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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1880
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- Deutsch
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2068 Amtlicher Theil. äl? 115, 21. Mai. K. 44. Unentgeltliche Verwaltung, ist im Wesentlichen dasselbe geblieben. Der jetzige Z. 4b. heißt: „Beschlüsse können von dem Vorstande nur unter Mitwirkung der drei Mitglieder oder ihrer Stellvertreter, von den Ausschüssen nur unter Mitwirkung von Zweidrittheilen ihrer Mitglieder gefaßt werden." Ich mache hier nur im Borübergehen darauf aufmerksam: sollten Sie nachher K. 21„ Zusammensetzung des Vorstands, ändern, so muß dies naturgemäß in K. 45. einen entsprechenden Ausdruck finden. Die KZ. 46—48. bieten keinen Anlaß zu Bemerkungen. Die KZ. 4S—51. werden Ihnen vielleicht zu kurz erscheinen, wenn Sie die sehr umfangreichen Vorlagen beachten, die der geehrte Vorstand in dieser Beziehung uns gemacht, und namentlich die, welche Herr Morgenstern ausgearbeitet hat. Der Vorstand hatte den Plan, die Kreisvereine Deutschlands in 14 Kategorien zu theilen; Herr Morgenstern ging darüber hinaus und ertheilte 25 Kreisvereinen das Recht, sich geographisch abzurunden. Wir hatten aber im Scpteniber schon, und namentlich im November, die Ueberzeugung, daß eine derartige Vertheilung der Landkarte uns nicht gut zustande, und daß wir es bester den einzelnen Kreisvereinen selbst überlassen würden. So haben wir noch in den letzten Tagen erfahren, daß zwei Kreisver eine sich verschmolzen haben. Was wäre das nun für eine Last für einen unter dem Gcnossenschaftsgesetz stehenden Verein, wenn in sein Statut eine solche geographische Abgrenzung ausgenommen wäre, deren Abänderung dann jedesmals die vorherige Einholung der behördlichen Genehmigung erforderlich machte! Ich dächte, wir überließen es den Kreisvereinen, sich zu bilden; das wird ihrem Wesen und der Förderung ihrer Zwecke, die wir geflissentlich unterstützen wollen, am allermeisten zusagen. Des halb konnten wir uns in diesen drei Paragraphen kurz fassen; wir wollten nur die Bildung der Kreisvereine unter allen Um ständen offen gehalten und gesördert wissen, und das findet seinen präcisen Ausdruck nach unserer Empfindung in diesem Z. 4S. Er lautet: „Die Mitglieder des Börsenvereins sind berechtigt, Kreisvereine (Localvereinc, Provinzialvereine, Verbände) zu bilden, und auch Nichtmitglieder des Börsenvereins in diese Vereine aufzunehmen." Es könnte scheinen, als ob das eine gar zu leichtfertige und geringe Gabe wäre; aber es ist nicht der Fall. Sie werden sich erinnern, daß ausdrücklich zu K. 1. hervorgehoben worden ist, daß der Börsenverein als seinen Zweck anerkennt die Belebung des corporativen Geistes in Local-, Kreis- und Provinzialverbänden, sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schütz der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Meine Herren! Dieser ß. in Verbindung mit Z. 4g. von der Bildung der Kreisvereine scheint uns, dem November- ausschussc, alles das zu umfassen, was billiger Weise von dem Börsenverein in Bezug auf die Stellung, die er diesen Vereinen gegenüber einnchmen soll, auszudrücken ist. Die KZ. 50. und 51. geben zu Bemerkungen keinen Anlaß. Damit ist dieser Abschnitt erledigt, und wir kommen zur Benutzung des Börsengebäudes. Da haben zwei Be stimmungen Platz gegriffen, die bisher zwar in der Praxis bestanden, aber keinen Ausdruck im Statut gesunden hatten. Sie lauten: „Die Leipziger Kommissionäre sind verpflichtet, während.der Messe ihrelAbrechnungen in den hierzu festgesetzten Stunden auf der Börse zu erledigen. „Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung durch ihre Leipziger Commissionäre erledigen lassen." Es ist das nur etwas, was in der Praxis vollständig begründet war, aber bisher nicht im Statut stand, und doch vielleicht einnial durch eine mißbilligende Auffassung versucht werden könnte, umgeworsen zu werden. K. 55. hat zwei neue Positionen erhalten, die ebenfalls in der Natur der Sache begründet sind. Ebenso weisen die Einkünste des Vereins ein paar Nummern auf, die ans der Natur der Sache hervorgehen. Die KZ. 57—64- setzen einfach die Art und Weise fest, wie Vorstand und Ausschuß mit den Geschäften zu verfahren haben, und enthalten nur redactionelle Aenderungen, die sich aus der Fassung des Statuts ergeben. K. 66., Abänderung des Statuts. Das ist im Wesentlichen, was unter K. 70. des alten Statuts vorgeschrieben war; es war aber nicht ausführlich genug, und wir haben den Modus nur festgesetzt, wie er bisher überhaupt beobachtet worden ist. Die Auflösuug des Vereins, Z. 67., fand wunderbarer Weise gar keine Stelle im jetzigen Statut. Es wird ja Niemand eine Auflösung unseres Vereins irgendwie herbeiwünschcn, aber das Ende aller menschlichen Dinge muß doch ins Auge gefaßt werden, und so haben wir es für nothwendig erachtet, diese Bestimmung ebenfalls auszunehmen. Zum Schluß folgt noch eine Uebergangsbestimmung, daß in derjenigen Hauptversammlung, in welcher dieses Statut zur Annahme gelangt, auf Grund desselben eine Neuwahl des ganzen Vorstandes stattfindet. Meine Herren! Ich bin mit meinem Referat zu Ende. Ich kann Ihnen im Namen des Novemberausschusses nur dringend empfehlen — mögen Sie das Eine oder das Andere an unserem Statut auszusetzen haben, jede menschliche Arbeit ist ja Irrungen und Fehlern unterworfen —, so bitte ich Sie doch, nicht außer Acht zu lassen, daß die Novembercon- serenz sowohl wie die sehr zahlreich vertretene Septemberconserenz eifrig bestrebt gewesen sind, ihre Pflicht zu thnn. Wie weit ihr das gelungen, das, meine Herren, unterliegt ja allerdings Ihrer Kritik, der wir uns willig unterziehen; ich gebe aber an heim, das Statut doch nicht zu verwerfen, sondern die Arbeit anzuerkennen, die wir mit großer Freude in Ihrem Interesse unternommen haben, und dasjenige daraus zu entnehmen, was Ihnen für eine folgenreiche und segensreiche Weiterwirkung des Börsenvereins passend scheint. (Bravo.) Nachdem Herr E. Morgenstern als Corrcferent bemerkt hatte, daß Referent und Correserent sich in der Regel der art in ihren Referaten ergänzen, daß der Referent die Ansicht der Majorität, der Correserent dagegen die Ansicht der Minorität vertritt, und Herr Kaiser Liesen Gesichtspunkt wohl nur aus dem Grunde nicht besonders betont habe, weil sactisch der Novem berausschuß seine Endabstimmung über den Entwurf einstimmig gefaßt habe; er das auch nur habe constatiren wollen, da er im Uebrigen seinem Referate nichts hinznzusügen habe und sich das Wort für die Specialdebatte Vorbehalte, sprach
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