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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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3110 Amtlicher Theil. 177, 2. August. ^ ^i-ssrtLtio ^ ^ ^ ^ 0^ ^ u 's ' ^ , , ^, x>'s r " Beiheft zum Militär-Wochenblatt, Hrsg, von v. Löbell. 1S80. t, Hst. s. » l. 20 santeril-'seuer im Gefecht v. F. Volker je» u. I. Leerbech. Dienstanweisung f. Marineärzte zur Ausstellung v. Attesten an Bord. 8. ** —. 30 Führung v. Seestammrollen an Bord in Dienst gestellter Schiffe u. Fahr zeuge. 8. * —. 50 änlli duck äer Berliner Böree. Br8§. v. ä. Reumann u. B. k're^stg.cit. 8. * 9. 20; ^ed. * 10. — Rohr^ H. v., die Instruktion d. Kavalleriften^im praktischen Felddienst. 8. * 1. 5V i Emmer, I., Kaiser Franz Josef I. Geschichte seines Lebens u. seiner Regierung. 4. Geb. m. Goldschn. * 30. — Hünäduil» k. Ll8U88-I^obllrio§6n 1880. 8. ** 6. — Aell. Gerate. 5. ^.uü. 16. Oed. * 2. — ' Bitli. Bol. * 1. 50 — äurok 03t-8otil68^iA. 8. * 1. 50 Frickc, W.. Schulfeier an vaterländischen Festtagen. 4. Aust. 16. * —. 50 Hauptmerkmale der neuen Rechtschreibung. Als Wandtafel f. Schulen. 2. Aufl. Fol. ^ i « C Li ' * -- 10 Beäeutuno^lelire ^2. lül.^ ür8^. v. L. Beter. 8. *7. 20 -f 8Iiurp, Ik., äe inllnitivo Beroäoteo. 8. * 1. - Nordhcim, die Sedanfeier in der Schule. 2. Aufl. 16. Für die Hand der Lehrer. * —. 50; f. die Hand der Schüler —. 20 Adrcß-Buch der Seifenfabrikanten v. Deutschland u. Oestereich-Ungarn 1880. 8. Geb. * 10. — Stiller'sche Hof- u. Univ.-Buchh. in Rostock. Piper, O., rheinische Spaziergänge. Feuilleton-Aufsätze aus Natur, Kunst u. Geschichte im Stromgebiet d. Rheines. 8. * 2. — Ncit L Co. in Leipzig. Entscheidungen d. Reichsgerichts in Strafsachen. Hrsg. v. den Mitgliedern d. Gerichtshofes. 2. Bd. 1. Hft. 8. pro cplt. * 4. — Redenbacher, W., Lesebuch der Weltgeschichte. 6. u. 7. Lfg. 8. ü * 1. — ^ Neue H.uü. 17. Brief. 8. ' * —. 60 * —. 60 f Heimat, die. Jllustrirtes Familienblatt. 5. Jahrg. 1880. Nr. 40. 4. Vierteljährlich 2. —; in Hftn. ü —. 22 F. C. W. Bogcl in Leipzig. ärilir« «berielile ül>. äie Bort3edritte äer ^nirtomie u. kü^8ioloAie. C. F. Winter'sche DerlagSH. in Leipzig. lieii äa-r^eetellt. in >Vort u. öilä. 6. Bä. 3. ^btü. Beptilien. BortKeaetrb v. 0. X. Botflna-nn. 10—12. Bf^. 8. L * 1. 50 Nichtamtlicher Theil, Zur Frage von der Gründung einer Deutschen Neichsbibliothck und die sog. Pflichtexemplare. Der in Nr. 1S1 d. Bl, abgedruckte Artikel der „Allgcm, Literar, Korrespondenz", die Gründung einer Deutschen Re ichs- bibliothek betreffend, führt in der Einleitung die Aeußerung eines hervorragenden deutschen Gelehrten an, welcher selbst hin sichtlich der in Deutschland erschienenen Literatur im British Museum und anderen großen Bibliotheken des Auslandes ein voll ständigeres Material zu finden erwartet, als in irgend einer deut schen Bibliothek, Nach diesem Eingänge hätte erwartet werden sollen, daß Hr, Kehrbach das Heil der von ihm vorgeschlagenen Deutschen Reichs bibliothek einzig und allein in einer reichlichen Dotirung finde» würde, denn jene Werke, welche der deutsche Gelehrte so vollständig als nirgends sonst in London vorfindet, sind sämmtlich durch Kauf in den Besitz der berühmten englischen Bllchersammlung ge langt, wohingegen die deutschen Bibliotheken zwar einen nicht un erheblichen Theil der neuen Literatur in Form von Pflichtexem plaren gratis erhalten, aber trotzdem die Vervollständigung durch Ankauf der ihnen fehlenden Werke verabsäumen, soweit nicht etwa der Mangel an Geldmitteln die Schuld trägt. Sollte hieraus nicht gerade die Folgerung gezogen werden können, daß der Anspruch auf Pflichtexemplare dem Schlendrian in den Bibliotheks-Verwaltungen Vorschub leistet, ohne einen Nutzen zu gewähren, der dem Opfer entspricht, welches der deutsche Ver lagsbuchhandel durch Lieferung der Freiexemplare den Bibliotheken zu bringen hat? — Immerhin ist eine Gelegenheit willkommen, die Lieferung der Pflichtexemplare von neuem einer Beurtheilung zu unterziehen, und wir nehmen dieselbe wahr, selbst auf die Gefahr hin, daß wenig Neues zur Sache wird beigebracht werden können, wie auch Hr, Kehrbach die Engherzigkeit des Berlagsbuchhandels lediglich mit denselben nur die Oberfläche der Frage berührenden Argumenten angreist, welche aus den Reichstags-Verhandlungen über K. 30, des Preßgesetzes dem Buchhandel noch bekannt und geläufig sind. Nach den in Preußen geltenden Bestimmungen ist jeder Ver leger verpflichtet, zwei Exemplare seiner Verlagsartikel, und zwar eins an die königl, Bibliothek in Berlin, das andere an die Univer sitäts-Bibliothek seiner Provinz unentgeltlich zu liefern. Diese schon seit langem bestehende Verordnung war durch das Censuredictvom 18, October 181S aufgehoben, ist jedoch schon 1824 durch königl, Cabinetsordre vom 28. December wieder eingeführt, und seitdem
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