Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1880
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- 1880-08-25
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- 25.08.1880
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III, Rundschreiben des Herrn Alfred Lorentz an die Herren Verleger. Leipzig, den 8, August 1880, ?, ?, Der Württembergische Buchhändler-Verein hat vor einigen Tagen an die Herren Verleger und Commissionäre ein Cir cular versandt, worin aufgefordert wird, meiner Firma nichts mehr zu liefern. Als Grund dafür wird im Circular angegeben, daß ich an meine Kunden eine Anzeige vertheile, worin ihnen gesagt wird, daß ich neue Bücher in meinen Katalogen nur noch zu dem Ladenpreise aufsühre, aber dieselben nach wie vor zu dem in meinem Geschäfte üblichen Rabattsatze liefere. In Folge deffen habe ich sofort ein Schreiben an den Vorstand des genannten Vereins gerichtet und erlaube mir Ihnen nachstehend den Wortlaut desselben mitzutheilen. Ich betone auch an dieser Stelle ausdrücklich, daß ich mich streng an die Verlegererklärung halte; so unberechtigte Angriffe aber, wie sie der Württembergische Verein jetzt gegen mich provo- cirt, mit allen Mitteln bekämpfen werde, sowohl in meinem In. teresse, als auch in dem einer großen Anzahl anderer ehrenwerther und thätiger Geschäfte, die in gleicher Weise wie ich manipuliren. Um allen Mißhelligkciten für die Zukunft vorzubeugen, werde ich von jetzt ab in meinen Anzeigen nur noch bemerken, daß ich auf neue Bücher möglichst hohen Rabatt gewähre. Eine Bezugnahme aus meine füheren Rabattsätze und Preiscourante ist also demnach vollständig ausgeschlossen. Mit der Bitte um Fortdauer Ihres geschätzten Wohlwollens begrüße ich Sie mit ganz besonderer Hochachtung als Ihr sehr ergebenster Alfred Lorentz. IV. Oeffentliches Schreiben des Herrn Alfred Lorentz in Leipzig au Herrn Egon Werlitz in Stuttgart. Herrn Egon Werlitz in Stuttgart, Durch einen Geschäftssreund wurde mir heute das gegen meine Firma gerichtete Circular des WürttembergischenBuch - Händler-Vereins übermittelt. Das Vorgehen Ihres Vereines gegen mich muß als ein direkter Eingriff in die inneren Angelegenheiten und in die Actionsfreiheit meines Geschäftes von mir auf das Entschiedenste zurückgewiesen werden. Die Verlegererklärung kennt keinen Passus, der dem Sorti menter vorschreibt, daß er keinen Rabatt geben darf, und so lange dieses Verbot nicht vorliegt, können Circulare wie das meinige ungehindert ausgegeben werden. Meine Ansicht über diesen Punkt stimmt vollständig überein mit der einer Anzahl hiesiger großer Verleger, deren Meinung ich deswegen cingeholt habe. Die Interpretation der Verlegererklärung, wie sie Ihrem Verein beliebt, ist daher als eine vollständig ungerechtfertigte zu bezeichnen, die in ihren Consequenzen das Signal zu einer Hetz jagd aus Alles geben würde, was nicht zu dem angestammten, soge nannten normalen Sortiment gehört. Der rechtliche und gesunde Sinn der meisten von den Herren Verlegern wird bald genug reagiren gegen eine Agitation, welche unter dem Vorwände eines gemeinnützigen Zweckes, entschieden nur selbstsüchtige Interessen verfolgt. Ich übergebe heute diesen meinen Brief der Oeffentlichkeit und behalte mir außerdem vor, gegen Sie und Ihren Verein klag bar zu werden. Zum Schluß gestatten Sie mir wohl, Ihnen mein Erstaunen darüber auszudrücken, daß eine Firma wie die Ihrige ihren guten Namen zu Manipulationen hergibt, deren Resultat nur Zwiespalt und beiderseitige Mißachtung sein können. Hochachtungsvoll ergebenst Alfred Lorentz. V. Erwiderung des Herrn Egon Werlitz in Stuttgart an Herrn Alfred Lorentz in Leipzig. Stuttgart, 20, August 1880. Herrn Alfred Lorentz in Leipzig. Ihr veröffentlichtes, an meine Person gerichtetes und mir in folge Abwesenheit erst vor kurzem zugegangenes Schreiben vom 8, August gibt mir insofern Veranlassung zu persönlicher und gleichfalls öffentlicher Erwiderung, als Sie am Schluffe desselben „Ihrem Erstaunen darüber Ausdruck geben, daß eine Firma, wie die meinige,ihren guten Namen zu Manipulationen hergebe, deren Resultat nur Zwiespalt und beiderseitige Mißachtung sein könne". Ich bemerke dem gegenüber einfach, daß von einer „Mani pulation meiner Firma" entsernt keine Rede sein kann, da ich ledig lich in meinem Amte als Vorsteher des Württ, Buchhändlervereins den mir durch einstimmigen Beschluß der Generalversampilung gewordenen Auftrag erfüllt habe, Ihr Vorwurf gegen meine Person ist um so weniger zutreffend, als sowohl der Antrag aus den Erlaß des Circulars als die Redaction desselben weder aus meiner persönlichen Initiative noch aus derjenigen des Ausschusses, sondern lediglich aus der Mitte der Versammlung selbst hervorgiug. Die moralische Verantwortlichkeit dafür fällt somit nicht aus meine Person, sondern aus die Gesammtheit des Vereins, bezw, die in jener Versammlung vertretenen Firmen. Dagegen zaudere ich nicht, meine Ueberzeugung (der ich statutengemäß nicht durch Abstimmung Ausdruck geben durste) dahin auszuspreche», daß der Württ. Buchhändlerverein diese Ver antwortlichkeit guten Gewissens übernehmen kann, da er in Ihren Katalogsbestiinmungen eine ganz unverblümte Umgehung der von den Verlegersirmen aufgestellten Anforderungen erblicken mußte und zu der Annahme berechtigt war, daß es auch jenen vielen hoch geachteten Firmen bei ihrer „Erklärung" weniger um die Ein haltung der Form, als aufrichtig und ernstlich um den Sinn zu thun war. Was die formelle Berechtigung des angefochtenen Schrittes betrifft, so wird diese von zuständiger Seite entschieden werden, sobald Sie, geehrter Herr Gegner, die gegen den Verein und mich in Aussicht gestellte gerichtliche Klage erheben — und das er scheint mir in hohem Grade wünschenswert!). Denn ein richter licher Spruch, zusammen mit dem Votum der Herren Verleger, ob sie sich der überwiegenden Mehrzahl und Bedeutung nach der Auf fassung des Vereins anschließeu oder nicht, wird zeigen, ob es den uä boo gegründete» Kreisvercinen überhaupt möglich sein wird, die Beseitigung der Schleudern zu erkämpfen, und damit endlich Klar heit in die Situation bringen. Wenn Sie übrigens in Ihrem Rundschreiben erklären: „Um allen Mißhelligkeiten für die Zukunft vorzubeugen, werde ich von jetzt ab in meinen Anzeigen nur noch bemerken, daß ich auf neue Bücher möglichst hohen Rabatt gewähre. Eine Bezugnahme auf meine früheren Rabattsätze und Preisconrante ist demnach vollständig ausgeschlossen", so halte ich diese so rasche Wirkung des Vereinscirculars zwar keineswegs für einen Triumph, doch immerhin für einen erfreu-
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