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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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handelt, und ich glaube die Meinung des Herrn Spemann zu treffen, wenn ich annehme, daß er su bloo-Annahme wünscht, aber erst nach vorheriger Annahme der Vorschläge des Compromißantrags. Vorsitzender: Ich werde dem Antrag des Herrn Vorredners zusolge den Compromißantrag, soweit er sich auf die 88- 21., 23. und 45., welche noch zu besprechen sind, bezieht, vorlesen. Es heißt daselbst: 8- 21. „Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, dem ersten und zweiten Vorsteher, dem ersten und zweiten Schriftführer, dem ersten und zweiten Schatzmeister." 8- 23. die Worte: „oder derselben Stadt" zu streichen. 8- 45. wie folgt zu ändern: „Beschlüße können von dem Vorstande nur unter Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern, von den Ausschüssen nur unter Mitwirkung von zwei Drittel ihrer Mitglieder gefaßt werden." Wenn ich Herrn Parey richtig verstanden habe, so wünscht er, daß diese 88- in der eben verlesenen Weise modifi- cirt und darnach das Ganze eu blov angenommen wird. Wird dieser Antrag unterstützt? Ausreichend. Dann liegt noch ein Antrag zu 8- 23. von den Herren Franz Wagner und Genossen vor. Derselbe lautet: Die Unterzeichneten beantragen den 8- 33. allnsa 7. dahin zu sassen, daß der Ausschuß für das Börsenblatt nicht aus drei, sondern vier Mitgliedern und zwar mit der Maßgabe zu bestehen habe, daß ein Mitglied des Rechnungs- ausschusses ständiges Mitglied des Börsenblatt-Ausschusses sein muß. Ich würde also auch 8- 33. von der ou bloo-Annahme auszuschließen haben, und frage die Versammlung, ob sie die noch verbleibenden 88-, mit Ausnahme der 88- 21., 23., 33. und 45., an Kloo annehmen will? Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu den noch verbleibenden 88-, zunächst zu ß. 21. Die Fassung desselben nach den Vorschlägen des Ausschußes ist Ihnen bekannt und liegt vor. Sie lautet: (verlesen). Der hie^u vorliegende Compromißantrag der Herren Morgenstern-Parey will den Vorstand aus K Mitgliedern zu sammengesetzt wissen. Herr vr. Brockhaus: Der Referent Herr Kaiser wollte vorhin hierzu noch eine sehr richtige redaktionelle Minde rung Vorschlägen. Ich glaube, Herr Parey wird dieselbe acceptiren. Es ist nur das Wort „stimmberechtigt" noch hinzugefügt, und statt „einem" ist gesagt „dem", was grammatikalisch hübscher wäre. (Zustimmung.) Vorsitzender: Nimmt die Versammlung also den 8- 21. nach der Fassung des Entwurss an? (Abgelehnt.) Nimmt die Versammlung den 8- 21. nach der Fassung der Herren Parey-Morgenstern, verbessert durch das Amendement Brock haus-Kaiser, in folgendem Wortlaute: „Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern: dem I. und II. Vorsteher, dem I. und II. Schriftführer, dem I. und II. Schatzmeister." an? (Mit großer Majorität ist der 8- angenommen.) Ich bringe nun die beiden weiteren Absätze des 8- 21., welche von der Fassung Morgenstern-Parey nicht berührt werden, zur Abstimmung. Sie lauten: „Alle diese Beamte werden auf drei Jahre gewählt, und es scheidet jährlich einer derselben mit seinem Stellvertreter nach der Reihe des Eintritts aus. „Die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter legitimsten sich durch ein auf Grund der Wahlverhandlungen auszustellendes Attest eines Notars." Herr Morgenstern: Selbstverständlich wird nun hier eine redaktionelle Aenderung nöthig. Es müssen die Stell vertreter fort, und es kann auch nicht gesagt werden: Es scheidet jährlich Einer derselben aus, sondern wir müssen sagen: Es scheiden jährlich zwei aus. Vorsitzender: Es liegt keine Redaction vor, welche den vorausgesaßten Beschlüssen entsprechen würde; im klebrigen glaube ich, daß das Sache der Schlußredaction sein wird. Ich bringe die beiden Absätze des 8- 21. vorbehältlich der nothwendigen redaktionellen Aenderungen zur Abstimmung. Werden dieselben genehmigt? — Mit großer Majorität. Wir kommen zu 8- 23. Derselbe lautet in der Fassung des Entwurfs: „Jedes Mitglied des Börsenvereins ist wählbar, doch sollen niemals zwei Mitglieder des Vorstandes derselben Firma oder derselben Stadt angehören." Hierzu ist beantragt: die Worte „oder derselben Stadt" zu streichen. Wird dies angenommen? — Mit großer Majo rität. 8- 33. lautet: Ordentliche Ausschüsse sind: 1. der Rechnungsausschuß; 2. der Wahlausschuß; 3. der Verwaltungsausschuß der Buchhändlerbörse: jeder derselben besteht aus sechs Mitgliedern; 4. der Hauptausschuß; derselbe besteht aus den drei Vorstandsmitgliedern und ihren Stellvertretern, sowie den Mitgliedern der aä 1—3. genannten ordentlichen Ausschüsse; 5. die historische Commission, deren Mitgliederzahl nicht festgesetzt ist; S. der Ausschuß für die Bibliothek; 7. der Ausschuß für das Börsenblatt;
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