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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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3832 Nichtamtlicher Theil, 218, 20 Septembet. erklärt aus diesen Gründen die Klage des Hrn. Crepet sür schlecht begründet, sowohl gegen Hrn. Leboeus de Montgermont als gegen die Hrn. Labitte und Polier, weist ihn damit ab und vernrtheilt ihn in die Kosten. „Wie können die Schäden unserer periodischen Presse dauernd geheilt werden?" lautet der Titel einer im Verlage von H. Klein in Barmen vor kurzem erschienenen Schrift, welche sich zur Aufgabe stellt, gegen über dem langen Lamento vieler guten Leute über die Versumpfung unserer Tagespresse bestimmte und entschiedene Vorschläge zur Besse rung der Verhältnisse zu machen. Jedenfalls geschieht dies mit Einsicht und Ernst. Der Versasser will weder die Erneuerung der Censur, noch die Einführung der Zeitungssteuer, dagegen fordert auch er die Umschaffung unserer jetzigen Zeitungen in politische und Anzeigeblätter, also eine völlige Theilung des Stoffes, der unsere Zeitungen heutzutage füllt. Die Aufnahme von Anzeigen unsitt licher Art (es ist dies jedenfalls ein etwas weiter Begriff) soll mit hoher Strafe belegt werden; die Tauglichkeit zur Leitung eines politischen Blattes ist nicht bloß von dem Besitz entsprechender Geld mittel und hinreichender Dreisügkeit, sondern auch von dem Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und namentlich der genügenden Kennt nisse abhängig zu machen. Zur Erprobung letzterer ist daher eine staatliche Prüfung nothwendig, ein Culturexamen, welches sich namentlich auf die Gebiete der Geschichte und verwandter Fächer, der Religionswissenschaft, Sprachkunde und Preßgesetzgebung er streckt; außerdem hat der Leiter eines Blattes dem Staate einen Eid abzulegen, wodurch er sich zu treuer Waltung seines Amtes ver pflichtet. Für Preßvergehen sind besondere Schwurgerichte einzu richten, zu denen Geschworene aus akademisch gebildeten und Offi zierskreisen (inactive Ossiziere) zuzulassen sind. (Weshalb der Ver sasser die große Elaste ehrenwerther gebildeter Männer aus andern Ständen auszuschließen wünscht, ist nicht erfindlich.) Für alle Zu widerhandlungen gegen die Satzungen eines solchen Gesetzes sind hohe Strafen anzuordnen. Dies das Wesentliche der Schrift, deren weiterer Inhalt sich hier nicht wiedergeben läßt. Man sieht, daß einzelne Forderungen des Verfassers nicht neu sind; doch erscheinen sie hier zuerst zu sammengefaßt und in System gebracht, als bestimmte Forderungen. Daß die Verwirklichung derselben in rechtlicher Form derVerrottung unserer Preßzustände einen starken Damm entgegensetzen und so mit einen ungemein heilsamen Einfluß aus unser gesummtes öffent liches Leben üben würde, ist nicht zu verkennen, schwerlich auch daran zu zweifeln, daß die Unhaltbarkeit unserer gegenwärtigen Verhältnisse zu einer Resorm im Sinne des Verfassers zwingen wird. Freilich wird eine solche nur einer nachhaltigen Anstrengung gelingen; denn es ist nicht zu vergessen, daß Aenderungen beregter Art so ziemlich die ganze Presse gegen sich haben, und eine Gegner schaft wie diese bedeutet noch ungleich mehr als diejenige der Tabak händler gegen das Monopol. Der Hr. Verleger dürste mit dem Resultate der erwähnten (sehr gut ausgestatteten) Schrift kaum zufrieden sein; gerade dem deutschen Sortimentsbuchhandel fehlt im Durchschnitt nicht nur das Interesse an derartigen wirklich verdienstvollen Arbeiten, sondern — wie Referent von sehr unterrichteter Seite und aus eigener Erfahrung weiß — auch der