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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X 145, 24. Juni 1922. geschlossen worden. Die Nachricht von einem erfolglosen Angebote K. F. Koehlers an den Northcliff-Konzern ist demnach unzutref fend. 2. Der in der Presse wiederholt genannte Verkaufspreis von 260 000 Dollar ist ebenfalls unrichtig. Völlig unrichtig ist ferner die Nachricht eines Berliner Mittagsblattes, der Kaiser erhalte außer den sagenhaften 250 000 Dollar noch eine Tantieme seitens des ameri kanischen Verlegers. Da diese Nachricht in einer Form gebracht wurde, die vermuten ließ, daß sie von dem amerikanischen Käufer stammte, ist festznstellen, daß dieser Herr sich nicht in der angegebenen Weise geäußert hat und auch gar nicht äußern konnte. Es ist zutreffend, daß der Erwerber des Bnches, Herr Brainard, der Chef des Hauses Harper L Brothers und des dlo CIure Ns'rvspaper ^näieates in New Zork ist, der zugleich im Namen eines zu diesem Zwecke gebildeten Kartells amerikanischer Zeitungen unter Führung der Vorü 1ÜM68 verhandelte. Der Verlag K. F. Koehler bittet die deutschen Zeitungen, sich nicht zur Übermittlung von Nachrichten gebrauchen zu lassen, die von politisch oder sonstwie interessierten, der Sache selbst aber fernstehenden Kreisen ausgestrent werden. Er ist jederzeit bereit, Anfragen in den Grenzen der naturgemäß gebotenen Diskretion zu beantworten. PersonalnMWeii. Otto Lehmann f. — Der Ordinarius der Physik und Direktor des physikalischen Instituts an der Technischen Hochschule zu Karls ruhe, Geheimer Hofrat vr. Otto Lehmann, ist daselbst im 68. Lebensjahre gestorben. Seine Studien über die flüssigen Kristalle haben Aufsehen erregt, ebenso sind seine Untersuchungen auf dem Ge biete der Elektrizitätslehre (Entladungserscheinungen und Magneto- Kathodenstrahlen) von besonderer Bedeutung. Von seinen Werken führen wir auf: Physikalische Technik (1885), Molekularphysik (1888/ 8911), Kristallanalyse (1891), Elektrizität und Licht (1895), Elektrische Entladungen (1898), Versuchsergebnisse und Erklärungsversuche (1899), Physik und Politik. Nektoratsrede (1901), Flüssige Kristalle (1901), Flüssige Kristalle und die Theorien des Lebens (1906, 2. Ausl. 1908), Die wichtigsten Begriffe und Gesetze der Physik (1907), Die schein bar lebenden Kristalle (1907), Leitfaden der Physik (1907), Flüssige Kristalle, Myelinformcn und Muskelkraft (1910), Das Kristallisations- Mikroskop (1910), Die neue Welt der flüssigen Kristalle (1911), Ge schichte des physikalischen Instituts der technischen Hochschule Karls ruhe (1911), Die Beweise für die Existenz von Molekülen und die Sichtbarmachung der Molekularstruktur von Kristallen durch Nöntgen- strahlen (1913), Die Lehre von den flüssigen Kristallen und ihre Beziehungen zu den Problemen der Biologie (1918), Flüssige Kristalle und ihr scheinbares Leben (1921). Lehmann ist wohl zuerst bekannt geworden durch folgende Bearbeitungen: Frick, Physikalische Technik (1890—9511, 7. Ausl. 1904—09 IV), Müller, I., Grundriß der Physik (1896). Hermann Jordan f. — Am 17. Juni starb im 44. Lebensjahre der ordentliche Professor der Kirchengeschichte, Patristik, Dogmenge schichte, Symbolik und Missionsgcschichte und Vorstand des kirchen geschichtlichen Seminars -an der Universität Erlangen v. Her mann Jordan. Er schrieb u. a.: Die Theologie der ncuentdecktcn Predigten Novatians (1902), Rhythmische Prosa in der altchristlichen lateinischen Literatur (1905), Jesus im Kampfe der Parteien der Ge genwart (1907), Das Alter und die Herkunft der lateinischen Über setzung des Jrenäus (1908), Das Frauenideal des Neuen Testaments und des älteren Christentums (1909), Jesus und die modernen Jesus bilder (1909), Geschichte der altchristlichen Literatur (1911), Die Mis sion des Christentums und die Weltpolitik der Nationen (1913), Th. Kolde (1914), Blätter der Erinnerung an die im Kriege 1914—1919 Gefallenen der Universität Erlangen (1920), Von deutscher Not und deutscher Zukunft (1922). Jordan war Herausgeber der Rhythmischen Prosatcxte aus der ältesten Christenheit (1905), Beiträge zur baye rischen Kirchengeschichte seit 1914 und Mitherausgeber der Theologie der Gegenwart seit 1910. Eduard Grase f. — In Bonn starb am 13. Juni der emerit. ord. Professor der neutcstamcntlichen Exegese und Theologie in der evangelisch-theologischen Fakultät der dortigen Universität Geh. Kon- sistorialrat I). vr. Eduard Grafe im 68. Lebensjahre. Von 1890 bis 1913 lehrte Grafe in Bonn als Nachfolger von Mangold, nachdem er früher