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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 75, 16. April 1919. die Deutsche Bücherei durch einen Zuschuß aus Mitteln des Reichs zu unterstützen, und daß die Sächsische Staatsregierung und die Stadt Leipzig den mit ihnen am 3. Oktober 1912 über die Gründung der Deutschen Bücherei abgeschlossenen Vertrag, der >923 abläuft, durch einen neue» Vertrag ersetzen, sodaß die Wetterführung der Deutschen Bücherei auch unter den neuen Zeitverhältnissen aus Kosten des Reiches, des Staates und der Stadt gewährleistet bleibt. § 6c. Die Auslassung der Worte „und Frauen" entspricht der eingangs bereits behandelten Gleichstellung der Frau. 8 7 Ziffer I. Bisher konnte eine Firma, deren Inhaber oder verantwort licher Leiter Mitglied des Börsenvereins war, im Falle seines Todes die Rechte der Mitgliedschaft nur bis Ende des Jahres beanspruchen. Daraus ergab sich eine gewisse Ungerechtigkeit, die sich namentlich dann zeigte, wenn das betreffende Mitglied in den letzten Monaten des Jahres verstorben war und es bis zum Jahresschluss nicht gelang, infolge erschwerter Erbschafts- rcgulierungen die Firmenverhältnisse zu regeln, sodaß der Ein tritt des nduen Inhabers in den Bbrsenverein nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Jp solchen Fällen soll in Zukunft die Fort- gewährung der Mitgliederrechte bis zur Dauer eines Jahres unter den satzungsgemäßen Bedingungen ermöglicht werden. ß 7 Ziffer 3 b. Die nach der bisherigen Vorschrift gebotene längere Stun- düng des Mitgliedsbeitrages erscheint mit Rücksicht aus die großen Vorteile, die den Mitglieder» zustehen, nicht mehr angebracht: eine Frist von 3 Monaten nach zweimaliger Erinnerung, von der ersten Zahlungsaufforderung an gerechnet, erscheint völlig hinreichend. Andererseits muß eine Bestimmung getroffen werden, die den Börsenverein vor Schaden bewahrt und insbesondere solchen säumigen Zahlern gegenüber als Zwangsmittel angebracht erscheint, die es wiederholt mit der ihnen statutarisch obliegenden Pflicht zur Pünktlichen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages nicht genau nehmen. 8 8 b. Die neue Vorschrift der Ziffer S des 8 8b entspricht einer Forderung, die schon wiederholt an den Vorstand des Börsen- Vereins gestellt worden ist. Es ist jetzt nach den bisherigen Be stimmungen nicht möglich, ein Mitglied auszuschließen, wenn es die Vcreinsiuteressen und die Staudesinteressen gröblich verletzt. Die Vorschrift des 88a reicht nicht aus, weil in ihr nur von einem entehrenden Vergehen die Rede ist, dessen sich ein Mit glied schuldig gemacht haben muß, um aus dem Börsenverein ausgeschlossen werden zu können. Es kommen Fälle vor, wie gewissenlose Ausbeutung der Autoren und wucherische Preis stellung bei Bücherverkäufen, die ein Eingreifen des Börsenvereins erwünscht erscheinen lassen. Der Börsenverein hält sich dazu um so mehr verpflichtet, als er andererseits von den Behörden weitestgehend um Begutachtung bei angeblichen Preisverletzungen durch den Buchhandel angerusen und dadurch in der Lage ist- aus die Behörden bei derartigen Verfahren im Interesse des soliden Buchhandels cinzuwirken. Er hat sich auch den Behörden gegenüber erboten, den Bücherwucher von sich aus zu bekämpften, und es erscheint deshalb erwünscht, dem Vorstand dafür durch eine entsprechende Änderung der Satzungen eine statutarische Grundlage zu geben. Das Ausschließungsverfahren ist übrigens hinreichend mit Kautelen umgeben, daß eine Überspannung der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen kaum möglich erscheint. 