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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1922
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- 1922-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1922
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Redaktioneller Teil. 139, 17. Juni 1922. umgekehrt: sie werden immer reifer und vollblütiger. Dafms- Holz führt ein Doppelleben in seinem Poeten-Traumland. Ein anderes hat man ihm in den Jahrzehnten, die so vielen lahmen Talenten die Flügel ihres Pegasus vergoldete, nicht verliehen, Anerkennung und Lohn sind ihm nur sparsam zuteil geworden, und um seiner selbst willen ist er sich treu geblieben. Seine Selbst behauptung zwang Ihn zu dem immer stark betonten Selbstgefühl des Unterschätzten und Verkannten. Sehr viel mehr als des Almosens einer Kulturspende bedarf der künstlerisch Schaffende der lebendigen Teilnahme seiner Volks- und Zeitgenossen, es hat nicht jeder die gesunde Kraft, sich alles Ungemach in einer Satire vom Halse zu schreiben. Die endgültige Ausgabe der Blechschmiede, ein Quartant von rund 50V Seiten, ein Buch des volltönenden Lachens von der ersten bis zur letzten Seite (A r n o H o l z, D i e Blechs ch miede. Dresden, Sibyllen-Verlag, 1921), läßt sich nicht mehr in der Literaturpasquill-Rubrik unterbringen. Da Hai des Dichters Humor das polemische Rahmenwerk zer sprengt, und aus einem lustigen Einsall ist ein phantastisches Wort zauberspiel geworden, dessen Autor und Regisseur, damit ihm Lachen mit Lachen vergolten würde, noch das Erleben eines exegetischen Kommentar-Quartanten von dem Umsange des Wer kes selbst vergönnt sein möge. Ist doch sein -Buch der Zeit- (Arno Holz, Buch der Zeit. Lieder eines Moder nen. Endgültige Ausgabe. Dresden, Sibyllen- Verlag), dessen erste Ausgabe 1885 bei I. Schabelitz in Zürich erschienen ist, mit der Forderung des Poeten, der modern vom Scheitel bis zur Sohle sein soll, bereits zu einem Schlagwort- Zitattitel geworden. Man könnte auch andere Verse daraus zitie ren, so aus dem Gedicht: »Zum 2. September-, das leider recht »aktuell« geworden ist. Gleichviel, man soll die Bücher eines Dichters wie Holz kaufen und lesen, nicht sie zitieren, das ist die Kulturabgabe, die man ihm schuldig ist, nicht das Scherflein einer Klassikersteuer. Weshalb nach Gebühr noch eines anderen deut schen Dichters gedacht werde, der abseits von den Heerstraßen lebt, an denen die Reklameplakate aufgestellt sind, Alfred Mom- berts. Der Insel-Verlag veranstaltet eben eine Sammlung seiner Werke in Einzelausgaben, der Buchfreund braucht nur zuzu greifen. Bisher erschienen: Alfred Mombert, Der Den ker. Gedicht werk. Leipzig, Insel-Verlag, 1920; Alfred Mombert, Der Held der Erde. Gedicht werk. Leipzig, Insel-Verlag; Alfred Mombert, Die Schöpfung der Erde. Gedicht Werk. Leipzig, Insel-Verlag, 1921. Auch die Anordnung dieser Drucke, durch E. R. Weiß, erstrebt die Ausgemessenheit des Satzbildes bis zur äußersten Klarheit der Verdeutlichung des Wortgefüges, aber anders, als das Arno Holz tut. Sie ist ästhetisch-buchge werblich bedacht auf den Gesamteindruck der Seite, man könnte hier von einer epigraphischen Typographie sprechen. Analysie rende Betrachtungen aus der Psychologie der Typographie, die ein Buchfreund alter Schule verschmähen würde, für den in den bibliographischen Daten der Buchgeschichte aller Buchzauber um schlossen wird, der noch auf seinem Totenbette mit schon verwirr tem Sinne die echten und die falschen Ausgaben trennt bis auf das i-Tüpfelchen wie der Bibliomane Nodier. Ich habe diese kleine köstliche Novelle, die zu den von Goethe besprochenen Bü chern gehört, einmal in ihrer Ursprache veröffentlicht, mit einer ausführlicheren Erläuterung der geschichtlichen Beziehungen, auf die sie sich gründet (in dem »Jahrbuch für Bücherknnde und Lieb haberei«. IV. 1912), und sie neuerdings deutsch in der Übertragung E. Riegers in dem Bande »Bibliomanen« (Wien, Avalun-Verlag, 1921) herausgegeben. Die von Leon Conquet mit Holzstichen nach denZcichnungenM.Leloirs geschmückte Ausgabe (Paris 1894), die zu den schönsten Ausgaben dieses um die französische Liebha berausgabe hochverdienten Verlegers gehört, hat ein dänischer Ver leger eben in seiner eigenen dänischen Übertragung des charman ten Werkes erneuert (Charles Nodier, vs» SvAZais- Kopenhagen, Lcvin L Munksgaard, 1921). Die Ein leitung und die Erläuterungen geben alle Auskünfte, die ein Leser verlangen mag, der sich über die Einzelheiten, auf die Nodier anspielt, unterrichten will, sodaß neben der Conquetschen die 864 Munksgaardsche Ausgabe des Bibliomanen selbständigen Wert hat.DergleichenBibliophilen-Historietten zu lesen, ist für den