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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Redaktioneller Teil. .V 97, 15. Mai 1919. Besuch war schwächer als sonst (durchschnittlich 57,5^o), was zum Teil der wachsenden Bewegung gegen den Sonntagsunterricht zuzu- schreiben sein und in der Folge dazu führen dürfte, den Unterricht auf einen Wochentag zu verlegen. Bon den Hörern erhielten drei die Klassisilalion vorzüglich, sechs lobenswert, zwölf befriedigend, drei genügend; dreizehn blieben wegen oftmaligen Fehlens ungeprüft und haben sich zun, Teil im Herbste d. ,1. einer Nachprüfung zu unter ziehen. Der Bcrein Deutscher Zcitnngsvcrlegcr tonnte am 7. Mai d. I. auf ein 25jähriges Bestehen zurückblicken. Vorsitzender des Vereins ist Or. Robert Fabcr, Verleger der Magdcburgischcn Zeitung. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des General-Sekretärs vr. Ru dolf Bartsch. Organ des Vereins ist die im 29. Jahrgang erschei nende, von Chefredakteur Otto Wolters geleitete Wochenschrift »Der Zeitungs-Verlag-. Der Dcutsch-Ftalicnischc Wirtschafts-Verband hielt im vergange ne., Monat seine diesjährige Hauptiversamiulung ab, in der neben Or ganisationsfragen des Verbandes die Frage» der Wiederausnahme des Wirtschaftsverkehrs' mit Italien besprochen wurden. Rach überein stimmenden Nachrichten dürfte gerade der Handelsverkehr mit Ftalien sich am leichteste» wieder anbahneu lassen, so daß dem Verbände eine wiitgehende Betätigung möglich sein wird. Zum Vorsitzenden wurde Herr Rudolf Blanckertz wiedergewählt. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 53, Geschäftsführer I),-. Reich. Abäudc.uug der Bekanntmachung über die Meldepflicht von Pa pier, Karton und Pappe vom 29. September 1917. Den durch den Rcichsausschnß für Druckgewerbe, Verlag und Papierverarbeitung ver tretenen Wünschen der Papierverbraucher entsprechend, hat das Reichs- wirtschaftsmiiiisterium unter dem 5. Mai 1919 - Reichsgesetzblatt 19l9, Nummer 94, Seite 441, ausgegebe» am 8. Mai 191!» folgende wesentliche Erleichterungen verfügt: 1. Die Meldungen sind künftig nicht mehr allmonatlich, sondern jeweils nur einmal in jedem Kalendervierteljahr, erstmalig bis zum 19. Fuli 1919 für das zweite Vierteljahr 1919, zu erstatten. Die Meldebogen sind von der Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zeitnugsgewerbe gegen Einsendung von 59 Pfennig für fünf Meldebogen zuzüglich 15 Pfennig für deren Übersen dung zu beziehen. 2. Für Lieferungen, die »ach dem 1. April 1919 erfolgen,'ermäßigt sich die von der Kriegswirtschaftsstclle für das Deutsche Zci- tungsgewerbe zur Deckung der entstehenden Unkosten zu erhe bende Abgabe von 20 Pfennig für 199 Kilogramm aus 19 Pfennig für 199 Kilogramm. Ingefangenc 199 Kilogramm .gelten als volle 199 Kilogramm. Berlin, den 12. Mai 1919, Alerandriuenstraße 119 Reichsausschnß für Druckgewcrbe, Verlag und P a pierve r a rbei t u n g. Der 1. Vorsitzende: Kraemer. Postverkehr mit Nordtirol (vgl. Nr. 79). — Fm Postoerkehr nach Deutsch-Österreich — wozu auch Nordtirol gehört sind außer den in Nr. 79 aufgeführten Sendungen auch Pakete ohne und mit Wertangabe zugelassen. Durch eine am 9. Mai ergangene Verfügung des Reichs- Postministeriums ist ferner bekanntgegeben worden, daß von jetzt an auch wieder gewöhnliche Drucksachen nach Deutsch-Österreich, also eben so nach Nordtirol, gesandt werden dürfen. (Vors.: Or. L. Heyde, Generalsekretär der Gesellschaft für Soziale Reform), 2. einen Schulansschuß, 3. einen literarischen Ausschuß, 4. einen Ausschuß für die freie Volksbildung (Vorsitzender: 1)r. von Erdberg), 5. einen Ausschuß für das Bibliothekswesen, 6. einen Aus schuß zur Überwachung von Mißständen im Kinoiveseu (Vorsitzender: Prof. I)r. Brunner vom Polizeipräsidium). Ein Zusammenarbeiten niit bereits bestehenden ähnlichen Organisationen ist vorgesehen. Die deutsche Valuta hat im neutralen Auslände in den letzten Tagen eine Aufbesserung zu verzeichnen. In der Schweiz hob sich der MarkkurS, der am 23. April seinen tiefsten Stand mit 35,85 aufge wiesen hatte, am 29. April auf 39 Geld 49 Brief. Ter Kurs in Kopen hagen stieg von 29,99 (am 24. April) auf 32,59, der Stockholmer Kurs von 28,25 (24. April) ans 31 und der Amsterdamer Kurs von 17,95 (25. April) auf 19,85. ^ Spre-saal. Wer IrSgt den Schaden? Mir ist