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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1919
- Strukturtyp
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- 1919-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1919
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- Deutsch
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F? 75, 16. April 1919. Redaktioneller Teil. Kleine Mitteilungen. Unberechtigte Verweigerung des Krankengeldes wegen Wciterbe- zugs des Gehalts. — Eine Krankenkasse hatte einem kanfmän- nischcn Angestellten die Anszahlung des Krankengeldes in Höhe van ^ 90.67 verweigert, weil er für die in Frage kämmende Zeit das Gehalt weiter bezogen hatte. Diesen sonderbaren Entscheid glaubte die Kasse niit einer diesbezüglichen Bestimmung in der Kussensatznng vertreten zu können. Da die Krankheit mit keinem Verdienstansfall verbunden gewesen sei, so entfalle für die Kasse die Voraussetzung für die Gewährung des Krankengeldes. Das V c r s i ch e r n n g s a m t verurteilte die Kasse zur Zahlung, die nnnmchr Berufung beim O b e r v e r s i ch e r n n g s a m t einlegte. In Berücksichtigung der außerordentlichen und prinzipiellen Wichtigkeit der Angelegenheit übergab das Obcrversichernngsamt die Lache gemäß § 1695, Nr. 2 RVO. zur grundsätzlichen E n t s ch e i d n n g a n das N e i ch s- v e r s i ch e r u n g s a m t. Dieses erklärte die in Frage stehende Be stimmung der Kasscnsatznng für ungesetzlich und daher ungültig. Der Anspruch des Klägers wurde als begründet erachtet. Die gesetz liche Voraussetzung zur Zahlung des Krankengeldes sei lediglich die durch die Krankheit herbeigcführte Arbeitsunfähigkeit. Mit Recht hätte auch schon das Versichernngsamt darauf hingewiesen, daß die Vorschriften der 88 616 BGB. und 436 RVO. (und wohl auch 8 133 o NGO. und ß 63 HGB.) unnötig wären, wenn die Weitergewährnng von Lohn oder Gehalt während der Krankheit den Fortfall des Kran kengeldes zur Folge hätte. Die Verpflichtung der Krankenkasse, das Krankengeld zu zahlen, bleibe vielmehr durch die auf Gesetz oder Ver trag beruhenden Lohn- oder Gehaltszahlungen unberührt. Demnach ist grundsätzlich entschieden, daß die Krankenkassen das Krankengeld auch dann zahlen müssen, wenn der Versicherte Lohn oder Gehalt weiterbczieht. Versand von Kreuzbändern nach Österreich. — Auf eine Anfrage, worauf-die Zurückgabe vou Kreuzbändern mit dem Vermerk »Unzu lässig« oder »Einfuhrverbot« au deutsche Verleger zurttckzufllhrcn sei, schreibt uns das Briefpostamt Leipzig unterm 12. April: »Die Verscndnirg gewöhnlicher Drucksachen und Zeitungen ist s. Zt. nur nach der Tschechoslowakischen Republik (Böhmen, Mäh ren, Österreich-Schlesien und Slowakei) gestattet. Nach Deutschöster reich (Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Kram und unbesetzter Teil von Tirol) sowie Ungarn sind nur Zeitun gen zugelassen. Die gegenwärtigen Bestimmungen sind jedoch fort währenden Änderungen unterworfen.