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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
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^ 115, 21. Mai. Amtlicher Theil. 2073 zu einem Resultat zu kommen. Ich glaube, Sie werden sofort die Wahrnehmung machen, daß bei tz. 1—17. wir in 2 Minuten mit der Abstimmung sertig werden, weil Abänderungsvorschläge nicht vorliegen. Ich hatte mich vorhin zur Sache zum Wort gemeldet und bin in der Schwierigkeit, über eine ganze Reihe von Angelegenheiten gleichzeitig mich äußern zu sollen. Ich würde es für weitaus zweckmäßiger halten, wenn wir bei tz. 18. nur allein über die eine von Herrn Gerold angeregte Frage uns schlüssig machten, über absolute oder relative Majorität. Wenn dieser eine Punkt erledigt ist, dann gehen wir zu der Stellvertretung über u. s. w. Herr Kröner: Wenn sich kein Widerspruch erhebt, so würde ich in dieser Weise verjähre» und stelle zunächst die HK. 1—17., bezüglich welcher von keiner Seite ein Amendement eingereicht worden ist, zur Debatte. Wünscht Jemand zu H. 1—17. das Wort? Herr Parey. Ich halte es für unmöglich, daß wir über K. 1 — 17. in diesem Moment sn Kloo abstimmen, denn in tz. 4. ack 2., welcher von den Rechten der Mitglieder handelt, steht, daß jedes Mitglied berechtigt ist, an den Generalver sammlungen persönlich oder durch Stellvertreter theilzunchmen. Sie präjudiciren also durch eine eu dloo-Annahme gleich die späteren Paragraphen und Amendements. Herr vr. Brockhaus: Das wird sehr einfach zu lösen sein, wenn der Herr Vorsitzende ausdrücklich den Vorbehalt macht, daß die Bestimmungen, die durch spätere Beschlüsse alterirt werden, nur einstweilen noch stehen bleiben. Herr Kröner: Das betrachte ich als selbstverständlich, und mache übrigens Herrn Parey darauf aufmerksam, daß das von ihm und Herrn Morgenstern eingereichte Amendement über diesen Paragraphen nichts enthält. Herr Parey: Das ist auch nicht nöthig, denn unser Antrag statuirt im K. 18. die Möglichkeit, daß Jeder 6 Stimmen- Vertretungen auf sich vereinigen kann. Paragraph 4. uä 2. wird also gedeckt durch unser» Antrag. Herr Prager: Ich glaube, daß wir über diesen Paragraphen ganz ruhig hinweggehen können. Wir sind ja alle darüber einig, der Stellvertretung zuzustimmen. (Lebhafter Widerspruch.) Doch, meine Herren! Wenn die Stellvertretung ganz abgelehnt wird, dann wird jedenfalls die Stellvertretung des alten Statuts wieder hergestellt durch Geschäftsführer; da haben Sie also wieder Stellvertretung. Vorsitzender Herr Kröner: Ich frage Herrn Parey, ob er zu tz. 4. ein Amendement zu stellen hat. Herr Parey: Nein; da die Paragraphen mit diesem Vorbehalt zur Abstimmung kommen sollen. Vorsitzender: Dann bringe ich H. 1—17. zur Debatte, vorbehaltlich redactioneller Aenderungen, die durch die späteren Beschlüsse nothwendig würden. Wünscht Jemand zu K. 1—17. das Wort? Es scheint nicht der Fall, dann bringe ich sic zur Abstimmung. (Mit großer Majorität angenommen.) Wir gehen zu tz. 18. über. Herr Prager (zur Geschäftsordnung): Ich möchte bitten, tz. 18. und 19. zusammen discutiren zu lassen. Vorsitzender: Es sind mir zu tz. 18. 4 Amendements eingereicht, zu K. 19. deren 5; ich glaube, da diese Amende ments in einer gewissen Beziehung zu einander stehen, daß wir in der Thai dieselben gemeinsam discutiren können. Die Ab stimmung wird ja natürlich über die einzelnen M. getrennt erfolgen. Das Amendement Morgenstern-Parey lautet: H. 18. Absatz 2. die Zahl 20 in 6 zu ändern. Amendement Fritz Gerold: Ich beantrage, die relative Majorität wie bisher beizubehalten Z. 18. Amendement Albert Goldschmidt: K. 18. bleibt wie im Entwurf. Das brauchte nicht erst beantragt zu werden. Das Amendement Spemann ist zurückgezogen. Der Antrag Paetcl und Genossen: Die Hauptversammlung wolle beschließen, in tz. 18. die Worte „Abwesende können" bis „Stellvertreter wählen" zu streichen. Zu Z. 19. liegen folgende Amendements vor. Amendement Gerold: Auch hier die relative Majorität wie bisher beizubehalten. Amendement Prager. Ein Stellvertreter darf nicht mehr als 8 Stimmen vertreten und kann nur bei Wahlen für Abwesende stimmen. Amendement Goldschmidt: tz. 19. bleibt wie der Antrag Paetel verlangt. Amendement Morgenstern-Parey: Z. 19. Absatz 3. und 4. wie folgt zu fassen: Uebertragung der Stimmen an Stellvertreter ist bei Wahlen gestattet, sowie bei anderen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aenderung des Statuts. Die Legitimation der Stellvertreter unterliegt der in K. 18. vorgeschriebenen Prüfung. Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter abstimmen. Ein Stellvertreter darf nicht mehr als sechs Stimmen vertreten. Endlich wieder Amendement Paetel und Genossen: K. 19. die Worte „Uebertragung der Stimmen" bis „für Ab wesende stimmen" zu streichen und dafür die Worte des tz. 20. des alten Statuts: „durch bevollmächtigte Geschäftsführer" bis „keine Person kann mehr als eine Stimme vertreten" auszunehme». Das sind die verschiedenen Amendements, welche zu den beiden tztz. vorliegen. (Aus der Versammlung wird unter Bezugnahme aus frühere Meldung um's Wort gebeten.) Meine Herren! Die früheren Meldungen, die sich auf die Discussion des ganzen Entwurfs bezogen, mußten annullirt werden, und ich bitte die Herren, die zu einzelnen Paragraphen noch das Wort wünschen, sich nochmals zu melden. Herr Paetel: Ich empfinde die größte Sympathie für den Compromißantrag Parey und Morgenstern und verzichte daraus, meine Anträge zu den tz. 18. und 19. zu motiviren. Ich würde meine Anträge zurückziehen, wenn die übrigen Herren
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