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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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-l° 8b, 2. Mai 1819. Redaktioneller Teil. Begründung zu Punkt 7 und 8 der Tagesordnung der Haupt versammlung des Börsenvereins am 18. Mai 1818. Punkt 7. Verkehrsordnung 8 4a. Der hinzugefügte Schlußsatz gibt der Anschauung der weit überwiegenden Mehrheit unserer Siandesgenosfen Ausdruck. Ebenso wie der Verlag seinerzeit Gewicht daraus gelegt hat, die Verneinung einer Lieferungspflicht des Verlegers in der Ge setzgebung des Börsenvereins ausdrücklich betont zu sehen, legt das Sortiment heute Gewicht darauf, die Selbstverständlichkeit einer ausreichenden Rabattierung in der Verkehrsordnung fest zulegen. Verkehrsordnung § 4e. Die bestehende Fassung des § 4 e sieht eine Entscheidung des Sortiments vor für den Fall einer Aufhebung des Ladenpreises. An eine Herabsetzung des Ladenpreises hat man bei der Abfassung dieses Paragraphen nicht gedacht, da eine solche zu den Ausnahmen gehörte und vom Verleger nach Möglichkeit vermieden wurde, im Interesse des Ansehens seiner Firma, des Verfassers und des Verlagswerkes. Was damals Ausnahme war, wird über kurz oder lang zur Regel werden. Preisherabsetzungen werden in großer Zahl erfolgen, sobald die Herstellung sich verbilligen und das Material sich verbessern wird. Was damals von den Verlegern gemieden, wird jetzt von vielen von ihnen gesucht werden, um ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen. Es entspricht Treu und Glauben im Handel, daß das Sor.iment durch solche Preisherabsetzungen nicht erheblich geschädigt wird. Verkehrsordnung 8 4ck. Die Neufassung dieses Paragraphen gibt dem Verleger die Möglichkeit, seine eigene Schädigung zu vermeiden dadurch, daß er bei beabsichtigter Preisherabsetzung eines Schriftwerkes fest oder bar von ihm bezogene Exemplare fristgemäß nach 8 33k zurllckverlangt. Geschieht dies, so entfällt die aus K 4 v sich für ihn nach Eintreten der Preisherabsetzung ergebende Entschädi gungspflicht, und er ist in der Lage, zunächst die noch vorhan denen Vorräte auszuverkaufen. Die beantragte Frist von sechs Monaten, vom Tage des Zurückverlangens gerechnet, erscheint für die Mehrzahl der Fälle ausreichend. Punkt 8. Durch Annahme der Entschließung soll die Hauptversamm lung den Wunsch zu erkennen geben, daß für den Fall des Ein tritts einer Verschlechterung der Wirtschaftslage der Teuerungs zuschlag unverzüglich zu erhöhen ist. Im Augenblicke der Absendung ihrer Anträge an den Vorstand des Börsenvereins (Anfang April 1918) Hallen die Antragsteller diese Notwendig keit noch nicht für unmittelbar vorliegend; bei dem schnellen Fortschreiten der Ereignisse (Tarifverträge mit den Angestellte», neue Steuern usw.) wird aber u. E. bereits Kan- täte die Hauptversammlung sich für die s o f o r t i g e Erhöhung des Tcuerungszuschlages aussprechen müssen. Bekanntmachung. Um Papier und Porto zu sparen, beabsichtigen wir, das For mular zur Anmeldung für das Fremdenverzeichnis und das Verzeichnis der Selbstrechner für Kantate 1919 nicht mehr all gemein an die Mitglieder des Börsenvereins zu versenden, son dern nur noch an diejenigen, die die Formulare wirklich be nötigen. * Wir bitten daher, die Formulare von uns besonders zu verlangen. Leipzig, den 2. Mai 1919. