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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1882
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- 1882-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1882
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- Deutsch
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5102 Nichtamtlicher Theil. 2»4, 20. Deccmber. Nothstand im deutschen Buchhandel könne kaum noch größer werden, sondern es sei vielmehr bereits ein Stadium erreicht, bei dem es muthig vorwärts heißt — nicht aus abschüssiger Bahn, wohl aber aus dem Wege der Rcsormbestrebungen, denen ein gutes und baldiges Resultat ja doch von allen Seiten ge wünscht wird. Die bevorstehende Jahreswende gibt nun Veranlassung genug, Umschau zu halten und gleichzeitig der Bestrebungen zu gedenken, welche mit unserer Existenz und dem allgemeinen Wohl ergehen innigst verknüpft sind, außerdem aber in vieler Beziehung einen Umschwung der Anschauungen gegen früher signalisiren. Eine der wichtigsten Kundgebungen ging dieses Jahr, unseres Erachtens, von der Corporation der Berliner Buchhändler in ihrer ordentlichen Hauptversanimlung am IS. October aus. Sie bezweckt in umschriebener Form die Wiedereinführung des Buch händler-Examens, denn der Nachweis der erforderlichen Befähi gung vor Zulassung zum selbständigen Betriebe des Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandels wird eine ähnliche Einrich tung bedingen, wie sie bei dem Institut der Einjährig-Freiwilligen nothwendig ist. Einen anderen Fingerzeig in dieser Angelegenheit, wenn auch nur für einen verwandten Berus, hat fast zur selbigen Zeit Hr. vr. Eduard Brockhaus als Vorsitzender des Deutschen Buch druckervereins in seinem Berichte an die Generalversammlung zu Stuttgart am 24. September gegeben. Darin heißt es: „Den Kreisvorstehern wird anempfohlen, statistische Erhebungen über den Lohntaris wie auch über das Verhältniß der Lehrlinge zu den Gehilfen u. s. w. zu machen." Also hier wie dort ist ein Verlangen nach Abhilse bestehender llebelstände bemerkbar, das Ziel ist schließlich dasselbe, nur der eingeschlagene Weg verschieden. Uns will es scheinen, als ob Beides, d. h. Jedes für sich von außer ordentlicher Tragweite wäre, wird doch hier der wichtigen Lchr- lingsfrage näher getreten. Aller guten Dinge sind aber drei und deshalb wäre als Drittes im Bunde die Regelung des Rabattirens, mit besonderer Rücksicht aus die bestehende Schleuderei, sowohl von Seiten der Verleger, als auch der Sortimenter, ebenso dringend zu erwarten. Durch von Haus aus gewährte übermäßig hohe Rabattsätze sind nicht nur die thcurcn Bücherpreise bedingt, sondern der Sorti- menrer wird vom Verleger dadurch zum Schleudern geradezu herausgesordcrt. Den Vortheil davon genießt nur das Publicum und zwar aus Kosten des Gesammtbuchhandels. Soll die Aussicht, sich jetzt heilsame Reformen vollziehen zu sehen, eine begründete sein, dann darf nicht ein Theil des ineinander- greifendeu Mechanismus herausgelöst werden, sondern die Miß- slände müssen cinträchtiglich, d. h. an allen Ecken zugleich und zwar energisch angepackt werden. Der Berliner Antrag ist vorerst vertagt, weil er vor das höchste Forum, die nächste Cantate-Versammlung des Börsen vereins gebracht werden soll, und somit ist genügende Zeit gegeben worden, den Gegenstand eingehend zu beleuchten. Nicht unwill kommen wird es nun wohl erscheinen, wenn auch eine Stimme aus dem jünger» Buchhandel, welcher erklärlichermaßen die künftige Ge staltung der Dinge mit höchstem Interesse verfolgt, sich hören läßt. Mögen die individuellen Ansichten noch so sehr auseinandergehen, gewiß wird ein allseitiges Erwägen und Beleuchten der Verhält nisse dem Ganzen nur zum Vortheil gereichen. Aus diesen Gründen sei hier der von Hrn. vr. Eduard Brockhaus für die Buchdrucker vorgezeichnetc Weg einmal von uns für den Buchhandel acceptirt und, da sich Ansichten und Wünsche am leichtesten an der Hand eines gegebenen Exempels erklären lassen, der Apothekerstand zur Vergleichung herangezogen. Die staatliche Fürsorge gegenüber