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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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115, 21 Mai. Amtlicher Theil. 2063 aller Art, Ausschreitungen, die im Verkehr, namentlich des Sortimenters mit dem Publicum, stattgefunden haben; und ein großer Theil der Sortimenter fühlt sich innig bedrückt von diesen Ausschreitungen und hat nach Hilfe gerufen. Waren bisher diese Ausschreitungen und dieser Ruf nach Hilfe mehr Gegenstand privater Verhandlung in buchhändleri schen Kreisen und Vereinen aller Art, so fanden sie gewissermaßen officiellen Ausdruck darin, daß der Vorstand des Börsenvereins im Sommer 1878 eine Confcrenz nach Weimar berief, die in den Septembertagen stattgefunden hat unter Leitung unseres damaligen Vorsitzenden, Herrn Adolph Enslin, in welcher Conserenz die Fragen, die als brennende Tagesfragen angesehen werden konnten, zu Nutz und Frommen des gesummten Buchhandels verhandelt werden sollten. Diese Conserenz hat stattgesunden, und die letzte der Fragen, mit denen sie sich beschäftigte, lautete: Ist der Börsenverein in seiner jetzigen Organisation geeignet, zur Durchführung von Reformen mitzuwirken? — Es war ja ganz natürlich, daß diese Fragestellung darauf führen mußte, weiter zu fragen: Ist es überhaupt wünschcnswerth, daß an den Formen unseres Börsenvereins geändert werde? und da kam man sehr bald dahin, den Wunsch zu erkennen zu geben, es möge eine sorgfältige Revision des Statuts aus dem Jahre 1852 stattfinden. Auch diesem Wunsche hat der damalige Vorstand Folge gegeben, und so ist denn der Sommer des Jahres 1878 dazu benutzt worden, um die Vorbereitungen zu der Commission zu treffen, die in diesem Saale im September des vorigen Jahres getagt hat. Meine Herren! Ich kann die nächste Periode jetzt übergehen, denn es wird Ihnen aus dem sehr ^gewissenhaften Vortrage des Vorsitzenden erinnerlich sein, daß er aus der Geschichte des vorigen Jahres den Gang der Begebenheiten sehr genau dargelegt hat, von dieser Septemberversammlung bis zu der Novemberversammlung, der ich ebenfalls anzugehören die Ehre hatte. Es ist Ihnen er innerlich, daß ein kleinerer Ausschuß von 5 Mitgliedern gewählt wurde, der im November getagt hat, um die bis dahin vorgeführken Vorschläge zu einer Abrundung zu bringen und ihnen eine Gestalt zu geben, bei der man in Aussicht nehmen konnte, daß sie die Bil ligung einer großen Majorität der Cantateversammlung finden würde. Meine Herren! Bevor ich in das Einzelne der Vorschläge eingehe, die uns jetzt beschäftigen, und die Ihrer hohen Einsicht zur Annahme empfohlen werden, will ich nicht verfehlen, zu bemerken, daß das Material zu unseren Erörterungen das folgende war. Es lag uns zunächst also vor der Wortlaut des Statuts aus dem Jahre 1852, das noch augenblicklich in Gültigkeit ist; es lag ferner vor die Ausarbeitung eines revidirten Statuts, welche der Vorstand übernommen hatte; gleichzeitig waren damit Erörterungen und Mo- tivirungen verknüpft, die der Vorstand, Herr Hertz, privatim ausgearbeitet und der Commission zugänglich gemacht hatte. Als drittes Hauptmaterial endlich hatte Herr Morgenstern eine» von ihm privatim ausgearbeiteten vollständigen Entwurf eines Statuts gegeben, und endlich als vierte Vorlage für die Novembercommission dienten eben die Beschlußfassungen der September commission. Meine Herren! Es wäre nun für Sie wahrscheinlich zu ermüdend, wenn ich dieses ganze Material vor Ihnen entrollen wollte; ich glaube meine Aufgabe vielmehr dahin verstehen zu müssen, daß ich für unsere heutigen Berathungen nur den von der Novemberconferenz redigirten Entwurf, in Gegenüberstellung mit dem jetzt gültigen Statut, einer Kritik unterwerfe. Ausgeschlossen ist ja dabei nicht, daß wir bei einzelnen Punkten aus das andere Material, also den Entwurf des Herrn Morgenstern, den Entwurf des Vorstandes und die Ausarbeitung der Septemberconserenz zurückgreifen; ich glaube aber, daß ich damit das Richtige treffen werde. Meine Herren! Die Arbeit der Novemberconferenz ist keine leichte gewesen. Sie erkennen aus der Fülle des Materials die Divergenz der Ansichten, die der Herr Vorsitzende in seinem Jahresbericht ganz richtig kritisirt hat. Die Stimmen standen bei der Schlußabstimmung mit 20 gegen 14, also eine sehr fragliche Majorität: da war es sehr schwierig, die Vorschläge so abzurunden, daß nur einigermaßen Aussicht war, für die Arbeit die Zustimmung der heutigen Versammlung zu finden. Trotzdem ist uns diese Arbeit in drei Novembertagen gelungen, und wir geben Ihnen nun das Resultat in der angenehmen Erwartung, daß Sic, einzelne Aenderungen natürlich Vorbehalten, doch im Großen und Ganzen die Arbeit als eine solche anerkennen werden, die gegen das Statut von 1852 ihre ganz entschiedenen materiellen Vorzüge hat. Vielleicht wird Ihnen das aus den Einzelheiten, die ich nun vorzutragen die Ehre habe, noch klarer werden. Ich gehe also über auf die Unterschiede unserer heutigen Vorlage, vom November vorigen Jahres, gegen das jetzt gültige Statut von 1852. Der Eingang des alten Statuts lautet in tz. 1.: „Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unter der Bestätigung und dem Schutz der Königlich Sächsischen Regierung in Leipzig bestehend, hat zum Zweck." Dieser Eingang, meine Herren, mutzte nothwendig verändert werden; nicht aus unserer Initiative, sondern aus Grund der veränderten gesetzlichen Bestimmungen, unter denen wir jetzt stehen. Es mußte vorschriftsmäßig heißen: „Der Börsenverein Deutscher Buchhändler ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig." Das ist der officiell anerkannte Ausdruck; wir stehen jetzt als Genossenschaft unter dem Ministerium der Justiz, nicht mehr direct unter dem Schutze der k. s. Staatsregicrung. Dies ist also nur eine Form, die erfüllt werden mußte. Ich komme nun zu den Abänderungen bei K. 1. Es sind da verzeichnet b, a und ck. Lä b. „Die Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander." Meine Herren! Damit ist nichts anderes verstanden, als die Ausarbeitung eines sogenannten Usancencodex, die ja dringend wünschenswerth ist. o. Die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels. Darunter ist zu verstehen, nicht etwa, daß wir dem sehr werthvollen und anerkannten allgemeinen Unterstützungsverein irgend wie eine Concurrenz bereiten wollen, im Gegentheil, darunter ist zu verstehen, daß wir unsere Mittel, soweit sie flüssig sind, auch diesem Zwecke opfern werden; aus dem Berichte des Rechnungsausschusses haben Sie schon erfahren, daß er den Vorschlag gemacht hat (den Sie ja auch angenommen haben), diesen jährlichen Beitrag für das nächste Jahr von 7500 aus 8000 M. zu erhöhen. Es kommt ferner hinzu die Bestimmung »6 ä: „Die Belebung des korporativen Geistes in Local-, Kreis- und Provinzialvereinen, Z. 49. und 50., sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schutz der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder." 285*
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