Buch freund immer nützlich und vergnüglich, weil sie ihm ein wenig auch sein eigenes Selbstbildnis zeigen. Zur Reform der Wuchergesetzgebung. Ter vom Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstages eingesetzte Unterausschuß hat folgenden Vorschlag für die Abänderung der Preistreiberei- bzw. Wuchergerichts- Verordnung gemacht: Ter Reichstag wolle beschließen, folgende Entschließung anzn- nehmen: Die Neichsregierung zu ersuchen: 1. Sobald wie möglich eine Abänderung der Preistrcibereivcr- ordnung vom 8. Mai 1918 vorzulegen, in der die Tatbestandsmcrk- male des Preiswuchers so klar gekennzeichnet werden, daß sie eine einwandfreie, objektive Feststellung der Zuwiderhandlung gegen die Verordnung ermöglichen. Insbesondere soll die Abänderung zum Ausdruck bringen, daß Preiswucher nicht vorlicgt, wenn der Preis der Marktlage insbeson dere dem unter amtlicher Mitwirkung bckanntgemachten Börsen- und Marktpreise entspricht, sofern nicht durch Warenmangel oder durch erhebliche Schwierigkeiten, Ware an den Markt zu bringen, oder durch unlautere Machenschaften eine Nvtmarktlage geschaffen ist. 2. Die Wuchergerichtsverordnung dahin abzuändern, daß sich die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Vorurteils auch dann ermöglicht, wenn eine Nachprüfung der Sache in ordentlichem Verfahren aus rechtlichen Gründen notwendig erscheint. 3. An die Länderregierungen das Ersuchen zu richten, daß die Strafverfolgnngsbehörden erneut veranlaßt werden, in Strafsachen wegen Preistreiberei in allen zweifelhaften Fällen in einem mög lichst frühen Stadium des Verfahrens möglichst vor Erhebung einer Anklage und vor der Anordnung der Beschlagnahme von Waren Sachverständige zu hören und auch bei den Gerichten, insbesondere den Wuchcrgerichten, dahin zu wirken, daß in allen zweifelhaften Fällen Sachverständige zur Hauptverhandlung zugezogen werden, ferner, daß die hiernach zuzuziehenden Sachverständigen tunlichst auf Grund von Vorschlägen der amtlichen Vertretungen der mitbeteilig ten Mirtschaftskreise, wie Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, ernannt werden. Ferner sollen die Strafverfolgnngsbehörden angewiesen werden, dahin zu wirken, daß die Wuchergerichte von der ihnen durch 8 4a der Verordnung zur Fcrnhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel übertragenen Befugnis, von sich aus im Urteil oder vor läufig durch Beschluß einem Handeltreibenden den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu untersagen, nur in solchen Fällen Gebrauch machen, in denen die einschneidende Maßnahme der Handelsuntersagnng zweifelsfrei gerechtfertigt ist, und daß in allen zweifelhaften Fällen vor der Entscheidung über die Handclsunter- sagnng ein tunlichst von der amtlichen Vertretung der beteiligten Wirtschastskreise benannter Sachverständiger gehört wird. 4. Die Neichsregierung wolle erwägen, welche Maßnahmen gegen Kartelle und Syndikate zu er greifen sind, wenn sie die ihnen infolge der Geld entwertung und der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse erwachsene wirtschaftliche M a ch t z u r Preistreiberei, insbesondere durch Einschrän kung der Produktion und des Handels, miß- b r a n ch e.n. Im Anschluß an das Vorhergehende interessiert hier auch der Plan einer Änderung der sogenannten Kcnnzeichenvcrordnung, worüber der »Vorwärts« in einem Artikel, überschrieben: Abschaffung des Preis- anfdrnckS, spricht: Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Neichswirt- schastsrats beschäftigte sich in einer gemeinsamen Sitzung mit dein Unterausschuß für Landwirtschaft und Ernährung mit der Bekannt machung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 20. April 1916, insbesondere mit dem Preisaufdruck und der Angabe der Her stellungszeit. Der Vertreter des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft legte die Meinung der Interessenten auf Grund der beim Ministerium eingegangenen zahlreichen Anträge vor. Gegen den Prcisaufdruck wird geltend gemacht, daß er beim schnellen Wechsel der Preise, wie ihn die heutige Wirtschaftslage, insbesondere der Löhne und Transportkosten, notwendig machen, und bei der Verschiedenheit der Unkosten in den einzelnen Gegenden und Betrieben tatsächlich un durchführbar sei. Der schnelle Wechsel der Preise führe außer dem dazu, daß immer nur kleine Auflagen der Packungen usw. gedruckt ^ werden könnten und Verzögerungen im Absatz einträtcn. Sodann sei es i rechtlich bedenklich, dem Hersteller die Verantwortung für die Ange- j inessenbeit der Handelszuschläge zu übertragen und ferner die gesetzlich zugelasscne Berechnung von Durchschnittspreisen für die unter die Vor-
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