dem Apotheker ist wirklich ganz außerordentlich; bedenkt man jedoch die hohe Wichtigkeit von dessen streng geordnetem Geschästswejen, so er scheint dieselbe durchaus gerechtfertigt. Und der Buchhandel? Ist seinen Händen nicht ein Antheil an der Bildung und Pflege des Geistes zugewiesen? Vermag der Händler mit geistigen Nahrungs mitteln die Seele, anstatt sie zu veredeln, nicht leicht zu vergiften, wie der Apotheker die Gesundheit, anstatt zu bessern, zu zerstöre» ? Ist deshalb der eine oder andere Stand minder wichtig? In den Buchhandel hat Jedermann freien Eintritt; Jeder kann heute mit Geisteswaare handeln, der gestern noch — Schippenmann war. Dagegen dars nach gesetzlicher Bestimmung jeder Apotheker nur so viel Lehrlinge halten, als er Gehilfen hat (gleichviel ob examinirte oder unexaminirte, d. h. gleichviel ob die Gehilfen schon das 2. Staatsexamen gemacht, also auch Apotheker geworden sind, oder ob sie erst Las 1. sogen. Gehilsen-Examen absolvirt haben). Die betreffenden Lehrlinge werden in neuerer Zeit vielfach Eleven oder kurzwegPharmaceutcn genannt, während letztcrcrTitel doch eigentlich nur für die jüngeren Gehilfen gelten soll, die nach dreijähriger (für Abiturienten zweijähriger) Lehrzeit das 1. sogen. Gehilsen-Examen abgelegt haben. Nach diesem 1. Examen hat der nunmehrige „Pharmaceut" mindestens 3 Jahre zu conditioniren, kann dann als „stack, pbarm." mindestens 3 Semester die Universität beziehen und nun das Staatsexamen machen. Hat er dieses bestanden, so erfolgt seine Approbation zum „Apotheker" und nun erst kann die letzte Wandlung zur Selbständigkeit, je nach Abhängigkeit von Neigungen und Mitteln, stattfinden. Diese systematische Stufen folge könnten sich unsere sogen, „jüngeren" Buchhändler (meist noch recht junge Gehilfen) zuvörderst ack notam nehmen. Interessant ist ferner die Beschränkung, daß, wenn ein Apotheker ohne Gehilfen arbeitet, er auch keinen Lehrling halten dars, wenigstens nicht ohne jedesmalige besondere Erlaubniß der Regierung. Der Personen stand ist also aus eine Art und Weise geregelt, wie sie dem Buch handel wohl auch anstände, nicht nur, um eine folgenschwere Ueber- fluthung abzuwenden, sondern auch um ihm unfähige Elemente sern- zuhalten. Die entgegenstehendcn Schwierigkeiten sind zwar groß, denn nicht nur das Gesetz über die Gewerbefreiheit gebietet die Beobachtung scharfer Grenzen, sondern auch äußerster Vorsicht würde es bedürfen, um nicht Verhältnisse herbeizuführen, welche der Abhängigkeit von einer Art Censurbehörde ähnlich sehen könnte». Augenblicklich sind wir nun bereits soweit gekommen, daß, denkt der Buchhandel als solcher nicht an Selbsthilfe, die Reichs regierung ihm diese Mühe vielleicht abzunehmen gewillt ist. In welchem Sinne dann eine etwaige Regelung ausfiele, davon legt der Gesetzentwurf betreffs des Colportagewesens vollgültiges Zcugniß ab. Vor allen Dingen würde es nothwendig sein, die allgemeine Lage auch wirklich richtig, ziffermäßig beurthcilen zu können und das ist nur möglich durch Aufnahme einer umsaffenden Statistik, etwa nach dem Muster der sogen. Rolle der Buchhändler zu Leipzig, ausgedehnt auf den gesummten deutschen Buchhandel und gchand- habt von dem Börsenvereins-Vorstande in Verbindung mit allen Provinzial- und Local-Vereinen. Freilich würden dabei grobe Mißstände aufgedeckt werden, z. B. daß eine Firma mit drei Gehilfen und 16 Lehrlingen arbeitet, andere bloß mit einem Troß Lehrlinge allein, die lediglich als billige Arbeitskraft ausgenützt und regelmäßig ergänzt werden. Der wahrhast große Nutzen, welchen die Verbreitung von Licht über derlei Miß verhältnisse zu stiften im Stande wäre, müßte etwaige kleinliche Rücksichten in gedachter Richtung vollständig zur Ruhe verweisen. ! Gelänge diese Riesenarbeit (und warum nicht?), so könnte für den ! Buchhandel eine neue Morgenröthe dämmern; der schlechten Tage I hat er genug gesehen, der guten aber nur vereinzelte. Deshalb vorwärts mit frischem Muth und mit einem zuver sichtlichen „Glückauf!" dem neuen Jahr entgegen! — r — r.
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