« Verein jüngerer Buchhändler zu Halle a. S. — Neues Leben be ginnt sich auch in unserem Verein wieder zu regen. Im Januar d. I. versammelten sich die noch verbliebenen und die vom Heeresdienst entlassenen Mitglieder, um Rückschau und Ausblick über das Bestehen des Vereins zu halten. Hatten noch bis etwa Ende des Jahres 1916 fast regelmäßig Zusammenkünfte stattgefundcn, so war dies von 1917 au nicht mehr möglich, da die Mitglieder bis auf eine ganz kleine Zahl zum Heeresdienst einbcrufen waren. Nur gelegentlich von Be urlaubungen trafen sich die Kollegen dann im Vereinslokal, um einer seits Erlebnisse auszutauschen, andererseits aber auch, um das Ver sprechen zu erneuern, den Verein soweit als noch irgend möglich lebensfähig zu erhalten. Diese Betonung der Lebensbcjahung fand in der Jauuarzusammcnkunft ganz besonderen Ausdruck und führte zu dem Beschlüsse, wieder regelmäßige Zusammenkünfte abzuhalteu. In der am 3. April stattgefundenen Hauptversammlung wurde nun die Tätigkeit des Vereins wieder voll ausgenommen. Nach einem kurzen Rückblick über die vergangenen 5 Jahre und einem Gedenken der großen Zahl von Mitgliedern, die der Krieg und seine Auswirkungen als Opfer gefordert haben, bestätigte man erneut die in den bisherigen Satzungen festgelegten Zwecke und Ziele des Vereins. Außerdem soll aber künftig den Fragen des Berufes und der Berufsbildung ganz be sondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Verein begeht in die sem Jahre sein 75. Stiftungsfest. Eine dem Ernst der Zeit entspre chende Feier soll am 6. und 7. September stattfinden. Der Vorstand setzt sich jetzt zusammen ans den Kollegen C. Krause i. H. Hermann Schroedel Verlag, Vorsitzender; C. Schroeder i. H. Will). Knapp, Kas sierer und K. Lehmann i. H. Will). Knapp, Schriftführer. Die Zu sammenkünfte finden jeden Donnerstag abends 8 Nhr im Vereinslokal »Bauers Brauereiausschank, Nathausstr. 3« statt. Hallenser Kollegen sind hierzu jederzeit willkommen. ^ Lieferungsbedingungen im Buchbindcrcigewcrbe. — Aus dem Entwurf zu den Lieferungsbedingungen des Verbandes Deutscher Buchbindereibesitzer, der in Nr. 4 der »Mitteilungen« dieses Verban des (April 1919) veröffentlicht wurde, ist besonders Punkt 8 erwäh nenswert. Hiernach werden Auflagen in bestellter Höhe voll berech net, also einschließlich des sich ergebenden Ausfalles. Die Herstellung der vollen Auflage ist nur bei einem Druckzuschuß von 2—5°/o möglich. Die Höhe des Druckzuschnsses richtet sich nach der Art des Papiers, des Druckes und der Höhe der Auflage. Bei geteilter Herstellung er höht sich der Zuschuß. Nachzähleu des gelieferten Rvhdrnckes wird »nr ans besonderen Wunsch und gegen Berechnung einer angemessenen Entschädigung vorgenommcn, eine Gewährleistung für eine genaue Zahl kann auch in diesem Falle nicht übernommen werden. Es ist nicht Sache der Buchbinderei, die Beschaffenheit des Druckes bei Ab lieferung zu prüfen. Nach Punkt 12 befreien Betriebsstörungen durch Streik, Anssperrung, Krieg, Anfrichr, Kohlen- oder Kraftmangel, Ar- beitsbeschränknngen oder höhere Gewalt von der Einhaltung dea' ver einbarten Lieferungsfristen und Preise. Bezüglich der Einhaltung und Durchführung dieser 13 Punkte umfassenden Lieferungsbedingun gen werde» zweifellc/s die Auftraggeber für das Bnchbinderei- gewerbe gerechterweise noch ein Wort mitzusprcchen haben. Auch sind rechtliche Erwägungen maßgebend und bestimmend, ob diese Bedin gungen so kurzerhand ein- und durchführbar sind, wie sie sich auf dem Papiere ausnehmen. Der Bttchhändlerverciu in Zürich hat in seiner letzten Sitzung be schlossen, daß alle Mitglieder von Sonnabend, 15. März 1919, au ihre Sortimentsgeschäfte um 5 Uhr schließen müssen. SpreWal. „Borschlüge für Verbesserungen im Sor imentsbuchhandel." ,Vü>. zuletzt Nr. V9.