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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1880
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- Deutsch
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seitens der württembergischen Sortimenter und aus Courtoisie gegen dieselben seine Unterschrift gegeben hat, befriedigt das Re sultat der Unterschriften sicherlich nicht die Erwartungen und Wünsche derer, welche diese Agitation gegen mich anregten. Zu gegeben, daß manche Firma durch mein an die Herren Verleger gerichtetes entgegenkommendes Rundschreiben bestimmt worden ist, von der Unterschrift abzusehen, — bei der großen Mehrzahl aber dürfte das Gefühl ausschlaggebend gewesen sein, daß die durch den württembergischen Verein erfolgte Interpretation der „Erklärung" ebenso einseitig wie die meine und ohne vorhergegangene Verständi gung mit den übrigen Unterzeichnern der letzteren nicht als Norm aufzustellen sei. Sollte die „Verleger-Erklärung" überhaupt eine Schutzwehr für die Provinzialsortimenter bilden, so konnte sie sich nur in den Grenzen des Erreichbaren bewegen und in präciserer Form, wie dies ja von vielen Seiten gesordert wurde, nicht wohl abgefaßt werden. Der Hauptpunkt ist jedenfalls klar: neue Bücher dürfen unter dem Ladenpreise nicht mehr öffentlich angezeigt werden. Zweifellos hätte keine so große Anzahl von Verlegern die „Er klärung" unlerschrieben, wenn durch dieselbe jede allgemein gehal tene Rabattanzeige als durchaus unzulässig bezeichnet worden wäre. Diese Ansicht haben so viele Verleger mir gegenüber geäußert, daß ich mit meinem Circular den Boden der „Erklärung" nicht zu verlassen glaubte. Ich zögere jedoch nicht, der vom Württembergischen Verein vertretenen Auffassung ihre Berechtigung zuzugestehen, und habe dem Vorstand desselben geschrieben, daß ich, um mit keinem der Herren Unterzeichner der „Verleger-Erklärung" in Conflict zu kommen, den Passus meines Circulars, welcher das Rabatt- anerbieten enthält, sofort weglassen werde. Damit wird von meiner Seite die „Erklärung" ihrer Form wie ihrem Sinne nach erfüllt, und infolge davon hat bereits eine beträchtliche Anzahl der Herren Unterzeichner der Stuttgarter Aufforderung die bez. Unterschriften zurückgezogen. Inzwischen hat der Württembergische Buchhändlerverein ge zeigt, daß es ihm auf eine in jeder Hinsicht strenge Beachtung der „Verleger-Erklärung" in erster Reihe gar nicht mehr ankomme. Er will vielmehr die Auswärtigen verpflichten, im Verkehr mit württembergischen Privaten diejenigen Rabattnormen innezuhalten, welche für die Mitglieder des Vereins selbst verbindlich sind. Damit hat er ein Princip angenommen, dessen Durchführung unter den heutigen Verkehrsverhältnissen völlig unmöglich ist. Und so lange nicht alle deutschen Sortimenter sich verpflichten, diese Rabattnormen genau zu befolgen, erreicht der Verein bei ver einzelter Anwendung seiner eventuellen Strafmittel gar nichts. Denn Jemand, der in Leipzig mein Kunde war und dies auch nach seinem Wegzuge, z. B. nach Stuttgart, bleiben will, wird, wenn ich ihm jetzt die eingeschränkten Rabattsätze anzeige, seinen Bedarf nicht von einer Stuttgarter, sondern einer anderen hiesigen oder Ber liner Handlung, welche noch die alten Rabattsätze gewährt, ent nehmen. Offenbar also soll hier die „Verleger-Erklärung" nur einen Vorwand zur Einsührung einer zwar oft vorgeschlagencn, stets aber als undurchführbar abgelehnten Maßregel bieten. Jedenfalls hat keiner der Unterzeichner der „Verleger-Erklärung" aus ihr solche