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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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auf unserer heutigen Tagesordnung; der Herr Berichterstatter des Ausschusses wird denselben begründen. Die Hauptversammlung wird gern die ganz ungewöhnliche, ausopferungs- und arbeitsvolle Thätigkeit der Herren College», der Mitglieder jener drei Conserenzen anerkennen, welche einen großen Fleiß und eine unermüdliche Ausdauer aus ihre Ausgaben wendeten, und sie wird sich dem vom Vorstande öffentlich denselben bereits aus gesprochenen Dank freudig anschließen. Nach Anregung der Firma B. G. Teubner hat sich gegen Ende des vorigen Jahres eine hochansehnliche Zahl von über fünfhundert Verlags-Buchhandlungen in dem Grundsatz und der Erklärung ver einigt, daß eine jede von ihnen jegliche Verbindung mit denjenigen Buchhandlungen vom 1. Januar 1880 ab ausheben werde, welche ihren Verlag zu andern als den von ihr selbst festgesetzten Preisen in irgend einer Weise öffentlich anzeigen und ausbieten. Dieser Er klärung haben sich 44 Berliner Vcrlagsfirmen unter der Bedingung angeschlossen, daß Garantien gewonnen würden, denen zufolge der Zweck der Vereinigung nicht durch eine Umgehung, welche durch die Commissionärc stattfinden möchte, hinfällig werden könne und daß ein Ehrenrath einzusetzen sei, der mit den Mitteln ausgerüstet werde, um die Befolgung des vereinbarten Prinzips zu überwachen Uiid zu erreichen. Durch eine zusagende Erklärung der Leipziger Conimissionäre vom 3. Februar d. I. ist der erste von jenen Berliner Firmen ausgestellte Punkt erfüllt. — Das Vorgehen gegen diejenigen Buchhandlungen, welche durch öffentliche Ankündigungen, wie solche die Erklärung charakterisirt, das geschäftliche Leben des Sortiments- Handels im Allgemeinen, sowie das Ansehen des Buchhandels über haupt aus das empfindlichste schädigen, ist sehr dankenswerth. Hier mit ist ein wesentlicher Schritt znr Hilfe wider ein die besten In teressen schädigendes Geschäftsversahren gethan; er geht aus der Mitte des Buchhandels selbständig hervor und wird durch seine moralische und geschäftliche Bedeutung hoffentlich eine heilsame Wirkung üben, und der Schleuderei einen Damm entgegensetzen. Die im Besitz des Börsenvereins befindliche Bibliothek be darf einer besonderen Pflege und Ueberwachung, wenn dieses in Werth, Bedeutung und Umfang kostbare Gut wohlgeordnet und nutzbringend verwaltet werden soll. Der Vorstand, dessen Mit glieder meist nur vorübergehend in Leipzig anwesend sind, kann der hier ihm ausliegenden Ausgabe nicht voll gerecht werden; er hat daher ein Kuratorium aus drei in Leipzig wohnhaften, besonders für solches Amt geeigneten und geneigten Mitgliedern gewählt, welches mit seinem Rathe bei allen die Bibliothek und die Samm lungen des Börsenvereins betreffenden Angelegenheiten wirksam eintritt. Die Herren Or. Hase, vr. Kirchhofs, Ulm haben die Wahl zur Freude des Vorstandes angenommen und in umsassendster und erfolgreichster Thätigkeit ihres Amtes gewartet. Es ist ein Plan für die Katalogisirung der Bibliothek von dem Curatorium bear beitet, ein solcher für die Ordnung der Sammlungen, der besondere Schwierigkeiten darbot, sestgestellt; ebenso eine Bibliothek-Ordnung und eine Instruction, für den Bibliothekar, welche dessen Thätig keit regelt. Aus dem Berichte des Herrn vr. Kapp werde» Sie den rüstigen Fortschritt des verflossenen Jahres in den Arbeiten für die Geschichte des Buchhandels ersehe». Zwei Hefte des Archivs für die Geschichte des Buchhandels sind von der historischen Commission herausgegebcn und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die seit dem Jahre 1873 bestehende freie Ausfuhr von Lumpen hat aus die Herstellung von surrogatsreiem Papier und von solchem, welches nur einen