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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1882
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt -eitrige Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eikenthum Des BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. 278. —' Leipzig, Freitag den 1. December. 1882. Amtlicher Theil. Petition des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig um Abänderung der den Buchhandel berührenden Bestimmungen des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. An den Hohen Reichstag de» Deutschen Reichs zu Berlin. Die Vertagung des Hohen Hauses vom IS. Juni bis zum 30. November d. I. hat dem Buchhandel die erwünschte Zeit und Gelegenheit geboten, zu der in seine Verhältnisse so tief eingreifenden Gesetzesvorlage betr. die Abänderung der Gewerbe ordnung Stellung zu nehmen. Bereits in unserer Eingabe vom 10. Mai d. I. haben wir anerkannt, daß auf dem Gebiete des buchhändlerischen Colportage- wesens sich in der That Mihstände gezeigt haben, zn denen vor allem die Verbreitung unsittlicher Schriften und das Versprechen schwindelhafter Prämien, wie Kleider, Uhren, Goldsachen u. s. w. zu rechnen sind. Die Abstellung derselben halten auch wir im Interesse der Ordnung und Sittlichkeit für dringend wünschens- wcrth und in diesem Sinne können wir die Regierungsvorlage nur mit Freude begrüßen. Aber die Bestimmungen, welche dieselbe in Vorschlag bringt, gehen weit über das praktische Bedürsniß hinaus und geben in anderer Beziehung zu ernsten Bedenken Anlaß. Nach 8. 56. nck Nr. 10 der Gesetzesvorlage sind vom Feil bieten im Umherziehen ausgeschlossen: Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, mit Ausnahme von Bibeln, Bibel- theilen, Schriften und Bildwerken patriotischen, religiösen oder erbaulichen Inhalts, Schulbüchern, Landkarten und landesüblichen Kalendern. Wir können davon Abstand nehmen, auf die Unbestimmtheit, Unklarheit, Dehnbarkeit der für die gestatteten Ausnahmen ge wählten Bezeichnungen hinzuweisen, zumal dieselben auch schon in den Frühjahrsverhandlungen des Hohen Hauses und der Ge werbeordnungs-Commission eine eingehende Kritik erfahren haben; für den Buchhandel ist die ganze Bestimmung unannehmbar. Denn dieselbe beschränkt sich nicht darauf, die hervorgetrctcncn Mißstände zu beseitigen, sondern geht dahin, den Colportage- bnchhandel, welcher seither im Prinzipe ein freier war, prinzi piell zu verbieten und ihn nur ausnahmsweise für eine eng- begrenzte Reihe von Druckschriften zn »erstatten. Hierdurch aber wird die fernere Lebensfähigkeit des Col- portagebuchhandels völlig untergraben. Denn von den Schriften, in deren Vertriebe der Colportenr bisher seinen mühsamen Lebensunterhalt suchte und fand, gehört nur ein kleiner Theil denjenigen an, welche im Interesse der Sittlichkeit und Ordnung zu verbieten sind, nur ein kleiner Theil zu denjenigen, sür welche die Gesetzesvorlage den Colportagebetrieb auch ferner gestattet; I Neunundvierztgster Jahrgang. weitaus der größte Theil derselben besteht aus Literaturkate gorien, welche einen sittlich-erhebenden, wissenschaftlich-bildenden oder harmlos-unterhaltenden Inhalt haben und somit ganz be sonders geeignet sind, durch ihren Vertrieb die Volksbildung zu erhöhen, Belehrung und Wissen überallhin auszubreiten. Diesen aber wird nach der Gesetzesvorlage die Colportagesähigkeit ab gesprochen. Andererseits sind es gerade Werke der letztgedachten Art, deren Absatz und Erfolg lediglich aus dem Colportagebetrieb beruht. Von vielen Hunderten, welche hier in Betracht kommen, führen wir beispielsweise nur an: Meyer's Konversationslexikon; Brockhaus' Conversationslexikon; lieber Land und Meer; Garten laube; Jllustrirte Welt; Gewerbehalle; Cotta'sche Bibliothek der Weltlitteratur; Collection Spemann; Scherr, Germania; Spamer's Buch der Erfindungen; Bock, Buch vom gesunden und kranken Menschen; Brehm's Thierleben; Denkmäler der Kunst. Würde daher die Regierungsbestimmung zum Gesetze er hoben werden, so würden viele und bedeutende Berlagsunter- nehmungen zu Falle gebracht, die literarische Production ein geengt, der Absatz von buchhändlerischen Erzeugnissen bedeutend vermindert und somit dem Verlags- und Sortiments-Buchhandel wie den mit dem Verlagsbuchhandel in Verbindung stehenden Hilfsgewerben, z. B. der Papiersabrikation, Farbfabrikation, Druckerei, Lithographie, Xylographie, Buchbinderei u. s. w. un ermeßliche materielle Nachtheile zugesügt werden. Die Summen, welche durch obengenannte und ähnliche Unternehmungen alljährlich in die Werkstätten dieser Hilssgewerbe fließen, betragen Millionen. Schon das eine nachstehend angeführte Beispiel wird dies darthun: Die Cotta'sche Bibliothek der Weltlitteratur, eine dieser Unternehmungen, welche etwa N ihrer Subscribenten nur durch Colportagc gewonnen hat, somit auch nur durch diese über haupt möglich wurde, erforderte zur Herstellung ihrer l. Serie (1. Auflage) u. A. einen Verbrauch: sür Papier von Mark 500,000, „ Stereotypie -c. „ „ 30,000, „ Satz und Druck „ „ 250,000, „ Einbände „ „ 570,000. An dem Posten für Einbände partizipiren beispielsweise neben den Buchbindern die Leinwandsabrikanten, welche die 747
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