürfen sagen, dieser Dank war verdient. Aber sind wir nicht auch Dank schuldig? Wir arbeiten für Gott und die Seelen, wir stellen das geschriebene, gedruckte Wort in unfern Dienst: es muß aufrlären, verteidigen, werben, erobern, erheben, begeistern, erschüttern, trösten. Wer aber hilft mit, ihm den Weg zu weisen, Beachtung, Verbreitung zu sichern? Im rechten Lichte besehen ist der katholische Buchhändler ein nicht zu unterschätzender Mitarbeiter und Bundesgenosse in der Arbeit und im Kampf um das Gottesreich; ihn arbeitstüchtig und arbeitsfroh zu erhalten, erscheint auch als ein seelsorgerliches Gebot. 2. ». . . Das schwierigste Werk, das ein sterblicher Mann bei den Deutschen ausznführen vermag, ist zu verkaufen ein Buch«. Dieses Scherzwort Felix Dahns enthält eine Wahrheit, deren Bitterkeit der Buchhändler unserer Tage, zumal der katholische Sortimenter, be sonders verspürt. Der feindselige Geist der »Kathedersozialisten«, die nahezu schrankenlose Handels- und Gewerbefreiheit, eine un gewöhnlich starke Konkurrenzbewegung, die geschlossene Macht der Verleger, die Kreditmirtschaft, die schweren und harten Zeiten überhaupt haben für den Berufsbuchhandel eine ernste Krisis herauf geführt, deren Charakter noch bedrohlicher wird für den katholischen Sortimenter, da sein Absatzgebiet von vornherein viel begrenzter ist, seine »Artikel« oft wenig zugkräftig und gangbar sind, er selbst vielfach zu den wirtschaftlich Schwachen zählt. Dem Priester wird soziales Empfinden von jeher nachgerühmt. Sollte er dem Ringen derer teilnahmlos gegenüberstehen, die berufen und meist auch gewillt sind, mit ihm Hand in Hand zu arbeiten und Schulter an Schulter zu kämpfen für die heiligsten Güter, die meist ge rade deshalb, weil sic ihren katholischen Charakter nicht verleugnen, sich nicht leichten Herzens hinwegsetzen über die Forderungen der christ lichen Moral, schwere Opfer zu bringen gezwungen sind? »Rettet das Buch!« — ruft ein Konfrater, dessen Schriftstellerruhm weit über die Grenzen unserer Heimat gedrungen ist, der heutigen Generation zu. Es möchte fast scheinen, als ob der Appell: »Rettet den Buchhändler, den katholischen Buchhändler!« nicht ganz unzeitgemäß wäre. 3. Wozu diese Zeilen? Bedarf der Klerus unserer Diözese eines solchen Hinweises? Der Schreiber dieser Zeilen muß gestehen, daß noch nie ein Buchhändler ihm geklagt hat über Verständnis- und Interesse losigkeit des Klerus gcgeniiber der angedeuteten Not, daß vielmehr alle, mit denen er sich über dieses Thema besprach, einig waren in der Anerkennung treuer und opferwilliger Unterstützung. Aber er muß auch gestehen, daß er selber jahrelang Bücher gekauft hat, ohne daran zu denken, ob und wie er hierbei sozial wirken könne; er muß offen von sich gestehen, daß er es früher mit dem Bezahlen noch genauer hätte nehmen können und sich deshalb Vorwürfe macht, weil er gesehen, in welche Not und Verlegenheit der finanziell schwache Buchhändler- gerade hierdurch geraten kann; er muß auch bekennen, daß er oft ungerecht urteilte, wenn Bestellungen nicht mit gewünschter Promptheit erledigt wurden; denn er hat gesehen, daß nicht Mangel an Ordnung in der Geschäftsführung die Ursache der Verschleppung war, sondern andere Gründe, die niemand peinlicher sind als dem Buchhändler selber. Der Katalog der Versündigungen gegen den Buchhändler ließe sich un schwer erweitern, doch wozu? Was sollen überhaupt diese »Bekennt nisse«? Ein Exerzitienmeister sagte einmal: Eine gute Buße sei, andere vor den Fehlern bewahren helfen, in die man selber gefallen sei. Verbotene Druckschriften. — Durch Erlaß vom 16. Januar 1914 hat der Reichskanzler das Verbot der Zeitschrift »Uavieeneulotts rouAs« auf die Zeitschrift »Ue Regiment« ausgedehnt, die. mit ersterer identisch ist. — Franz BlaLek, Das Feuer. Sexual-Psychologischer Roman in 2 Teilen. Pariser Ver lags-Anstalt (Inhaber Hans Zepp), Paris, rue Lamartine. 12. Straf kammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Unbrauchbarma ch u n g. 38 3. 382/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4537 vom 14. Febr. 1914.) Persgnalnachrichten. Auszeichnung. