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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1882
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5484 Nichtamtlicher Theil. 282, S. Deceinber. lein Unberufener", „kritikloses Machwerk" !c. würdigen wir einer Entgegnung nicht. Nur möge dem Hrn. Einsender noch mit- getheilt sein, daß wir aus unsere Eigenschaft als „Elemeutarlehrer" stolz sind. Frankfurt a/M., den 4. Deceinber 1882. Für die Jugendschriften-Commission des Frankfurter Lehrer-Vereins: F. Herber, Rector. Misrcllen. Berlin, 28. Nov. In der Angelegenheit der zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich abzuschließenden Literarconvention waren kürzlich einige Meldungen durch die Blätter gegangen, welche der Berichtigung und Ergänzung bedürfen Es hieß, französischerseits seien Schritte wegen Er neuerung der Literarconvention zwischen Deutschland und Frank reich gethan worden, und es würden zu jenem Zwecke in nächster Zeit zwei Bevollmächtigte Frankreichs in Berlin eintreffen, welche mit diesseitigen Vertretern der betreffenden Ressorts zu verhandeln haben würden. Nunmehr wird von informirter Seite der„Magdeb. Ztg." mitgetheilt, daß es sich um die Erneuerung einer gemeinsamen Convention formell schon deshalb nicht handeln kann, weil bisher zwischen den einzelnen deutschen Staaten und Frankreich Literar- conventionen bestanden, welche durch den Krieg von 1870 zwar aufgehoben, aber durch den Frankfurter Friedensvertrag von 1871 wieder in Kraft gesetzt wurden. Gegenwärtig stehen mit Frank reich in einem Schutzverhältniß bezüglich des Urheberrechts folgende deutsche Staaten: Preußen, Sachsen, Bayern, Württem berg, Baden, Hessen, Oldenburg, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck, Sachsen-Weimar, beide Schwarzburg, beide Reuß, Sachsen- Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachscn-Altenburg, Anhalt, Waldeck und Elsaß-Lothringen. Alle diese Conventionen lassen nun in einzelnen Punkten zu wünschen übrig und sollen jetzt durch einen gemeinsamen Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich ersetzt werden. Dieser Vertrag soll den Beschluß des Bundesraths vom 5. Juli d. I. zur Ausführung bringen: dem Abschlüsse einer Literarconvention zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich aus der Grundlage des von der französischen Regierung vorgelegten Entwurfes mit der Maßgabe die Zu stimmung zu ertheilen, daß dieselbe mit den Vorschriften des Ge setzes über das Urheberrecht vom 11. Juni 1870 in prinzipielle Uebereinstimmung gebracht werde. Da nun der seitens des französischen Gouvernements der deutschen Reichsregierung über reichte Vertragsentwurf, der bezeichnten Information zufolge, in manchen Beziehungen ebenso zu wünschen übrig läßt, wie die bisherigen Verträge zwischen den einzelnen deutschen Staaten und Frankreich, so sollen die nunmehr in Berlin bevorstehenden Ver handlungen dazu dienen, eine Uebereinstimmung der vertrag schließenden Theile herbeizuführen. (Allg. Ztg.) Als ich in Nr. 18g d. Bl. die seltene Handschriften- Sammlung des Herzogs von Hamilton erwähnte,die imDe- cember unter den Hammer des Auktionators zu kommen bestimmt war, hatte man keine Ahnung, daß diese Schätze für Deutschland angekauft werden würden. Man kann Berlin zu dieser Akquisition Glück wünschen. Der neulichen kurzen Mittheilung möchte ich noch hinzusügcu, was hier ein offenes Gcheimniß ist, nämlich, daß man diese Erwerbung vornehmlich der Kronprinzessin und dem Kronprinzen zu verdanken hat und schließlich der Liberalität des Kaisers. Die englische Presse klagt in Jeremiaden über den Verlust dieser kostbaren Manuscripte, aber die Engländer besitzen ja nach den, Vatikan vielleicht schon die größten und bedeutendsten Hand schriften-Sammlungen der Welt und ihre Finanzminister sind selten geneigt, in so