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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1922
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- 1922-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1922
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X° 139, 17. Juni 1922. Redaktioneller Teil. schrift fallenden Artikel zu verhindern. Auch sei es unverständlich, das; der gleiche Artikel, wenn er lose verkauft werde, dieser Preiskontrolle nicht unterstehe. Gegen den Zwang zur Angabe der Herstellungszeit wird geltend gemacht, das; die.Durchführung technische Schwierigkeiten bereite und die Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse diese Vorschrift unentbehrlich mache. In der Erörterung ergab sich Übereinstimmung darin, das; der Zwang zur Angabe des Preises und der Herstellungszeit aufgehoben werden kann, da er tatsächlich heute nicht mehr einheitlich durchgeführt wird. Doch wurde von dem Vertreter der Arbeitnehmer und der Verbraucher ein gewisser Schutz gegen Wucher gefordert, welchem Wunsche auch die Vertreter des Handels zustimmten. Die vereinigten Ausschüsse faßten daraufhin einstimmig folgenden Beschluß: »Der Wirtschaftspolitische Ausschuß gemeinsam mit dem Unter ausschuß für Landwirtschaft und Ernährung des Ncichswirtschafts-, rates erklärt sich mit der Aushebung des § 2 Nr. 2 und 4 (Preisaus druck und Herstellungszeit) der Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 26. April 1916 und der entsprechenden Bestimmungen in den Bekanntmachungen vom 25. August 1916 (NGBl. S. 962), 5. Dezember 1917 (NGBl. S. 1093) und 23. Dezember 1920 (NGBl. S. 2166) einverstanden mir der Maßgabe, das; Bestimmungen erlassen werden, wonach 1. bei Packungen die Firma des Herstellers aufzudrucken ist, 2. der Hersteller dem K l e i n v e r k ä u f e r den Kleinhandels preis Mitteilen muß und 3. der Kleinverkänfer diese Preismittcilung allen Behörden auf Ver langen vorzu legen hat, damit letztere eine Preiskontrolle vornehmen können.« Meine Mitteilungen. Der Erstausgabcn-Klub. — Ein neuer Klub ist in England ins Leben getreten, der Erstausgaben-Klub, eine Vereinigung von Biblio philen. Dieser Klub ist ein Beweis dafür, daß die bei uns so sehr gestiegene Leidenschaft für Erstausgaben in England nicht minder stark herrscht. Nun ist es aber schwierig, sich von einer in beschränkter An zahl erscheinenden ersten Auflage gleich immer ein Exemplar zu sichern, und besonders um die Erstausgaben der Bücher von George Moore oder Joseph Conrad herrscht ein wahrer Kampf. Der Erstausgaben- Klub will nun dafür Sorge tragen, daß jedes Mitglied die Erstaus gabe, die es verlangt, auch wirklich erhält, und will außerdem noch die Bücherliebhaber in nähere Berührung miteinander bringen und sach verständige Auskünfte in allen Fragen der Bücherliebhaberei erteilen. Luxusstencrpflicht von Warenumschlicßungcn, Verpackungsmaterial. - Es handelt sich um die Luxussteucrpflichtigkeit von Warenumschlic- ßnngen, Verpackungsmaterial für luxussteuerpflichtige Waren, bestehend in rohen Holzkisten, Packleinen und Papier. Nach der aus drücklichen Vorschrift im § 8 Abs. 7 des Umsatzsteuergcsetzes dürfen die Kosten hierfür nur dann vom Entgelt für die Lieferung gekürzt werden, wenn die Warenumschlicßung vom Lieferer zurttckgcnommen und das Entgelt um den ans sie entfallenden Teil gemindert wird. Diese Vor schrift ist sowohl aus die der allgemeinen als der erhöhten Umsatzsteuer