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn vr. plril. Georg Paetel in Firma Gebrüder Paetel in Berlin ist vom König Nikolaus von Montenegro der Daniloorden 3. Klasse verliehen worden. Hermann Nissen -f. Der langjährige Präsident der Genossen schaft Deutscher Bühncnangehörigcr, Hermann Nissen, ist am 16. Fe bruar nach laugen, schweren Leiden einer Hcrzlähmung im Alter von 60 Jahren erlegen. Rudolf Lehmann -f. — Aus Tokio melden die Tageszeitungen, daß dort der Nestor der Deutschen Japans, der langjährige Präsident der »Deutschen Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens«, In genieur Rudolf Lehmann, im 72. Lebensjahre an einer Lungenentzün dung verschieden ist. Hans Stegmann -f. — Der Direktor des Bayerischen Natioual- museums Vr. Hans Stegmann ist am 15. Februar in München im Alter von 51 Jahren einem Herzschlage erlegen. Besonders einflußreich war seine Tätigkeit als Konservator und später als zweiter Direktor des Germanischen Museums, au dem er von 1895 bis 1909 tätig gewesen ist. Seit 1909 stand er an der Spitze des Bayerischen Nationalmuscnms. Leine literarische Tätigkeit begann 1885 mit seiner Doktorarbeit, deren Thema »Die Rochuskapelle zu Nürnberg und ihr künstlerischer Schmuck« war, worauf 1888 ein Werk iiber »Michelozzo di Bartolommeo« folgte. Als Konservator am Germanischen Museum schrieb er eine Abhand lung über dessen Räume und Gebäulichkeiten und 1900 ein viel ge lesenes Buch iiber die »Plastik des Abendlandes«. Am bekanntesten ist er jedoch als Herausgeber der »Meisterwerke der Kunst und des Kunst gewerbes« geworden. SMchskiU. Ein neuer Kollege. In »I.a loiletts klockerne«, 50. Jahrgang, Nr. 563, Ausg. L, offeriert die Firma Eugen Hanke, Vertrieb von Modejournalen, Wien, die beiden Werke: Steinmann, Die tüchtige Hausfrau, und Fischer- Dttckelmann, Die Frau als Hausärztin, gegen Monatsraten ihren Abonnenten mit dem S t a m p i l i e n aufdrnck: »Wenn Sie mir den Ver kau fdiesesWerkesanBekanntever Mitteln, erhalten Sie ^/« Jahr Ihr Modenjournal von mir grati s.« In dem neuesten Jahrgang des Buchhändler-Adreßbuchs ist die Firma nicht verzeichnet. Warnsdorf, 7. Februar 1914. A m b r. Opitz. Da die genannte Firma nicht nur alle bedeutenden Modejournale vertreibt, sondern auch gegen ihre Kreditwürdigkeit nicht das geringste einzumenden ist, liegt keinerlei Anlaß vor, ihr die Lieferung zu ver weigern. Die Weiterlieferung haben wir selbstverständlich von der Unterlassung vorerwähnten Angebotes abhängig gemacht. Wien, den 14. Februar 1914. O e st e r r e i ch i s ch e s Verlags-Institut Julius Müller. Gegensätze im Buch- und Musikalienhandel. <Vgl. Nr. 35.) Herr Carl Simon hat sein Eingesandt in Nr. 35 mit Carl Si mon Musikverlag unterzeichnet, er urteilt also als Verleger, während mein Artikel in Nr. 287 des Vorjahres den Standpunkt des Sortimenters vertrat. Was Herr Simon in Nr. 35 ausführt, deckt sich fast mit seinen Betrachtungen im Bbl. 1913, Nr. 46, die mir bereits durch eine freundschaftliche, mündliche Aussprache bekannt waren. Darum mein Artikel in Nr. 287. Soll ich nun diesen hier noch einmal wiederholen? Da könnte ich vielleicht die Leser langweilen, ohne meinen geschätzten Gegner überzeugen. Hätte ich wirklich die Verbreitung des Harmoniums und seiner Literatur mit 1: 500 gegenüber dem Klavier unterschätzt, so wäre das nicht schlimm und lohnte jedenfalls nicht die stupide Tätigkeit eines Nachzählens; Herr Simon hat es ja auch nicht unternommen. Aber eine Kleinigkeit auf anderem Gebiete: Herr Simon spricht davon, daß die Harmonium-Kundschaft, soweit sie gut bedient wird, zu der kräftigsten und treuesten gehöre — das habe ich gar nicht be stritten —, aber gleich darauf fügt er hinzu: Ensemble-Werke werden wohl von den Vereinen gespielt, aber nicht gekauft. — Na also! Da wären wir ja ganz einig. Ernst Challier sen.-Gießen. Rechtsfrage. Darf eine Druckerei stehenden Satz, zu dessen Bezahlung ein Verleger verurteilt ist und für den er auch Zahlung geleistet hat, ab- legen oder cinschmelzen, ohne erst dem Verleger Mitteilung gemacht und eine Frist zur Verwendung gestellt zu haben? IV O. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Bvrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches vuchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 36 lBuchhändlerhauS). 264
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