verhältnißmäßig geringen Procentsah von Sur rogat, namentlich von Holzstoff besitzt, den ungünstigsten Einfluß ge übt, daß solches nur wesentlich theurer hergestellt werden konnte, und infolge dessen ein mit unverhältnißmäßigen Quantitäten von Surrogaten versetztes und deshalb wenig dauerhaftes Papier ver wendet wurde. Dadurch sind die Interessen des Verlagsbuchhandels vornehmlich bei Herstellung der Literatur für die Schule und so mit auch diejenigen der weitesten Kreise des Publicums empfindlich geschädigt. Der Börsenvorstand hat in Betracht der klar darliegen den Uebelstände, welche durch jene Maßregel austraten, am 18. Mai vorigen Jahres eine Petition an den Reichstag auf Wiederherstel lung des Ausfuhrzolles auf Lumpen in ausführlicher Motivirung bei Gelegenheit der Berathung des Zolltarifs gerichtet. Diese Petition ist den Mitgliedern durch das Börsenblatt zur Kenntniß gebracht. Leider blieb sie erfolglos, denn zvlltechnische Gründe verhinderten ihre Annahme; der Reichstag ging über unsere Petition und die gleichen Zweck verfolgenden der deutschen Papierfabrikanten zur Tagesordnung über. Die Verfügung des preußischen Ministers der geistlichen An gelegenheiten vom 21. Januar dieses Jahres hat die Mitglieder des Börsenvercins lebhaft berührt Die durch dieselbe für den Ge brauch der preußischen Schule zunächst eingesührte Orthographie bedingt eine außerordentliche Bewegung in der Schulbücher-Litera- tur durch Umänderungen und Neuherstellungen, sie bringt dem Verlagshandel Schwierigkeiten mannigfaltiger Art und erhebliche Verluste durch Entwerthung vorhandener Vorräthe. Kurz vor dem Erscheinen jenes preußischen Erlasses hatte die königliche bayrische Regierung für die Schulen ihres Bereiches den Gebrauch einer Orthographiesangeordnet, welche wesentlich aus den von Raumer'schen Vorschlägen beruht. Mit dieser Orthographie stimmt die in Preußen zum Gebrauch anbefohlene bis aus unwesentliche Abweichungen überein. In dem zuerst genannten sErlaß war verfügt, daß die Schullesebücher, sowohl die zur Einführung beantragten und die neu auszulcgenden, als auch die anderweit, insbesondere in den unteren Classen der höheren Schulen in Gebrauch befindlichen und gelangen den nach den ausgestellten Regeln geschrieben sein sollten; ferner, daß nach süns Jahren Schulbücher mit anderweiter Orthographie nicht mehr zulässig seien. Von dieser Bestimmung unberührt bleiben zunächst nur gewisse Kategorien, die nicht unmittelbar zum Unter richt gebraucht werden, z. B. Lexica, die Bibel, Ausgaben der Klas siker u. s w. Der Börsenvorstand hat Angesichts des vereinzelten Vorgehens jener beiden Regierungen die Ihnen dekannten Schritte gethan, um nach Kräften darauf hinzuwirken, daß in allen deutschen Staaten eine einheitliche, mit jenen anbesohlenen Regeln übereinstimmende Orthographie zum Gebrauch in den Schulen gelange, und daß so mit der große Schaden und die arge Zersplitterung nicht eintrete, welche eintreten würden, wenn andere Staaten abweichende Ortho graphie in ihren Schulen anbeföhlen. Ein Aufschub in dem Beginn termin der neuen Schreibweise, eine Aushebung der betreffenden Verfügungen, eine Erweiterung der gewährten Frist für den Ge brauch von Schulbüchern in abweichender Schreibweise konnten nach den gewonnenen Informationen nicht erwartet werden, es mußten etwa hieraus zielende Bemühungen demnach unterbleiben. Dagegen hat der Börsenvorstand an die sämmtlichen deutschen Regierungen das Gesuch gerichtet, daß in ihnen ein Anschluß an die bayrisch- preußische Orthographie, aber nicht vor Beginn des Schuljahres 18t<1/82 und somit eine allgemeine deutsche Orthographie gewonnen werde. Zugleich aber hat der Börsenvorstand an jene beiden Regie rungen die Bitte gerichtet, den bis Ostern erscheinenden neuen Auf-
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