> Die Klagen des Sortiments über den Leipziger Verkehr wollen nicht verstummen. Bald soll die Paket-Anstanschstelle »unzulänglich« sein, bald der Eiuhol-Verkehr »noch schlafen«. Selbstverständlich §oll auch der Verlagsbuchhandel »ein gerütteltes Maß der Schuld« an dem verzögerten Verkehr tragen. Um die Berechtigung dieser Vorwürfe nachzuprüsen, habe ich am 7. d. M. aus den an diesem Tage bei unse rer Firma auf Buchhändlerwege eingegangenen empfohlenen Bestel lungen ohne Auswahl einen Stoß von hundert Zetteln heransgenom- men. Die Feststellung hatte ein überraschendes Ergebnis. Es ergab sich nämlich, daß die Bestellungen aus den beigcfügten Städten die nachstehenden Daten trugen: 21. 3. 19 Rendsburg eine; 23. 3. 19 Stuttgart eine; 27. 3. 19 Hamburg 1, Schwäb. Gmünd 1, Stuttgart 1 — drei; 28. 3. 19 Eutin drei; 29. 3. 19 Dinslaken 1, Wien 1, Wiesbaden 1, Zürich 1, Bern 1 — fünf; 31. 3. 19 Arendssee 1, Neustadt 1, Schw. Gmünd 1, Speyer 1 — vier; 1. 4. 19 Fulda 1, Köln 2, Budweis 1, Innsbruck 1 — fünf; 2. 4. 19 Berlin 2, Leipzig 1, Salzuflen 1, Basel 1, St. Pölten 1, Strau bing 1 —' sieben; 3. 4. 19 Leipzig 1, Dresden 1, München 1, Ham burg 2, Gießen 1, Elmshorn 1, Meerane 1 — acht; 4. 4. 19 Ham burg 1, Freiberg 1, Gotha 1, Knpferdreh 1, Oberhanscn 1, Dresden 1, Münster 1, Gießen 1, Lüneburg 1, Dresden 1, Liegnitz 1, Dresden 1, Hof 1, Berlin 2, Gotha 2, Schneidemühl 2, Eschwege 1, Mannheim 1 — einundzwanzig; 5. 4. 19 Dresden 2, Königshütte 1, Göttingen 1, Leipzig 6, München 1, Amberg 1, Hamburg 1, Berlin 3, Halle 2, Lüdenscheid 1, Liegnitz 1, Kotzschenbroda 1, Altona 1, Prag 1, Meißen 1 - vierundzwanzig; 6. 4. 19 Planen 1, Meißen 2 — drei; 7. 4. 19 Leipzig 13, Osterburg 1, Arnstadt 1 — fünfzehn. Das Ergebnis ist, daß eine Bestellung nach 17 Tagen, eine nach 15 Tagen, drei nach 14 Tagen, drei nach 13 Tagen, fünf nach 9 Tagen, vier nach 7 Tagen, fünf nach 6 Tagen, sieben nach 4 Tagen usw. cin- trafen. Wer trägt die Schuld daran? Paket-Austauschstelle und Verleger sicher nicht. An wem liegt nun in diesen Fällen die Verzögerung? Schicken alle Sortimcntsbuchhandluugen ihre Aufträge täglich nach Leipzig oder sammeln sie die Bestellungen? Oder ist vielleicht der Postverkehr von einigen Orten langwieriger, oder lagern die Bestel lungen zu lange bei den Kommissionären? Es wäre erwünscht, wenn auch an anderen beteiligten Stellen ähnliche Nachprüfungen voegc- nommeu würden, damit einmal festgestellt wird, wer an den Ver zögerungen schuld ist, und in welcher Weise Abhilfe geschaffen werden kann. Nebenbei sei bemerkt, daß in unserem Geschäft grundsätzlich alle empfohlenen Aufträge am Tage des Einganges erledigt und am näch sten Tage frühzeitig zur Pakat-Austauschstelle gebracht werden. In dieser erfolgt nach den vorgeuommcueu Nachprüfungen die Verteilung stets sofort, sodaß die Pakete am gleichen Vormittag an die Kommis sionäre weitergclangen können. Jedem mit dem Leipziger Verkehr Vertrauten ist bekannt, daß die Paket-Anstanschstelle sich als ein vorzügliches Verkehrsmittel be- 276
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