Consequenzen ziehen wollen, als es nunseitensdes Württembergischen Verleger-Vereins geschehen ist. Der Aufforderung des Württembergischen Verleger-Vereins, die Krcisvereine möchten doch endlich den Begriff der Schleuderei genau feststellen, schließe ich mich mit Freuden an „Schleudern" heißt nach kaufmännischen Begriffen, eine Waare zu einem Preise zu verkaufen, der in keinem Verhältniß zum Einkaufswerth und dem zum Prosperiren nöthigen Gewinn sieht, und hiernach würde man mir gewiß keine Schleuderei vorwerfen können. Leipzig. Alfred Lorentz. Zur Abwehr! In Nr. ISS des Börsenblattes befindet sich ein Bericht über die Generalversammlung des Vereins der Mecklenb. Buchhändler, worin auch nieiner Firma gedacht wird und die Herren Verleger zu Maßregeln gegen mich ausgefordert werde». Ich habe allerdings, durch ein gehässiges Rundschreiben der Mecklenb. Buchhändler an die Geistlichkeit gezwungen, eine Erklärung in einer Mecklenburger Zeitung erlassen, aber daß ich darin den allerhöchsten Rabatt versprochen hätte, ist nicht der Wahr heit entsprechend, der einzige Passus, in welchem von Rabatt die Rede ist, lautet wörtlich: „Uebrigens werde ich stets in der Lage sein, bei Baarzahlung entsprechenden Rabatt gewähren zu können". Ein anderer Satz lautet: „Auch ich creditire auf Wunsch längere Zeit, doch kann ich dann selbstverständlich den Rabatt nicht gewähren". Die Herren Verleger mögen nun selbst entscheiden, ob ich gegen die Erklärung derselben verstoßen habe. Ich habe seit fast zwei Jahren weder Kataloge mit Nettopreisen herausgegeben, noch habe ich öffentlich irgendwelche Rabattofferten gemacht; wäre ich nicht provocirt worden, so hätte ich es auch im obigen Falle unterlassen. Denjenigen Lesern des Börsenblattes, welche sich sllr die An gelegenheit interessiren, steht das ausführliche Material nebst Er klärung in Autographie zur Verfügung; die Originale können in meinem Geschäftslocal eingesehen werden. Leipzig, 16. August 1880 Julius Drescher. Misccllcn. Wohin kommen die von den Verlegern versandten Recensionsexemplare? — Diese Frage beantwortet uns ein Circular des Hrn. Julius Drescher in Leipzig, welches derselbe an verschiedene Redactionen versandt hat. Dasselbe lautet: „Eine verehrt. Redaction erlaube ich mir auf mein Antigua- riat ganz ergebenst aufmerksam zu machen, mit dem Bemerken, daß ich für Recensionsexemplare besonders hohe Preise zahle. — Es liegen ja in jedem Redactionsbüreau Massen von Büchern, welche, nachdem sie recensirt sind, keinen besonderen Werth mehr haben; hier bietet sich eine gute Gelegenheit, die selben entsprechend zu verwerthen. — Der strengsten Dis kretion dürfen Sie sich versichert halten. — Ihren ge fälligen Angeboten entgegensetzend, zeichne mit vorzüglicher Hoch achtung Julius Drescher, Buchhandlung u. Antiquariat." Ob sich wohl die in solcher Weise haranguirten Redactionen auf den Verkauf der recensirteu Bücher beschränken? Ich glaube es nicht! Antwort. — Ob sich die von den Redactionen an mich ver kauften Bücher auf recensirtc Bücher allein beschränken, liegt nicht in meiner Macht zu untersuchen; doch ist cs meiner Ansicht nach Ehrensache einer jeden Redaction, nicht recensirtc Bücher znrück- zuschicken. Daß ich dieser Ansicht auch in der Praxis zu entsprechen suche, erhellt daraus, daß ich für meinen Theol. Litteraturbericht streng daraus sehe, daß nichtrecensirte Bücher stets an den Verleger zu rückgehen. Was der Recensent aber mit den recensirten Büchern macht, -179»
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