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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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115, 21 Mai. Amtlicher Theil. 2067 8. 23., Wählbarkeit. Hier kommen wir zu einem Punkt, den wir doch Ihrer Erwägung anheim geben müssen. Die gedruckte Vorlage heißt: „Jedes Mitglied des Börsenvereins ist wählbar; doch sollen niemals zwei Mitglieder des Vorstandes derselben Firma oder derselben Stadt angehören." Meine Herren! Hier sällt es mir allerdings als einem Mitglied des Novemberausschusses schwer auss Herz, daß es uns, wie soll ich sagen, geschehen ist, die drei Worte „oder derselben Stadt", stehen zu lassen. Es wäre viel besser, diese drei Worte würden einsach gestrichen, und ich würde dies meinerseits beantragen. Wir sind ja dadurch, daß wir gewöhnt sind, immer von der tüchtigen Kraft eines Leipziger Herrn das Schatzamt verwaltet zu sehen, außer allem Stande, einen intelligenten Leipziger College» in den Vorstand zu wählen, und das ist doch wirklich ein Fehler, den unser Verein nicht länger dulden darf. Ich sehe keinen Grund sür diese Beschränkung ein und würde also deren Streichung beantragen. (Bravo.) Ich kann jetzt sehr kurz sein. Die salzenden 88. bis 30. geben zu Bemerkungen keinen Anlaß. 8. 31., das Centralbureau, ist eine neue Schöpfung. Ich gestatte mir, mit wenigen Worten daraus hinzudeuten. Der 8. 31. der gedruckten Vorlage lautet: „Das Centralbureau des Börsenvereins zu Leipzig besorgt den schriftlichen Verkehr des Vorstandes und der Ausschüsse, die Verwaltung des Archivs, sowie die Erledigung der ihm anderweitig übertragenen Arbeiten. Dasselbe besteht aus dem Secretär des Börsenvereins und dem erforderlichen Hilfspersonal. „Der Geschäftsbetrieb des Centralbureaus wird vom Vorstande durch eine Geschäftsordnung geregelt." Meine Herren! Die Absicht war dabei, daß im Centralbureau das gesummte Schristwesen eine angemessene und ausreichende Vertretung fände. Es ruht das jetzt alles auf den Schultern unseres verehrten Herrn Archivars, und die Geschäfte des Börsenvereins nehmen doch in der That, namentlich auch durch die neuen Einrichtungen, derart zu, daß Hilfskräfte heran gezogen werden müssen. In Heranziehung von Hilfskräften ist ja der Vorstand gar nicht gebunden; es mußte aber doch ein derartiger Hinweis nothwendig gegeben werden, damit wir wissen, welche Stelle künftighin den ganzen Schreibapparat des Vereins zu besorgen hat. ß. 33. hat eine Erweiterung erfahren, aber auch eine Verminderung; denn in dem jetzt gültigen Statut von 1852 steht unter 4. des 8. 37. „Der Vergleichsauslchuß". Diesen Vergleichsausschuß haben wir ohne Widerspruch schon im September gestrichen; er hat factisch die letzten Jahre säst niemals etwas zu thun gehabt: es sind Jahre gewesen, wo die sechs Herren auch nicht einen Federstrich zu thun hatten. Wozu eine Institution immer noch fortführen, die keine Bedeutung hat? Dagegen ist neu hinzugekommen 4) der Hauptausschuß, mit dessen Geschäften wir uns nachher zu beschäftigen haben, 5) die historische Commission, K) der Ausschuß für die Bibliothek, 7) der Ausschuß sür das Börsenblatt. Sowohl die historische Commission wie der Ausschuß sür die Bibliothek sind inzwischen factisch ins Leben und Wirk samkeit getreten, sie dürsten also im Statut nicht fehlen. Der Ausschuß sür das Börsenblatt, auf den ich nachher zurückkomme, wird uns auch noch bei einem anderweitigen Antrag, der eine besondere Nummer der Tagesordnung bildet, beschäftigen. Ich kann wohl hier mit der einfachen Nennung mich begnügen. Das erweiterte Verfahren, welches wir 8. 37. dem Wahlausschuß jetzt zuertheilen wollen, hat folgenden Ausdruck gefunden: „Der Wahlausschuß hat 4) die Vollmachten sür Wahlen und Abstimmungen in der Hauptversammlung vom Centralbureau entgegenzunehmen und zu prüfen; 5) vor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettel an die Mitglieder zu vertheilen und den Stellvertretern Bescheinigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mitglieder zum Zwecke der Abstimmung in der Hauptversammlung auszustellen; 6) die Wahlen zum Vorstand und zu den außerordentlichen Ausschüssen vorzubereiten." Dieses letztere Geschäft hat er in den letzten Jahren auch schon gehabt; es fand das aber keinen Ausdruck im Statut und wir hielten uns sür verpflichtet, diese Function ebenfalls namhaft zu machen. Die Geschäfte der Verwaltung haben eine wesentliche Vereinfachung erfahren, da das hiesige Börsengebäude jetzt uns voll als Eigenthum gehört und daher von Actiencapital und Ablösung desselben keine Rede mehr ist. In 8- 39. ist die Bestimmung unter Zister 1, Ausstellung von Bildnissen verstorbener Geschäftsgenossen, neu aus genommen worden, da sie früher im Statut keine Erwähnung sand. Das Uebrige sind Erleichterungen, die wir mit den Geschäften des Hauptausschusses dem geehrten Vorstand zugedacht haben. Die 88. 40—42. sind neu. Sie behandeln also 1) die Geschäfte der historischen Commission. Die historische Commission ist eine Schöpfung aus den letzten Jahren, die factisch ins Leben getreten ist, im jetzigen Statut aber noch nicht erwähnt sein konnte. 2) Der Geschästsansschuß für die Bibliothek ist auch eine neue Einrichtung, die bereits ins Leben getexteten ist, aber bisher im Statut noch keine Stelle sand. 8. 42., Geschästsansschuß sür das Börsenblatt. „Der Ausschuß für das Börsenblatt hat die redaclionellen und geschäftlichen Angelegenheiten des Börsenblattes zu überwachen und über den Abdruck von Artikeln und Inseraten zu entscheiden, sofern der Einsender solcher sich der Entscheidung des Redacteurs nicht unterworfen hat. „Der Ausschuß hat eine specielle Instruction für die Redaction auszustcllen." Das ist also eine Aenderung, die auch zur Erleichterung des Vorstands und zu besserer Uebersicht über die Leistungen unseres Börsenblattes nothwendig erschien. Der Gegenstand wird uns nachher bei einer besonderen Nummer der Tagesordnung noch beschäftigen.
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