in Berlin, Halle und Kiel doziert hatte. Sein Arbeits gebiet war das Urchristentum. Von seinen Schriften seien genannt: Uber Veranlassung und Zweck des Römerbriefs (1881), Die pau- linische Lehre vom Gesetz nach den 4 Hauptbriefen (1884, 2. Ausl. 1893), Die Stellung und Bedeutung des Jacobusbriefes in der Entwicklung des Urchristentums (1904), Das Urchristentum und das Alte Testament (1907). SpreWsl. lOhne Verantwortung der Redaktion,- icdoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zur Vereinfachung des Verkehrs. Infolge der grossen Schwierigkeiten und Kosten des Verkehrs wird dieser immer unerträglicher. Das säumige Cintresfen aller Sendungen — besonders ins Ausland —, das Unwirtschaftliche des Kreditterens haben ihn zu einem recht komplizierten gemacht. Die Folgen sind Itberwicgen des Barverkehrs bei möglichster Umgehung des Leipziger Kommissionärs, daher Quartalkonto, Monatskonto und »Zahlbar nach Empfang«. Das alles aber erfordert eine unausge setzte Evidenthaltung auf beiden Setten, eine Unzahl von Ncch- nungsarbeiten und Schreibereien bei Verleger und Sortimenter. Es wäre gewiß eine Erlösung fllr beide Teile, wenn der Modus einer Vereinfachung dieses Betriebes gefunden würde! den glaub« ich darin zu sehen, wenn die Verleger, statt der jetzt beliebten vier Konten, als Jahreskonto, Qnartalskonto, Barkonto, Separatkonto, nur eins führte». Dieses eine brauchte nur im Soll und Haben je zwei ->k-, »s-Rubriken zu führen! die eine fllr Jahrcsscndungen, die andere für feste Bezüge. Monats- und Ouartalsverrcchnungen und deren Arbeit fallen ganz weg. Der Verleger, der stets alle Sendun gen sosort bucht, hat stets eine genaue Übersicht über sein festes Guthaben. Er schreibt also nach Ablaus des Monats oder Quartals eine Kartei »Ihre festen Bezüge im vergangenen Monat sQuartai) betragen Ml. 2715.8V, wollen Sie daher zum Begleich derselben Mk. L7ÜV.— als a conto-Zahlung einsenden«. Das wäre doch für Verleger wie Sortimenter so einfach, denn eine gerade Summe wird der Sortimenter gern einsenden, auch wenn die letzten 2—3 Sendungen noch gar nicht cingetrosfen sind. Der Verleger ist ihm ja gut für den Betrag. Abrechnung aber nur einmal im Jahre! über das Feste im Januar oder Februar, über ü cond.-Ware zur Oftermesse. Möchten doch die Verleger diesen Vorschlag zur Güte einmal ein gehend prüfen! Vielleicht taugt er etwasl Budapest. Ein größerer Sortimenter. Rettet schon verloren gegebene Forderungen in der Schweiz! Zahlreich find die Fälle, in denen deutsche Gläubiger nach Aus bruch des Krieges und dem schweizer Moratorium Forderungen nicht weiter verfolgten, weil bekanntlich in der Schweiz dem Schuldner nicht die Anwaltkosten auferlegt werden, diese also vom Gläubiger getragen werden müssen, der bei kleinen Beträgen und zweifelhaften Fällen lieber die Forderung preisgibt, und zwar zu seinem Schaden. Man braucht heute nicht zu befürchten, daß man bei einer Forde rung von 1VVÜ Mark dem heutigen Kurse entsprechend nur 2V Fr. einklagen könnte, die für Prozeßlosten nicht ausreichen würden. Man kann bei einer Markschuld eben heute noch Goldmark fordern. Das schweizerische Bundcsgericht hat, wie Rechtsanwalt Artur Schneider in Bern als Präsident einer großen Krediischutzorganisation der Schweiz nachwcist, in mehreren Entscheidungen, so zuletzt am 22. Ja nuar 1922 festgelegt, daß Schuldner, der mit einer Zahlung der in fremder Gcldwährnng ausgedrückten Geldschuld im Verzüge ist, für die zwischen Fälligkeit und Zahlung eingctretene Kursdifferenz haftbar erklärt wirb. Man kann also auch heute noch die Zahlung desjenigen Frankenbetrags verlangen, der sich ergibt aus der Nmvechnung der Markschuld zum Kurse des Zeitpunkts der Fälligkeit der betreffenden Schuld, dazu Verzugszinsen und Protcstkostcn (8°/»>, bei Wechseln, sonst 5°/°- Sind Wechselforderungen mangels jeweiliger Unterbrechung der Verjährung gemäß Art. MV des Obligationcnrechts verjährt, so kann der Geschäftsmann in der Regel zurückgreifen ans das Grundgeschäft, z. B. Kaufvertrag bei Warenlieferungen, weil dadurch die Lieferung einer Kanfpreisforderung erworben ist, die getilgt wäre, wenn Ein lösung der Wechsel erfolgt«. Diese Kaufpreisforderungen verpihren nicht in fünf Jahren s128 O.R.s, sondern in zehn Jahren (127 O.N.), und evtl, kann hier auch statt des ordentlichen Verfahrens provisorische Rechtsössnnng mit auf Markwährung lautendem RcchtsössnnngStitel erfolgen, was obengenannter Rechtsanwalt prüfen wird. Wiesbaden. Dir. E. Abiat.
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