X- 244, 18. Oktober 1927. Redaktioneller Teil. 8 3- Aus den Zinsen dieses Kapitals sollen alljährlich Buchhändlerlehrlingen, zur gründlichen Erlernung ihres Berufes, Beihilfen von je 660.— Reichsmark in vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen gewährt werden. Nutznießer einer solchen Beihilfe kann ein und dieselbe Person nur für höchstens 3 Jahre sein. Das Stistungskapital selbst soll nicht an gegriffen werden. 8 4. Als Nutznießer der Stiftung kommen nur Angehörige des gebildeten Mittelstandes in Betracht, die bei nachgewiesener Bedürftigkeit über eine gute Schulbildung, möglichst Abiturium von Gymnasium oder Oberrealschule, und besonders gute sittliche Eigenschaften verfügen, sodaß sie eine wertvolle Bereicherung des Buchhändlerstandes zu werden versprechen. 8 5. Die -Verwaltung der Stiftung soll vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler geführt werden. Zur Durchführung der Verwaltung wird ein Vorstand eingesetzt. Zu diesem Vorstand ernenne ich folgende Personen: 1. den jeweiligen Generaldirektor des Bövsenvereins der Deutschen Buchhändler, 2. zwei dem Börsenvereinsvorstand ungehörige oder nahestehende Herren, 3. zwei dem Verlegervereinsvorstand angehörige oder nahestehende Herren. Die Herren zu 2 und 3 sollen von dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ernannt werden, und zwar je aus die Dauer von 3 Jahren. 4. mich selbst, solange ich lebe, nach meinem Tode den jeweils an Jahren ältesten Inhaber meiner Firma Urban L Schwarzenberg, solange männliche Stammesevben meiner Familie in ihr vertreten find. Zur gesetzlichen Vertretung der Stiftung ist der zu Ziffer 1 Genannte zusammen mit dem zu Ziffer 4 Genannten, in dessen Behinderung mit einem der anderen Herren berechtigt. 8 6- Der Stistungsvorftand fordert alljährlich zur Bewerbung auf und nimmt die Auswahl -der geeigneten Bewerber vor. Er setzt die Höhe und Art der Zuwendungen für den Einzelnen nach Maßgabe der Stiftungsbestimmungen fest und veranlaßt ihre Auszahlung, die durch den Börsenverein erfolgen soll. 8 7. Eine Verteilung hat erstmalig im Jahre 1927 zu erfolgen. 8 8> Werden die für ein Jahr zur Verfügung stehenden Beträge nicht voll ausgebraucht, dann sollen Reste den Zins beträgen der nächsten Jahre zugeschlagcn und soll bei Bedarf die Zahl der nach Z 3 und 4 zu Unterstützenden entsprechend erhöht werden. 8 k>. In einem besonderen Buch sollen die jährlich Unterstützten in zeitlicher Reihenfolge eingetragen werden. Diese Eintragungen sollen später nach Möglichkeit durch Angaben über weiteren Lebenslauf und Berufstätigkeit ergänzt werden. 8 io. Der Vorstand soll alljährlich durch den Generaldirektor des Börsenvereins einen kurzen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit an den -Börfenverein erstatten. 8 ll. Mit dem Erlöschen der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an den -Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen» zu Berlin. 8 12. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder eine Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde. Ich errichte digsc Stiftung unter der Bedingung,* daß die erkannt wird. Berlin, den 26. April 1927. Schenkungssteuerfreiheit von der Finanzbehördc an- gez. vr. Eduard Urban. Die von dem Verlagsbuchhändler vr. Eduard Urban in Berlin-Charlottenburg errichtete Peter Urban-Stiftung wird genehmigt. Berlin, den 19. August 1927. Das Preußische Staatsininifterium. Der Minister für Handel und Gewerbe. Der Justizminister. Im Aufträge: Im Aufträge: gez. Gerbaulet. gez. Hölscher. 1238