Muth, Schriften in dem Geist des — leider! — anonymen Verfassers zu verbreiten. Und neben her ist ja nicht zu vergessen, daß sich in der großen gemischten Ge sellschaft, die man „Buchhandel" benamst, so und so viele Verleger von Blättern und Blättlein befinden, die gleich zahllosen andern tonjours fidel und saus souoi draus los sündigen in majorom Lso! Kloriam. k. Ubx. Aus dem Allgemeinen Buchhandlungs-Gchilsen-Verband. Der soeben zur Ausgabe gelangte Rechenschaftsbericht des Allgemeinen Buchhandlungs-Gehilfen-Berbandes pro 1879/80, umfassend SO Druckseiten 8., gewährt einen recht interessanten Ein blick in die Bestrebungen und Ziele dieser Corporation. Vergleicht man den diesjährigen Bericht mit seinen Vorgän gern, so ist es unverkennbar, welche bedeutende Fortschritte der innere wie äußere Ausbau des Verbandes gemacht hat und wie sich immer mehr die Ueberzeugung Bahn bricht, daß es sich bei dem selben ausschließlich nur um Verfolgung humanitärer Zwecke zu Gunsten des gesummten Buchhandlungs-Gehilfenstandes handelt. Als wichtigstes Moment tritt die Kranken- und Sterbe-Caffe hervor, da dieselbe den hohen Zweck verfolgt, im gegebenen Falle das zu gewähren, was zwar so mancher Prinzipal sich als freiwillige Pflicht auferlegt, was aber denjenigen Gehilfen, welcher ein Recht hat, in den Genuß zu treten, die segensreiche Wirkung dieser Casse so recht wohlthuend verspüren läßt. Es ist hier das wöchentliche Krankengeld von 15 Mark (bis aus die Dauer von 26 Wochen), resp.9 Mark (fürnoch wcitere2S Wochen) gemeint, dessenZahlunghin- wiederum nur ermöglicht werden kann durch die jährlich gewährten festen Beiträge der Prinzipale, wie eine stattliche Liste sie in dem Berichte aufzählt. Auch die Gewährung eines Beitrages im Todesfälle an die Hinterbliebenen — zwischen 150—500 Mark — ist hiermit eng verknüpft. Eine Kranken-Statistik, wie solche früher zuweilen veröffent licht wurde und in dem Berichte fehlt, würde das Bild wesentlich erweitert haben. Der Rechnungs-Abschluß weist ein Gesammtvcrmögen des Verbandes von 43,100 Mari Nennwerth nach. Eine dem Spezialbericht des Schriftführers angefügte Sta tistik gibt bestimmte Anhalte über die Personalbewegung innerhalb des Verbandes. Der Zuwachs ist hiermit ein stetiger und zufrieden stellender. Das ebenfalls mit veröffentlichte Mitglieder-Verzeichniß, ab geschlossen am 20. Juli 1880, nennt in Deutschland, Oesterreich- Ungarn und der Schweiz insgesainmt 857 Mitglieder; das Aus land ist mit 33 betheiligt. Als im Cartell-Verhältniß mit dem Verbände stehend werden IS Localvereine jüngerer Buchhändler aufgeführt, ein sicherlich nicht zu unterschätzendes gutes Zeugniß echt collegialen Geistes und Sinnes. Das bis aus die Beschlüsse der letzten Generalversammlung vervollständigte Statut bildet den Schluß des mit vielem Fleiß zu sammengestellten Berichtes. r. r. Personalnachrichten. Anläßlich der Wittelsbach-Feier sind u. a. auch drei Mit arbeiter der Heeren-Ukert-Gicsebrecht'schen Staatenge schichte durch Ordensverleihungen ausgezeichnet worden: Archiv rath vr. S. RiezlerinDonaueschingen(Bearbeiter der bayerischen Geschichte), Professor vr. Heigel (Mitbearbeiter der deutschen Ge schichte) erhielten den Michaelsorden, und Professor vr. Klnck- hohn (Mitbearbeiter der deutschen Geschichte) den Civilverdienst- orden, mit dem die Verleihung des persönlichen Adels verknüpft ist; ferner wurde Herrn Sigm.Soldan in Nürnberg für die Heraus gabe von Werken der deutschen Kunstgeschichte die goldene Ludwigs- Medaille sür Kunst und Industrie verliehen.
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