nachstehendes Schreiben Angegangen: Auf Lieferung des Doppelheftes Nr. 13/14 der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hatte ich die Zusendung der mir nicht gelieferten Deppe.hefte Nr. 9/19 und 11/12 bei der Post erinnert. Heute erhielt ich das Doppelheft 11/12 mit dem Bemerken von der Post zugesandl, daß das Doppelheft 9/19 vergriffen sei. Fch gebe anheim, für die Nachlieferung des Doppelheftes 9/l9 gef. Sorge zu trage». Bei Nichtlieferung dieses Doppelheftes haben die bisherigen Lieferungen des 38. Bandes naturgemäß für mich kei nen Wert, und ich vin genötigt, dieselben Ihnen zur Verfügung zu stellen. Fch bitte um umgehenden Bescheid. Es handelt sich hier also um einen der vielen Fälle, daß der Sor timenter eine Zeitschrift für vollständig vorauszahleu muß. Die Lieferung erfolgt an den Kunden im Auftrag des Sortiments durch Postüberwcifung. Der Sortimenter hat die Post ebenfalls verant wörtlich gemacht, und es bleibt noch abzuwarten, wie sich das Posta.nt hierzu stellt. Leider mehren lich bei dem offenbar höchst unzuver lässigen Personal im Kommissionsbuchhandel die Fälle, daß Rest sendungen vorausbezahlter Zeitschriften auf dem Weg vom Kommis sionär des Verlegers zum Kommissionär des Sortimenters verloren- gehcn, so daß Pvstüberweisuug der Sicherheit halber bevorzugt wird. Auf jeden Fall sieht man aber auch an obigem Beispiel, daß das Risiko nach wie vor für den Sortimenter bestehen bleibt. Ans wessen Ge fahr gehen solche Lieferungen? M arbn r g. G. B r a u n. Gegen die Schundliteratur. Für Groß-Berlin hat sich mit amt licher Unterstützung ei» Ausschuß gebildet, der sich der energischen Be kämpfung der Schnndlitcratnr widmen will. Der Ausschuß besteht aus dem Vorsitzenden des Magistrats der Stadt Berlin, den Vertretern der Gemeindeverwaltungen, insbesondere den Stadtschulräten, sachkundigen Einzelpersonen und Vertretern der Volkscrziehnngsvcrcine sowie einer Anzahl von Rektoren und Lehrern. Diese neue Organisation ist aus Besprechungen hervorgegangen, die Stadtrat Sassenbach, der Bearbei ter des Bildungswcsens in der Gencrcklkommission der Gewerkschaften Deutschlands, abgehalten hat. Der Ausschuß will die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung beeinflussen, ans weiteste Verbreitung guter Schriften nnd Bilder hinwirken nnd durch andere praktische Maßnah men die Schundliteratnr bekämpfen. Er hat 9 Unterausschüsse für seine Arbeiten errichtet: 1. einen Ausschuß für gesetzliche Maßnahmen Unnötige Spesen. (Vgl. Nr. 89. s92 n. 93f.) Fn Nr. 89 des Börsenblattes klagt »ein Sortimenter« über un nötige Spesen, die daraus erwachsen, daß »viele Verleger« die Origi nalverlangzettel den Sendungen n i ch t mehr beifüge n. Diese Klage wäre besser unterblieben, denn sie beweist nur, daß die jenigen Sortimenter, die heute noch über solche Spesen klagen, immer noch keine Vorkehrungen getroffen haben, solche und die aus einer Nicht einlösung der Barpakete sich auch ergebenden Verzögerungen zu ver meiden Das Aufkleben der Perlangzcttel auf Fakturen ist ein alter buchhändlerischer Zopf. Das Gesetz bestimmt aber, daß jeder Geschäfts mann die bei ihm eingehenden Geschäftspapiere — nnd dazu gehören beim Verleger auch die Vcrlangzettel — a u f z u b e w a h r e n hat. Abgesehen von den beim Weggeben der Verlangzettel für den Ver leger möglichen Nachteilen sollten schon aus dem Grunde nicht nur ! viele«, sondern alle Verleger die eintreffenden Barverlangzettel zu- riickbehalten und sorgfältig aufbewahreu, weil alsdann die häufig vorlommeude Sortimenterbehauptung, nichts bestellt zu haben, in Wegfall käme. Man müßte sich dazu verstehen, das Bestellbuch ge nauer zu führen. Wenn die Kommissionäre also für die ihnen infolge I einer mangelhaften Beschaffenheit des Sortimenterverlangzettels cut- ! stehende Mehrarbeit Spesen berechnen — der Verleger kann dem j B a r v e r I a n g z c t t c l bei seinen Ankündigungen, wie das ja sei tens einzelner Verleger geschieht, einen E i n l ö s u u g s v o r d r u ck ! beigeben —, so kann man ihnen dies nicht verdenken, noch weniger aber vom Verleger verlangen, daß er solche Spesen vergütet. Ein Verleger. Verantwortlicher Ncdaktcnr: Emil T l, v m a s. — Verlag: Der 4t ö r s e n Drncl: Na mm L- Seemann. Lämtlich in Leipzig. Adresse der
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