liebender Weise zu spenden, wie dies unser hoher Kaiser sür die Wissenschaft Deutschlands soeben gethan hat. Man sagt, die Manuscripte hätten über 1 Million 200 Tausend Mark gekostet. Nun befanden sich darunter eine große Anzahl von kn^Irab 8tata-?uxsr8, die für die englische und schottische Geschichte aus dem Zeitraum von 1582—85 sür England die größte Wichtigkeit haben, für Deutschland aber minder nutzreich sein dürsten; es steht also zu vermuthen, daß diese Specialität wieder ihren Weg nach London zurückfinden werde. Es sind darunter 1,200 Dokumente und autographische Briefe, wovon mehrere von James V. von Schott land und der Königin Margarete, Schwester Heinrich's VIII. und viele andere von säst allen bedeutenden Staatsmännern, die sich in jener Periode der englischen Geschichte bewegten. Die Perle der ganzen Sammlung aber ist der Dante mit 84 Zeichnungen von Botticelli (s. Börsenbl. Nr. 263), sür welchen das Britische Museum allein 50,000 4 geboren haben soll. Die Berliner Ge lehrten werden schon dafür sorgen, uns eine eingehende Geschichte dieser prachtvollen Handschriften zu liefern und somit diese, bis da hin todten Schätze für Deutschland neu zu beleben. London. Franz Thimm. — Ueber den gleichen Gegenstand bringt der „Deutsche Reichs Anzeiger rc." vom 30. Nov. noch folgende weitere Mittheilung: „Ter Ankauf der Hamilton-Sammlung und die Art ihrer Er Werbung haben in so hohem Maße das Interesse des Publikums erregt, daß es voraussichtlich manchem Freunde der preußischen Staatssammlungen willkommen sein wird, einige genauere Notizen über die Geschichte dieser Erwerbungen zu erhalten. Nachdem die bevorstehende Veräußerung von Kunstschätzen des Herzogs von Hamilton schon längere Zeit im Allgemeinen die Aufmerksamkeil aus sich gelenkt hatte, fand der Direktor des königl. Kupferstich- cabinets, vr. Lippmann, zuerst im Frühsommer d. I. Gelegenheit, einen Einblick in die dazu gehörige Handschristensammlung zu ge winnen, welche zwar eines großen Rufes genoß, ihrem Bestände nach aber für so gut wie unbekannt gelten mußte. Er erkannte so fort die außerordentliche Bedeutung des bis dahin verborgene» Schatzes und den hohen Werth, welchen derselbe sür unsere an solchem Besitz bis jetzt armen Staatsinstitute haben würde. I» richtiger Würdigung dieser Verhältnisse that er sogleich auf eigene Hand Schritte, um die Möglichkeit eines Enbloc-Ankauss der be reits zur öffentlichen Versteigerung bestimmten Sammlung zu sichern und erstattete in diesem Sinne einen eingehenden Bericht an die Generalverwaltung der königl. Museen, welcher die Zu stimmung des erlauchten Protectors der Museen fand und den Kultusminister bewog, sofort eine nähere Prüfung des Ganzen einzuleiten. Zu diesem Behufe wurden außer dem Direktor Lipp mann der Director vr. Bode von den königl. Museen und Hr. A. von Beckerath von hier, sowie der im Austrage des Cultusminislers in Paris beschäftigte Professor A. Schöne nach London entsandt, um die bis zu der bevorstehenden Auktion auf einer Bank depo- nirten Handschriften, soweit die erschwerenden Umstände ihrer damaligen Aufbewahrung es irgend gestatteten, einer genauen Prüfung zu unterwerfen. Die Ausgabe des Professors Schöne war es zunächst, ein Verzeichniß der sämmtlichen Handschriften auszu stellen, an dem es bis dahin ganz gefehlt hatte, und damit die nöthigen Unterlagen für die weitere Prüfung der mannigfaltigen Handschriften im Allgemeinen, sowie eine vorläufige Feststellung ihrer wissenschaftlichen Bedeutung und eine überschlägliche Werth bestimmung im Specielle» zu beschaffen. Den übrigen Mitgliedern der Commission fiel die genauere Prüfung und Schätzung der mit Miniaturen ausgcstatteten Handschriften zu. Hierbei trat von ! neuem die unvergleichliche Bedeutung der durch hohe künstlerische
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