unterliegenden Lieferungen und Leistungen zu beziehen. Die Vorschrift spricht weiter von einer Kürzung des Entgelts für die steuerpflichtige Lieferung. Das steuerpflichtige Entgelt aber umfaßt nach ständiger Rechtsprechung die gesamte Gegenleistung für die Lieferung, d. h. alles das, was der Abnehmer auswenden muß, um sie vom Lieferer zu er halten. Dabei ist für die Umsatzsteuer einflußlos, ob das Entgelt in einer Sumihc oder getrennt nach Hauptgegcnstand und Verpackung be rechnet wird. Auch die Vorschriften in § 46 der Ausführungsbestim mungen stehen der Lurusbestcucrung des Verpackungsmaterials als Teil der lurussteuerpflichtigen Lieferung nicht entgegen, da sie lediglich besondere Umschließungen betreffen, die, für sich betrachtet, der Her- stellcrluxusstener unterliegen können, unabhängig davon, ob sie für sich allein oder mit Inhalt veräußert, letzterenfalls weiter, ob der von ihnen umschlossene Gegenstand luxusstenerpslichtig ist oder nicht. Die Ver packungen der fraglichen Art sind luxusstenerpslichtig als Teil einer steuerpflichtigen Lieferung, nicht weil sie selbst Luxusgegenständc sein könnten. (Urteil des Neichsfinanzhofes vom 31. 3. 1922 V ^ 236/21.) Die Allgemein-Vcrbindlichcrklärnng von Tarifverträgen. — Zur Entlastung des Neichsarbeitsministeriums ist die Entscheidung über die allgemeine Verbindlichkeit von Tarifverträgen einschließlich der hier mit zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere der Führung des Tarifregisters, mit Wirkung vom 15. Juni 1922 ab dem Neichsamt für Arbeitsvermittlung übertragen worden. Nachdem die Aufgaben fast drei Jahre lang im Neichsarbeitsministerium bearbeitet worden sind und die Auslegung der in Frage kommenden Gesetzesvorschriften in Len wichtigsten Punkten feststeht, bestanden keine Bedenken, die weitere Bearbeitung in die Hand- einer Mittelbehörde des Reiches zu legen, der verwandte Aufgaben, wie die Tarifstatistik und die Führung des Tarifarchivs, bereits obliegen. Da gleichzeitig die eingearbeiteten Be amten der bisherigen Tarifabteilung des Ministeriums in der Mehr zahl in das Reichsamt für Arbeitsvermittlung übernommen werden, so erscheint die reibungslose Durchführung der Aufgaben auch ferner ge währleistet. Die Bearbeitung der grundsätzlichen Fragen des Tarif- vcrtragsrcchts, insbesondere seine gesetzliche Ausgestaltung, bleibt wei ter bei dem Reichsarbeitsministerium. Anträge aus Erklärung der all gemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen sind vom 15. Juni 1922 ab unmittelbar an das Neichsamt für Arbeitsvermittlung, Berlin NW. 6, Luisenstraße 32—34, zu richten. Das neue Sönntagsruhegcsctz für die Angestellten, das von der Negierung vorbereitet wird, will die Sonntagsruhe neu regeln. Grundsätzlich bleibt die vollständige Sonntagsruhe mit Ausnahme der Lebensmittclbranche bestehen. Für Handlungs gehilfen sind folgende Ausnahmen zulässig: Bei dringenden wirtschaftlichen und Siedlungsverhältnissen, also vornehmlich auf dem Lande, kann für einen Sonntag im Monat eine dreistündige Arbeits zeit, für zwei weitere Sonntage im Jahre eine sechsstündige Arbeits zeit festgelegt werden, also für 12 Sonntage je drei, für zwei je sechs Stunden, zusammen 48 Stunden. (Bisher gelten zehn Ausnahmesonn tage mit 80 Stunden.) Hauptzweck des Entwurfes ist, fürdicländ - liche Kundschaft in den Städten an einem Sonntage im Monate E i n k a u f s g e l e g e n h e i t zu schaffen. In den großen Städten dürfte die völlige Sonntagsruhe wohl unverändert bleiben. Änderung der Flugposten Berlin—Bremen und Königsberg (Pr.) —Moskau. — Die Flugpost Berlin—Bremen verkehrt vom 7. Juni an ab Berlin werktags 8 Uhr, an Bremen 11 Uhr (bisher 11 und 2 Uhr). Die Flüge Bremen—Berlin bleiben unverändert, ab Bremen 12 Uhr. an Berlin 3 Uhr. Die Flugpost Königsberg (Pr.)