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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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183, g. August. Amtlicher Theil. 3331 zu welchen sich Vertreter der betheiligten Berufskreise aus allen Culturstaaten von Zeit zu Zeit vereinigen, um Zeugniß abzulegen von der llebereinstimmung der gegenseitigen Interessen, um die Anerkennung und Förderung derselben mit vereinten Kräften überall anzustreben. Wenn hiernach die Frage bezüglich der Regelung der inter nationalen Beziehungen des geistigen Eigenthums in vieler Hin sicht vorbereitet und der Boden der Verständigung für die hohen Regierungen überall geebnet erscheint, so hat doch der deutsche Buchhandel, die deutsche Schriftsteller- und Künstlerwelt ein beson deres Interesse daran, daß neben der Revision und Unificirung der bereits bestehenden Verträge und neben dem Abschlüsse von Literar- conventionen mit den bereits früher angeführten Staaten vor allem daraus Bedacht genommen werde, ein literarisches Schutzverhältniß zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten Nordamerikas herbeizuführen. Ist doch schon durch Artikel 17. der Consular- Convention zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten Amerikas vom 11. December 1871, wonach die Deutschen in Amerika und die Amerikaner in Deutschland in Betreff der Be zeichnung oder Etikettirung der Maaren oder deren Verpackung, der Muster und der Fabrik- oder Handelszeichen denselben Schutz wie die Inländer genießen, der gedeihliche Grund zu einem internatio nalen Rechtsschutz gelegt, dessen Ausdehnung auf die Erzeugnisse des Geistes nicht länger zu beanstanden sein dürfte. Welche unermeßlichen Nachtheile dem deutschen Volke durch die unbeschränkte Ausbeutung seiner literarischen und künstlerischen Schätze gerade in diesem Lande zugefügt werden, ist eine allseitig bekannte und anerkannte Thatsache. Wenn es an den nöthigen Unterlagen gebricht, diese Nach theile statistisch und ziffermäßig festzustellen, so ist doch die nach stehende Darstellung geeignet, einen Anhalt zu bieten, um sich von der Größe und weittragenden Wirkung derselben einigermaßen eine Vorstellung machen zu können. In der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler in Leipzig befindet sich nämlich eine vollständige Sammlung der in den folgenden acht Staaten Nordamerikas: Californien, Massa chusetts, Michigan, New-Jersey, New-Aork, Ohio, Oregon, Pennsyl vania, in deutscher Sprache erscheinenden Zeitschriften, und zwar von jeder Zeitschrift eine Nummer aus dem Jahre 1874. Diese Sammlung wurde von dem Buchhändler Ernst Steiger in New- Hork zusammengestellt, um durch sie ei» Bild der Ausdehnung und Bedeutung, welche die in Nordamerika in deutscher Sprache er scheinenden Zeitschriften genommen haben, zu geben. Aus dieser Sammlung ist die nachfolgende Liste*) aufgestellt, welche ein geradezu überraschendes Resultat von dem in Nordamerika an den Schriften deutscher und in Deutschland lebender Autoren verübten Nachdrucke gibt. In den angeführten 8 Staaten Nordamerikas erschienen im Jahre 1874 400 Zeitschriften in deutscher Sprache. Von diesen enthielten 73 Zeitschriften, weil sie theils Fachjonrnale, theils religiösen Inhalts waren, keine Unterhaltungslectüre. Es blieben darnach 327 Zeitschriften übrig, welche im Feuille ton zur Unterhaltung Romane und Erzählungen brachten. In den selben wurden 47 Romane und Erzählungen von fremden, d h. von nicht in Deutschland lebenden Autoren gedruckt und 347 Ro mane und Erzählungen deutscher und in Deutschland lebender Schriftsteller ab- und nachgedruckt. Wird nun in Erwägung gezogen, daß in der Sammlung nur je eine Nummer von jeder Zeitschrift enthalten ist, und daß ganz gering gerechnet jede der Zeitschriften im Jahre mindestens zehn *) Im