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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2070 Amtlicher Theil. 115, 21. Mai Antrag des Herrn Spemann: Ich beantrage, nach dem Passus in K. 18. „Kein Stellvertreter kann mehr als 6 Abwesende vertreten" einzusügen: Jeder Stellvertreter darf nur von Mitgliedern seines Kreisvereins ein Mandat annehmen. Z. IS. Absatz 3. nach den Worten: „Ilebertragung der Stimmen an Stellvertreter" ist einzusügen: unter den Einschränkungen des H. 18. Antrag der Herren Emil Morgenstern und Paul Parey: Die Unterzeichneten beantragen hiermit aus Grund der Beschlüsse der gestrigen Vorversammlung folgende Aenderungen des gedruckt vorliegenden Statutenentwurss: 1) ß. 18. Absatz 2. die Zahl 20 in 6 zu ändern. 2) ß. 19. Absatz 3. und 4. wie folgt zu fassen: Uebertragung der Stimmen an Stellvertreter ist bei Wahlen gestattet, sowie bei andern aus der Tages ordnung stehenden Gegenständen, mit Ausschluß der Beschlußfassung über Aenderung des Statuts. Die Legitimation der Stellvertreter unterliegt der in A. 18. vorgeschriebenen Prüfung. Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter abstimmen. Ein Stellvertreter darf nicht mehr als sechs Stimmen vertreten. 3) Z. SS. Absatz 4. die beiden Worte: „oder vertretenen" zu streichen. Antrag der Herren C. Müller-Grote, H. Haessel, C. Boysen und Franz Wagner: Die Unterzeichneten bean tragen, den A. 33. alinsa 7. dahin zu fassen, daß der Ausschuß für das Börsenblatt nicht aus drei, sondern aus vier Mitgliedern, und zwar mit der Maßgabe zu bestehen habe, daß ein Mitglied des Rechnnngsausschusses ständiges Mitglied des Börsenblatt-Ausschusses sein muß. Antrag der Herren R. L. Prager und R. F. Albrecht: Wir beantragen H. IS. Absatz 4. so zu fassen: Ein Stell vertreter darf nicht mehr als sechs Stimmen vertreten und kann nur bei Wahlen für Abwesende stimmen. Herr Parey: Da ich aus der Versammlung heraus als erster Redner in dieser Angelegenheit spreche, glaube ich in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich zuvörderst den Herren, welche in der September- und in der Fünfercommission die schwierige Vorarbeit geleistet haben, unseren wärmsten Dank ausspreche. So ausnehmend das neue Statut in den meisten Paragraphen meine Sympathien und die vieler anderen Berliner hat, so machen uns doch zwei Paragraphen dasselbe unannehmbar, nämlich tz. 18. und 19. Es liegt aber nicht der, uns allerdings untergeschobene, Grund vor, wir fürchteten, daß durch diese Hinterthür Maßnahmen gegen die Schleuderei in den Börsenverein, resp. das Statut wieder hereinkamen. Man hat dies gesagt, weil einige Berliner Verleger die bekannte Leipziger Erklärung nicht unterzeichnet haben. Das geschah aber aus einem ganzen anderen Grunde, nämlich weil uns das Vorgehen der hiesigen Herren nicht scharf genug schien. Wir haben dann die Genugthuung gehabt, daß die hiesigen Commissionäre im Februar der Erklärung zngestimmt haben, und wir hoffen, daß auch unserer Erklärung von voriger Woche — die Sie im Börsenblatt vom Donnerstag finden — Folge gegeben werden wird. Unser Wunsch geht dahin, es möchten die Verlegervereine einen Ehrenrath bilden, der im Einzelfalle zu entscheiden hat, ob seine Mitglieder mit Entziehung des Kredits und Einstellung der Weiterlieferung einschrciten sollen. Ich richte an die anwesenden Herren Verleger die Bitte, diese Sache recht ernstlich zu betreiben. Was uns gegen K. 18. und 19. zu stimmen zwingt, ist dieses: Wir fürchten, daß durch die Stellvertretung die schlimmste Agitation Platz greifen, und daß die Indifferenten den am geschicktesten Operirenden zur Beute fallen könnten. Außerdem glauben wir, daß die Würde der Diskussionen unserer Versammlung darunter leidet, wenn so viele Mitglieder hier sind, welche, mit einem zwanzigsachen imperativen Mandat belastet, hierher gekommen, dem entsprechend sie „stimmen müssen". Wir glauben nicht, daß Jemand hier noch Gründen zugänglich ist, wenn er zu Hause schon bestimmte Instruction erhalten hat, wie er stimmen soll. Nun sind uns aber die Delegirten der Kreis-, Local- und Verlegervercine soweit entgegengekommen, daß sie aus die Vertretung von 20 Auswärtigen durch einen Anwesenden verzichten, und sich mit einer Zahl von 6 begnügen wollen, und daß sie ferner — und dies ist die Hauptsache — darauf verzichten, daß die Vertretung auch bei Beschlüssen über Statuten-Aenderung Platz greifen soll. Angesichts dessen bringen eine Anzahl Berliner College» bis zu einem gewissen Punkte ein Opfer ihrer Ueberzeugung, wenn sie aus diese Zugeständnisse eingehen. Die übrigen Paragraphen, welche wir geändert zu sehen wünschen, sind nicht derart, daß wir ihrethalben das ganze Statut ablehnen würden; so z. B. ß. 21., wo wir glauben, daß die Stellvertreter im Vorstande in einer sehr peinlichen Lage sich befinden, wenn sie immer an den Sitzungen theilzunehmen haben, aber nicht abstimmen dürfen, daher wünschen wir sechs Mit glieder des Vorstandes, die sämmtlich stimmberechtigt sind. In Z. 23. wünschen wir die Worte „oder derselben Stadt" gestrichen zu sehen, weil diese Bestimmung stets die Ge schäfte complizirt, zu langen Correspondenzen geführt hat, und weil es anderntheils sehr wünschenswerth ist, daß die Leipziger Kollegen nicht vom Vorsitze ausgeschlossen seien, was bis jetzt thatsächlich der Fall war. Endlich wünschen wir in tz. 45. eine Aenderung in Consequenz der Aenderung von K. 21., sodaß auch hier die „Stellvertreter" wegsallen, aber die Anwesenheit der Hälfte aller Vorstandsmitglieder zur Fassung eines gültigen Beschlusses erforderlich ist. Ich empfehle Ihnen, auf die bezüglichen Bermittlungsvorschläge einzugehen, welche von dem Vorsitzenden der Delegirten- Conserenz und von einer Reihe von Berliner Collegen angenommen und von Herrn Morgenstern und mir in dem eben verlesenen Antrag formulirt worden sind. Im klebrigen schlage ich Ihnen das Statut zur on blvo-Annahme vor.
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