—Moskau verkehrt jetzt ab Königsberg (Pr.) bereits 8.30 Uhr (bisher 9 Uhr). Fluglage wie bisher: Sonntag und Donnerstag. In Gegenrichtung keine Ände rung. Anschluß für Berliner Post an die Flüge Königsberg (Pr.)— Moskau Mittwoch und Sonnabend mit V-Zug 7 Berlin-Königsberg (Pr.), ab Berlin Schles. Bhf. 6.58 Uhr. Eine Preisaufgabc als Knlturmesscr (vgl. Bbl. Nr. 131). — Zu diesem Thema hat die »Frankfurter Zeitung« von Herrn Wilhelm Fronemann, der sich einen »Knndigen« nennt, folgende Einsendung er halten: »Es ist für den Kundigen keine neue Erfahrung, daß die lite rarische Kultur breiterer Volksschichten jedes ehrliche Entsetzen recht fertigt. Aber lassen denn die Wandelbarkeit literarischer Tagesmoden und die Beliebtheit modischer Tagesschriftsteller (ich meine durchaus nicht die Millionengefolgschaft der Courths-Mahler, sondern ziele höher hinauf) ein befriedigendes Ergebnis der Umfrage nach dem liebsten Buch erwarten? Und doch: Jede Rundfrage einer Zeitung trifft nur deren Lescrschaft, also eine bestimmte geistige Schicht. Tie Methode ist also unzuverlässig. Eine Preisaufgabc, die den Teilnehmern der Veranstaltungen von ,Kunst und Jugend' (Frankfurt a. M.) im Mit teilungsblatt dieser Vereinigung gestellt wurde, erzielte ein viel bes seres Ergebnis. Auch hier ist zu bedenken, daß die Preisbewerber geistig regen Bevölkerungskreisen entstammen. Immerhin läßt di« Auswahl der Bücher, die an die heutige Jugend herankommt, die Hoffnung auf eine höhere literarische Kultur des neuen Geschlechts zu. In der Gruppe der 8—14jährigen steht Hedins ,Von Pol zu Pol' an -erster Stelle. Dann folgen Lagerlöfs ,Nils Holgersson', ,Götter- und Heldensagen' (anscheinend Schalk) und Wallaces ,Ben Hur'. Einmal wurden u. a. genannt: Freytags »Soll und Haben', Marryats »Sigis mund Rüstig', .Robinson', Bonsels' »Biene Maja', ,Till Eulenspiegel', Niebours »Wanderungen durch die Geschichte der Kunst'. Zu der Be liebtheit von »Pol zu Pol' stimmt die mehrfache Erwähnung von Reisc- beschreibungcn. Die Gruppe der 14—18jährigen liebt u. a. die »Biene Maja', Alexis' ,Hosen', Stifters »Hcidcdorf' und ein besonders bele sener Oberprimaner erklärt Romain Rolland als seinen Lieblings dichter und den »Johann Christof' fiir seine liebste Lektüre; doch muß beachtet werden, das; von der reiferen Jugend sich nur die höhere Bil dung äußerte, aus den werktätigen Schichten aber überhaupt keine Mei nungsäußerung vorliegt. Besonders aufschlußreich erscheint die Be gründung der Auswahl, auf die das Preisausschreiben besonderes Ge wicht legte. Bei den Kleinen kehrt Abenteuer- und Kampfeslust, z. T. ethisch betont, Heldenromantik, Liebe zur Natur, aber auch Lerntricb. praktisches Interesse, Freude am kräftigen Humor ständig wieder. Künst lerischer Sinn ist nur in leisen Anklängen sichtbar. Die Großen schwär men für ethisch-ästhetische Ideale, für eine romantisch angcschaute Na tur. Daß die Beteiligung an dem Preisausschreiben im Verhältnis zu den 15 000 Mitgliedern von »Kunst und Jugend' schwach war, hat zu 865
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