8 I4e Ziffer 6. Bei Beschwerden gegen den Vorstand und die Ausschüsse wird es sich zumeist um reine Vereinsangelegenheiten handeln, es ist deshalb recht und billig, daß hier das oberste Organ des Börsenvereins in letzter Instanz entscheidet. Vorstand und Aus schüsse müssen gegen ein Querulantentum geschützt werden, das über die Instanz der Hauptversammlung hinaus noch die Ge richte in Anspruch nimmt und die Angelegenheiten des Börsen vereins vor das Forum der Öffentlichkeit zieht. 8 >4» Ziffer 7. Die Abänderung dieser Vorschrift ist dadurch notwendig ge worden, daß außer der Verkehrs- und Berkaussordnung auch noch andere Ordnungen in Frage kommen können, wie die von der vorigen Hauptversammlung beschlossene Notstandsordnung. 8 29 Ziffer 7 und 8 88. Die Hauptversammlung Kantate 1916 hat den Verlagsaus- schuß als außerordentlichen Ausschuß eingesetzt. Es erscheint angebracht, diesen Ausschuß zu einem ständigen zu machen und in ihm, wie es bereits praktisch schon der Fall ist, den bisherigen Börsenblattausschuß ausgehen zu lassen. Die Zusammensetzung des Ausschusses entspricht der Zahl der jetzigen Mitglieder. Es ist beabsichtigt, innerhalb des Ver- lagsau-ftchusses eine besondere Kommission für das Börsenblatt zu bilden, die die rein redaktionstechnischen Fragen des Börsen blattes behandeln soll. Für den Fall, daß die Hauptversammlung der vorgeschlagenen Satzungsänderung zustimmt, wird der Vorstand von der Haupt versammlung die Ermächtigung erbitten, die aus den Ausschuß sür das Börsenblatt bezüglichen Vorschriften der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes entsprechend ändern z» dürfen und aus den Verlagsausschuß zu übertragen. Zu 8 32b. Die Erhöhung der Summe von 1000 Mark aus 3090 Mark entspricht einem praktischen Bedürsnis und außerdem der Ver ringerung der Kaufkraft der Mark, die diese seit dem Jahre 1888, in dem die frühere Vorschrift angenommen worden ist, ersahren hat. Zu 8 52. Die Deutsche Bücherei ist Vermögensobjekt des Börsen- vereins und mußte insolgedessen unter den Bestandteilen des Vermögens mit aufgesührt werden. Klaus Groth. Zu seinem 199. Geburtstag, 24. April 1919. Von Adolf Barlels. - Klaus Grothr »Quickborn«, das Gedichtbuch meiner Heimat Dithmarschen, ist mir erst mit etwa zwölf Jahren, natürlich leihweise, in die Hände geraten, aber ich entsinne mich sehr wohl, daß ich »Lütt Malten de Has« und »Aanten int Water«, zwei der bekanntesten Gedichte der Sammlung, schon als ganz kleiner Junge für mich aufgesagl habe. Der Dichter war in meiner Ju gendzeit auch im Volke sehr geschätzt, mochten auch die Aus gaben des »Quickborn« in den kleinen Städten, Flecken und Dör fern Dithmarschens und Holsteins nicht sehr verbreitet sein — er ging eben von Mund zu Mund wie die alte Volkspoesie. Das hat dann in späterer Zeit, wenn, wie ich glaube, meine Beobachtungen stimmen, leider wieder ausgehört. Aber ich bin der festen Überzeugung, daß die allgemeine Volkstümlichkeit 272 Klaus Grothr noch einmal wiederkehren wird, dann, wenn seine Werke frei sind und die Möglichkeit besteht, den »Ouickborn« in > jedes Haus zu bringen. Veralten kann diese Gedichtsammlung so wenig wie der alte »Reineke Vos«: es steckt das ganze Volks-' tum nicht bloß Dithmarschens und Holsteins, sondern ganz Niedersachsens in ihr, und unzweifelhaft wird uns die neueste deutsche Entwicklung, so ganz anders sie sich vorläufig auch ge bärdet, zur Pflege des Volkstums zurückführen. Der Verfasser des »Quickborn«, des »frischen Quells«, wie die Sammlung hochdeutsch heißen müßte, ist zu Heide in Dithmarschen oder Holstein, wie man gewöhnlich sagt, am 24. April 1819 geboren. Die Stadt Heide hat noch heute keine zehntausend Einwohner und hatte damals Wohl kaum die Hälfte, aber sie war immer der Mittelpunkt eines gewaltigen Verkehrs und konnte dem jungen Dichter, der in ihr aufwuchs, die Fülle der Anschauungen geben. Er war ein Müllerssoh» und wurde dann Kirchspielvoglsschreibcr wie sein sechs Jahre älterer
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