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Buchhändlerverband „Kreis Norden". Zum 1. Schriftführer wurde in Gemäßheit 8 15, Absatz 4 unserer Satzungen Herr Alfred gewählt. Janssen (in gleicher Firma), Hamburg, Hamburg, den 1. Mai 1919. Der geschäftsführcnde Ausschuß des Vorstandes. I. A.: Th. Weitbrecht, 1. Vorsitzender. von Schöne Aussichten. Von * « * Bei dem heutigen Wandel unserer innerpolitischen Verhältnisse ist es keine Frage, daß bei uns alle Zweige menschlicher Tätigkeit der unabwendbare» Verstaatlichung entgegengehen. Mit den Eisenbahnen hat man angcsangcn, sämtliche Industrien und Gewerbe werden ln Kürz« dem Zuge der Zeit folgen, und die Krönung des Ganzen wird die Verstaatlichung der Literatur bilden. Zuerst wird natürlich die Tagcslileralur, werden Zeitungen und Journale der Verstaatlichung verfallen; dann wird diese ans die wissenschaftliche, endlich auch auf die schöne Literatur sich erstrecken. Von überaus wohltuendem Einfluß wird die Verstaatlichung für die schöne Literatur sein. Man denke nur, wieviel Bücher heutzutage geschrieben werden, ohne daß eine innere Notwendigkeit dafür vorliegl! Wie viele ferner werden geschrieben, die nicht fördernd und bessernd,, vielmehr verführend und korrumpierend auf die Jugend, ja selbst auf das reifere Alter einwtrkenl Alles das fällt fort, sobald der Staat selbst nicht nur den Verlag sämtlicher Schriften in Händen hat, sondern auch dafür Sorge trägt, baß überhaupt niemand etwas schreibt, der nicht von ihm, dem Staat, dazu angestcllt oder damit be auftragt ist. Emc andere, nicht weniger günstige Folge dieser Einrichtung wird die fein, daß sortan kein Schriftsteller mehr Not leiden oder einem unsolide» Leben verfalle» wirb. Es gibt dann eben nur noch besol dete Dichter, die vom Staate eine bestimmte Einnahme beziehen und cs sich auch gefalle» lassen müssen, daß der Staat eine gewisse Kon trolle über ihren Lebenswandel ansübl. Tic Schillerstiftnng und andere derartige Institute werde» dann gegenstandslos und können zu militärischen Zwecken verwendet werden. Im großen und ganzen ist die Sache so zu denken: Wer Staats- dichter werden will, hat sich einem Examen zu »ntcrwersen. Hat er die Prüsung bestanden — und Dichten ist sa bekanntlich nicht schwer —> und ist seine Probcarbeit gut ausgefallen, so wird er als Staalsdich- tcr angestcllt, und er verfaßt von nun an Romane, Epen, Dramen, lyrische Gedichte, Fabeln, oder was sonst in sein spezielles Fach schlägt, ans Kosten des Staates und unter staatlicher Beaufsichtigung. Zur Anscrtigung seiner Arbeite» verfügt er sich jeden Morgen um 8 Uhr in die zu diesem Behufe erbaute Dichtcrhalle, wo er sein be stimmtes Pult hat, an dem er, mit Ausnahme einer dreiviertelstllndi- gen Mittagspause, nnnnterbrochen — unter Wahrung des achtstün digen Normalarbeitstags — bis nachmittags Kä Uhr schöpferisch tätig ist. An Sonn- und Feiertagen darf er die Leier an die Wand hängen und seinem Vergnügen nachgehcn. In der Regel arbeiten 2l> bis 25 Dichter in einem Raume zu sammen, doch sind für diejenigen, die bei ihrem Schaffen der Einsam keit nicht entraten können, Isolierzellen vorhanden. Mit der Dichter- Halle sind eine Reimschmiede und ein Stoff,nagazin verbunden. Der Staat erwartet von den Dichtern, daß sie mit angestrengte stem Fleiß den Pegasus tummeln. Jeden Abend wird das den Tag über Angefertigte an die Opus-Verwaltung abgeliefert. Als Durch schnittspensum eines Tages gelten für den Romanschreiber zwei Druck bogen, für den Epiker zwei Gesänge, sür den Dramatiker ein halber Aufzug, für den Lyriker oder sonstigen Verfertiger kleinerer Sachen 5 Schock oder MV Verse. Wer das Normalqnantum nicht pünktlich abliefert, erhält das erste Mal einen Verweis; in Wiederholungs fällen treten Gehaltsabzüge oder Entziehungen von Nahrnngsmlttel- marken ein. 319
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