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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
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- Deutsch
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2076 Amtlicher Theil. ^ IIS, 21. Mai. Herr Bergstraeßer: Ich möchte bemerken, daß einige Gesichtspunkte, die von großer Tragweite sind, bis jetzt noch nicht vorgetragen wurden. Ich glaube, es wäre auch eine Ungerechtigkeit, jetzt den Schluß zu beschleunigen; dagegen würde ich bitten, daß der Herr Borsitzende die Namen bekannt gäbe, die sich noch zum Wort gemeldet haben. Vorsitzender: Es haben sich noch gemeldet die Herren Wild, Kaiser, Gerold (verzichtet). Ich bringe den Antrag aus Schluß zur Abstimmung. (Mit großer Majorität angenommen.) Wir kommen also zur Abstimmung. Es ist eine solche Anzahl von Amendements zu K. 18. und lg. eingelaufen, daß der Vorstand es für zweckmäßig erachtet, zunächst prinzipielle Klarheit in die Sache zu bringen. Die Fragen drehen sich haupt sächlich um Folgendes: Erstens, wünscht die Versammlung das Prinzip der Stellvertretung überhaupt ins Statut aufzunehmcn? Ferner, wenn ja, welches ist die Zahl der Stimmen, welche den Stellvertretern zngestanden werden sollen? Daran würden sich dann noch die weiteren, von den Herren von Gerold und Prager erhobenen Fragen bezüglich der Vertretung eines Vereins durch einen anderen, resp. von Mitgliedern des einen Vereins durch Mitglieder des anderen, und die Frage von der absoluten Majorität anschließen. Ich glaube, wenn wir diese Punkte der Reihe nach beantwortet haben, dann werden die verschiedenen Amendements und Anträge sich leicht erledigen lassen. Herr Goldschmidt, zur Fragstellung: Ich möchte nur bitten, daß, wenn es sich nachher bei der Abstimmung um die Zahl der Vertreter handelt, daß mein Antrag dann ungetheilt zur Abstimmung kommt. Mein Antrag bezieht sich bei K. 16. aus 20 Stimmen, bei 8. 19. aber ist die Stellvertretung ausgeschlossen. Vorsitzender: Ihre Anträge lauten: K. 18. bleibt wie im Entwurf, tz. IS. bleibt, wie der Antrag Paetel verlangt. Auch diese beiden Anträge werden sich nach der prinzipiellen Erledigung der Sache leicht erledigen lassen. Ich habe als Ergänzung des eben Ihnen Mitgetheilten noch zu sagen, daß wir, wenn die Stellvertretung überhaupt im Prinzip angenommen wird, einzeln darüber abstimmcn werden, ob für Wahlen und für Abstimmungen in der Hauptversammlung die Stellvertretung zulässig sein soll. Herr Duncker, zur Fragstellung: Die Stellvertretung in der alten Weise oder in der neuen Form? Vorsitzender: In der neuen Form; die im neuen Statutenentwurs vorgesehene Stellvertretung. Denn nur bei dieser kann es sich um die Anzahl der Stimmen handeln. Herr vr. Blockhaus, zur Fragstellung: Ich bin ganz einverstanden mit der Art, wie der Herr Vorsitzende die Fragen stellen will, möchte aber als selbstverständlich bezeichnen, daß dann über die einzelnen AK. abgestimmt wird. Ich und viele meiner Freunde würden gegen die sämmtlichen Amendements stimmen müssen, wenn der von Herrn Prager gestellte Antrag, den wir als directes Mißtrauensvotum gegen Leipzig betrachten, angenommen wird, und so werden wir demnach erst dann ganz klar stimmen können, wenn die sämmtlichen Fragen beantwortet sind. Vorsitzender: Ich kann die Zusicherung geben, daß die einzelnen W. selbstverständlich zur Abstimmung gebracht werden. Ich stelle nun die erste Frage: Ist die Versammlung mit dem Prinzip der Stellvertretung überhaupt einverstanden? Wünscht Jemand das Wort hierzu? Herr Parey: Ich erlaube mir nur, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß Ihre jetzige Abstimmung wahrschein lich das Schicksal der Statuten entscheidet. Wird im Prinzip die Stellvertretung abgelehnt, so wird höchst wahrscheinlich das Statut überhaupt abgelehnt. Herr Bergstraeßer: Ich möchte nochmals darauf aufmerksam machen, daß nicht allein Diejenigen ihre Ueberzeugung geopfert haben, die heute für die Stellvertretung eintreten wollen, sondern daß Diejenigen, die von vornherein die Stellver tretung ins Statut gebracht haben, ebenfalls eine Ueberzeugung opfern, die sehr entschieden war, und daß sie weitergehende An träge ihrer Genossen zurückgewiesen und sich aus dieses kleine Aeguivalent beschränkt haben. Vorsitzender, unterbrechend: Meine Herren! Wir haben vorhin den Schluß der Debatte angenommen, und die Meinung, indem ich fragte, ob Jemand das Wort wünscht, war natürlich nicht die, daß wir uns wieder mitten in die Debatte hinein begeben sollten. Ich möchte also bitten, im Interesse der Kürzung des Verfahrens, sich jetzt weiterer prinzipieller Bemerkungen zu enthalten. Ich wiederhole meine Frage: Sind Sie der Ansicht, daß die Stellvertretung als Prinzip in das neue Statut aus genommen werden soll? — Das ist die Majorität. Herr vr. Kirchhofs: Zweidrittel-Majorität ist aber wohl nicht durch »bloßen Augenschein zu constatiren, es muß meiner Ansicht nach Auszählung stattfinden. Vorsitzender: Ich war der Ansicht, daß die Beantwortung dieser prinzipiellen Fragen ja nur die spätere Abstim mung über die Paragraphen erleichtern sollte, und daß daher Constatirung einer ^/z Majorität hier wohl nicht nöthig sei. (Zustimmung.) Wir gehen dann zu Punkt 2. über. Die Stellvertretung ist im Prinzip angenommen; ich frage nun die Versammlung: Soll die Stellvertretung sich auf Wahlen und Abstimmungen erstrecken? Die Einzelabstimmung wird nachher kommen. Ich werde daraus aufmerksam gemacht, daß die Frage, obgleich ich sie deutlich genug gestellt zu haben glaube, von vielen Seiten mißverstanden worden ist. Ich sehe mich dadurch veranlaßt, die Fragen an Sie bezüglich der Stellvertretung für Abstimmungen und für Wahlen getrennt zu richten. Das wird größere Klarheit in die Sache bringen. Also, meine Herren, ich richte die Frage an die Versammlung: Ist sie einverstanden mit der Stellvertretung bei Ab stimmungen, und zwar immer im Hinblick auf das geschlossene Compromiß, wonach die Zahl der vertretenen Stimmen nicht wie im Entwurf angegeben, 20 betragen darf, sondern aus 6 herabgemindert wird? Selbstverständlich ist der Vorbehalt, daß bei Statuten- gnderung diese Stimmenvertretung ausgeschlossen ist.
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