Archiv des Centralbnreaus einzusehen. Romane oder Erzählungen zum Abdruck bringt, zumal da die amerikanischen Zeitschriften ihren Lesern mehr Unterhaltungsstoff bieten, schon weil sie fast sämmtlich in sehr großem Formate erscheinen, als dies die in Deutschland erscheinenden Zeitungen zu thun Pflegen, so ergibt sich die exorbitante Thatsache, daß in 3470 Fällen Romane und Erzählungen deutscher und in Deutschland lebender Autoren im Laufeeines einzigen Jahres nur in den aufgesührten 8 amerikanischen Staaten ohne irgend eine Honorarentschädignng an die Verfasser abgedruckt wurden. Dasselbe Verhältniß des Nachdruckes deutscher Werke besteht auch in den übrigen 30 Staaten Nordamerikas, so daß wohl kaum ein einziger Roman oder eine einzige Erzählung in Deutschland — sei cs in Zeitschriften, sei es in Buchform — erscheint, die in Amerika nicht sofort und zwar nicht allein in 10, sondern vielleicht in 50 und 100 Blättern nachgedruckt wird. Dabei ist der Nach druck, der in Buchform geschieht, noch nicht einmal einbegriffen. Fast acht Zehntel des gesammten in der deutschen Presse Nordamerikas enthaltenen Unterhaltungsstoffes ist Nachdruck der Arbeiten deutscher Autoren, und es braucht wohl kaum darauf hin gewiesen zu werden, wie schwer die deutschen Autoren durch diesen Nachdruck geschädigt werden. Es werden aber auch die Verleger der deutschen Ünterhaltungsblätter empfindlich geschädigt, weil deren Zeitschriften sofort in Amerika nachgedruckt und sie dadurch verhin dert werden, ihren Blättern in Amerika Abonnenten zu verschaffen. Was endlich die besonderen Interessen der deutschen Drama tiker und Komponisten betrifft, so werden diese dadurch empfindlich beeinträchtigt, daß in Amerika eine große Anzahl deutscher Theater und Concertinstitute bestehen, welche dramatische, musikalische und dramatisch - musikalische Werke deutschen Ursprungs öffentlich auf- sühren, ohne den betreffenden Urhebern oder deren Rechtsnach folgern eine Entschädigung dafür zu gewähren. Werden ihnen doch die beliebtesten Bühnen- und Concertnovitäten von deutschen Künst lern, die ihre Gastspieltournöes bis über den Occean ausdehnen, un entgeltlich zugebracht. Aber auch dem amerikanischen Volke ist diese schrankenlos geübte Ausbeutung ausländischer Werke der Literatur und Kunst nicht zum Segen gediehen. Zwar sind es kaum mehr als 10 Jahre her, daß nicht nur durch die sophistische Beredsamkeit eines Carey, sondern auch von anderen Seiten, namentlich von amerikanischen Verlegern deutscher Abkunft das Recht des unbeschränkten Nachdrucks noch öffentlich vor aller Welt als eine in den dortigen Verhältnissen begründete Nothwendigkeit vertheidigt, ja als ein Culturbeförderungsmittel gefeiert wurde. Indessen hat dieser Standpunkt schon damals, wie auch früher, keineswegs die allgemeine Billigung gefunden. Schon in den dreißiger Jahren sprach sich Henry Clay im Senate der Vereinigten Staaten in seiner Eigenschaft als Bericht erstatter eines Comitd, welches für die Berathung eines inter nationalen Verlagsrechts niedergesetzt war, für den Erlaß eines entsprechenden Gesetzes durch den Kongreß aus. Bereits im Jahre 1843 petitionirten S7 Firmen, welche dem amerikanischen Buchhandel angehörten, bei dem Kongresse um Erlaß eines solchen Gesetzes. Im Jahre 1868 wurde sogar bei dem Repräsentanten hause eine Bill zur Einrichtung eines internationalen Verlags rechts eingebracht und diese einem Comits zur Vvrberathung und Berichterstattung überwiesen. In dem von letzterem erstatteten Berichte ist ausgesührt, daß die nationale Ehre und Gerechtig keit ein solches Gesetz verlange, daß das bisher geübte ungesunde System der unrechtmäßigen Aneignung nichtamerikanischer Bücher nicht nur die Interessen amerikanischer Schriftsteller auf das be- 46S*
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