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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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seines Referates ist sehr dankenswerth, ich möchte aber nur fragen, ob vielleicht in dieser Ausführlichkeit sortgesahren werden wird Es ist aus dem Schoße der Versammlung das Ansinnen an mich gemacht worden, diese Frage zu stellen, weil man befürchtet, daß auf diese Weise dem Herrn Referenten die Zeit fehlen werde, sich in Betreff derjenigen Punkte, bei welchen voraussichtlich erheblichere Meinungs verschiedenheiten sich zeigen werden, mit der wünschenswerthen Ausführlichkeit zu verbreiten. Die Gesichtspunkte, die bis jetzt entwickelt worden sind, sind ja auch in den Erläuterungen, die dem gedruckten Gutachten des Ausschusses beigegeben sind, eigentlich schon zur Kenntniß Aller gekommen, — Ich möchte übrigens ganz dem Herrn Referenten anheimgeben, wie er diese Sache entscheiden will. Referent Herr Kaiser: Ich bin dem Herrn Vorsitzenden sehr dankbar für diesen Wink, Wenn ich allerdings voraussetzen darf, daß Sie dieses Heftchen gewissenhaft durchgelesen und geprüft haben, (Zuruf: Gewiß! Gewiß!) dann bin ich ja sehr damit einverstanden; aber hin und wieder ist doch der Wunsch laut geworden, eine Erläuterung zu dieser oder jener Fassung zu erhalten. Wenn Sic also gestatten, so werde ich nach Anleitung des geehrten Herrn Vorsitzenden nur diejenigen Punkte, die besonders wichtig er scheinen, ausführlich behandeln. (Bravo!) Bei 8, 12, finden sich nur ganz unwesentliche Aenderungen, ebenso bieten die folgenden HZ, 13—17. keinen Anlaß zu Bemerkungen. Anders K. 18. Das Wahlverfahren, Dieses war ganz außerordentlich kurz in unserm alten Statut ausgedrückt. Ich will jedoch den verehrten Herren, die damals das Statut im Jahre 1838 versaßt und 1852 revidirt haben, nicht den allerleisesten Vorwurf aus dieser Kürze machen. Unser ganzes parlamentarisches Leben lag damals noch in der Wiege, und wer wußte in Deutschland, wie überhaupt solche Wahlen vollzogen werden? Der Parlamentarismus hat sich seitdem reich entwickelt, und die Formen, die er geschaffen hat, werden, aus den vorliegenden Fall angewendet, jedenfalls zu einem präciseren Ausdruck verhelfen, als der K, 18, oder IS, in dem alten Statut ihn gibt. Der K. IS, unseres jetzt geltenden Statuts sagt über die Wahlen: „Die Wahlen zu den Aemtern des Vorstandes und zu den Ausschüssen soll jederzeit durch Abgabe gestempelter Stimmzettel vor der Hauptversammlung erfolgen. Die diesfallsigcn besonderen Anordnungen hat der Vorstand zu treffen und bekannt zu machen " Statt dessen war nun in sehr dankenswerther Anregung der Vorstand dahin gekommen, Niemanden von seinem Wahlrecht auszuschließen; gleichviel ob er die Hauptversammlung besuche oder nicht, er soll sein Wahlrecht üben können, und der Vorstand schlug uns in seinem Entwurf Zettelabstimmung von Haus aus vor. Die Fassung lautete: „Die Wahl der Vorstands- und Ausschußmitglieder geschieht durch schriftliche Abstimmung. Jedem Mitglied des Börsen vereins geht vier Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung ein gestempelter gedruckter Wahlzettel mit Bezeichnung der neu zu be setzenden Aemter zu. Diese Stimmzettel sind eigenhändig ausgesüllt an das Archivariat bis drei Tage vor dem Zusammentritt der Hauptversammlung zu remittiren. Die nach diesem bekannt zu gebenden Termin eintreffenden Wahlzettel sind ungültig," Damit waren aber die Herren in der Septemberconserenz nicht einverstanden. Sie ließen diese Zettelabstimmung fallen und setzten an deren