Xi 60, 12. März 1927, Fertige und Kkinstig erscheinende Bücher, SSlicnblattk.d, Dtlchn, Buchh-nd-I, 243S Endlich eine humoristische Älutoivort- Lettüre „Eine vergnügte Ofterreiße" mit farbigem Titelblatt und 33 lustigen Zeichnungen von Gert Ltngewiiter <dem bekannten Flieger) Direktor vr, Bofinger vom Stuttgarter Rundfunk schreibt: Ein frisch geschriebenes, nicht literarisches Büchlein, das mir große Freude gemacht hat. General von Haasy: Das Büchlein hat mir frohe Stunden bereitet und mich allen Mißmut vergessen lassen, T August Vivettinsev, Stuttgart Buch- und Zeitschriften-Großhandlung. Thienemanns ülustr. 2-Mart-Bücher bietet tüt clieeee pteis 6t>ve5 Qleieb^ettiges! ^in ttamburgsr Xoüsgs Oet V/e «Zcietbee m Qsscbicbtsn, Uscisr und kötss!, Lss, von paa> 6rocl<baas, stlit 4 tarbigsn Silcisrn von >X/. t4ov-ttülsmonn, Lilis t>eit6l'6 ^rröb>. o, 6, Xincisrgartsn v, sti, dlorgsn- rotb. 4 korb, ösicisp v, X, stl, Scbllstbsist. s G Die billigen Ssterbücher. G KarlHeymannsÄerlag (MN Zu Merlin ÄZ 8 «o Demnächst erscheint: (L) Wahre Bilanzen! Ein Weg zur Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbtlanz Von Dr. Max Lion Rechtsanwalt und Notar, Dozent an der Handelshochschule Berlin Preis etwa 2 Mark Bei Vorausbestellung liefere ich: einzeln mit 35?h — >0—25 Exemplare mit 40?L 26—50 Exemplare mit 45°/, — 51 und mehr Exemplare mit 50°/>, Die Schrift bildet zugleich Heft 3 der „GesellschastSrechtlichen Abhandlungen" lherausgeg, von Prof, Dr, Arthur Nußbaum), deren Abnehmern dieses Heft zur Fortsetzung zu liefern ist. Diese Schrift aus der Feder eines der besten Kenner des Bilanz- und Steuerrechts wird größtes Aussehen erregen und ist fllr jeden Gewerbetreibenden von stärkstem Interesse, Die Unterscheidung zwischen steuer- und handelsrechtlichen Bilanzen hat die gesamte Geschäftswelt in ungeheure, von Jahr zu Jahr wachsende Schwierigkeiten gebracht, daß eine Vereinheit lichung der beiden Bilanzen und damit eine Änderung der handelsrechtlichen Bilanzvorschristen zur unabweisbaren Notwendigkeit geworden ist. Der Verfasser zeigt hier den Weg, auf dem der Kaufmann ohne Schädigung seiner Interessen, ohne daß andererseits Einsprüche der Finanzämter gegen die ausgestellte Bilanz zu erwarten sind, zu einer der Bilanzwahrheit entsprechenden Abschluß. Ich bitte, die Schrift reihenweise im Schaufenster auSzulegen und allen zur Führung von Büchern verpflichteten Kaufleuten und Industrie- und Handelsfirmen vorzulegen. Außerdem sind Interessenten: Dozenten des Handels- und Ltcucrrcckts Reckts. anwälte, Syndici, Steuerberater, ' 317»