Stelle die Wahl durch Delegirte der Vereine. Und zwar sollte jeder Kreisverein für je 50 Köpfe einen Delegirten hierher schicken können, und in solcher Weise sollte die Wahl in der Versammlung stattfindcn. Meine Herren! Diese Bestimmung hat ja etwas Verführerisches, Die Kreis- und Localvereine, wenn sie einmal anerkannt sind, sollen auch das Recht haben, hier ihre Stimme mit vertreten zu lassen. Aber bei näherer Prüfung fand sich im November, daß Kreis- und Localvereine oft selbst bei größerer Ausdehnung gar nicht 50 Mitglieder aufzuweisen hatten; — ich meine Börsenvereins mitglieder, die hier stimmberechtigt gewesen wären. Es zeigte sich, daß mitunter von 100 Mitgliedern eines Kreisvereins kaum 20 — 40 Mitglieder des Börfenvereins sind. Nun wäre es doch entschieden eine Anomalie gewesen, wenn diese Kreisvereine für je 50 Mitglieder hier einen Delegirten hergeschickt hätten, während vielleicht nur eine ganz geringe Anzahl dieser Kreisvereinsmitglieder zu Hause Mitglieder des Börsen vereins wären. Das mußte unserer Ansicht nach aus der Welt geschafft werden; und der Beschluß des Fünferausschusses vom November ging sehr bald dahin, daß dieses Mißverhältniß zu beseitigen sei, man wollte dafür aber Denjenigen, die aus irgend welchem rein äußer lichen Grunde zu Hause blieben, durch Stellvertretung das Wahlrecht gewahrt wissen. — Der Vorschlag des Novemberausschusses geht nun also dahin, wie jetzt der Ausdruck des Z. 18. ist:, „Die Wahlen zu den Aemtern des Vorstandes und zu den Ausschüssen sollen jederzeit durch Abgabe gestempelter Stimm zettel vor der Hauptversammlung erfolgen. Die diessallsigen besonderen Anordnungen hat der Vorstand in Verbindung mit dem Wahl ausschüsse zu treffen und bekannt zu machen, „Abwesende können Stimmzettel durch bevollmächtigte Geschäftsführer oder salls sie Mitglieder eines vom Börsenverein genehmigten Kreisvereins sind, durch einen Delegirten ihres Vereins abgeben lassen, doch müssen die ausdrücklich darauf gerichteten Vollmachten Tags vor der Versammlung dem Archivariate zur Prüfung und Mitthcilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. „Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Bevollmächtigte wählen. Bei Stimmen gleichheit entscheidet das Loos." Ich habe hierbei gleich zu bemerken, daß wir hier zum ersten Mal von absoluter Mehrheit bei dei den Wahlen sprechen. Es hatte bisher eine bedauernswerthe Unklarheit stattgesunden, indem das jetzt gültige Statut bei Abstimmungen von einfacher Stimmen mehrheit spricht. Was ist „einfache" Stimmenmehrheit? Die Einen sagen, es ist absolute, die Andern, es ist relative Mehrheit, Da nun jetzt infolge des ausgebildeten Parlamentarismus jeder Mensch genau weiß, was absolut, was relativ ist, so fühlte» wir uns gedrungen, diese Ausdrücke zu adoptiren, und waren der Meinung, daß ein Verein von solcher Ausdehnung wie der Börsenverein auch nur befugt sei, feinen Vorstand und seinen leitenden Ausschuß nach absoluter Mehrheit zu wählen. Alinea 2. des K. 18,: „Abwesende können Stimmzettel durch Stellvertreter abgebeu lassen, doch müssen die ausdrücklich daraus gerichtete» Voll machten Tags vor der Hauptversammlung dem Centralbureau zur Prüfung und Mittheilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Kein Stellvertreter kann mehr als zwanzig Abwesende vertreten. Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durchjStellvertreter wählen." Diese Bestimmung, die vollständig von dem Ausschüsse im November gebilligt wurde, hat nun aber hinterher in Berlin wie
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