Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags l. Berechnung der Mehrauslagen für Verpackung und Erledigung direkter Sendungen: D s) Kreuzbänder: Deutsches Reich und Oesterreich-Ungarn in den alten Grenzen bis rso zr' so pfg., rso—soo gr. so pfg., soo—rooo g,. i.— M.; Ausland bi« rso gr. i.—M, rso—soo gr- r.— M, soo—rooo gr. r.so M., über rooo gr. z.so M. Aus Kreuzbänder, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von so Pfennig für jedes Kreuzband. 1 Deutsches Reich ^deSchemaligen^ Ausland bis s Kg. M. 5.- M.O.- " M. 10.- bis 7'/-kg. M. 7.- bis io Kg. M. o.- jedes weitere kg. M.I.- M. 1.20 M. 2.- b) Postpakete: Auf Pakete, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von 1.— M. für jedes Paket. c) Kisten Verden zu den Selbstkosten berechnet und bei freier Rücksendung zu °/s des Wertes gut geschrieben. Da die Rücksendungskosten meist die Gusschrist aufwiegen oder gar überschreiten, empfehlen wir Verwertung der Kisten am Ort. 6) Ballen. Bis zu M. ivooo.- Fakturenbetrag werden 1'/»°/°, bei mehr als M. loooo.— Fakturen betrag für die Verpackung berechnet. e) Die Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. II. Berechnung von Porto und Nachnahmekosten: Die tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Srpreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art, sowie die Nachnahmekosten werden dem Besteller belastet. HI. Lieferungsbedingungen: s) Die Lieferung erfolgt ausnahmslos zu den am Tage der Expedition gültigen Preisen. Preis' ä'nderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig von den Verlegern bekannt gegeben. Soweit die zu den höheren Preisen ausgelieferten Bücher von der Kundschaft zurückgewiesen werden, sind die Verleger bereit, ste innerhalb kurzer Frist in tadellosem Zustand zurückzunehmen. b) Die Einrichtung von Barkonten (Monats- oder Dierteljahrskonti) wird dem einzelnen Verleger frei gestellt. Soweit Barkonten eingesührt sind, hat die Regelung des Saldos bis zum 20. des nächsten Monats zu erfolgen. Am Monatsende werden die noch nicht eingegangenen Beträge ohne vorhergehende An kündigung durch Nachnahme erhoben. Wird diese nicht eingelöst, so werden s°/« Verzugszinsen belastet. c) Firmen ohne Barkonto erhalten kleinere Sendungen bar durch Kommissionär oder Postnach nahmebefreundeten Firmen werden größere Sendungen, von 200 Mk. an, gegen Einsendung des Betrags innerhalb so Tagen vom Datum der Faktur ab geliefert. Bei nicht rechtzeitiger Einsendung erfolgt ohne vorhergehende Ankündigung Einzug durch Posinachnahme. ch Sämtliche Mahnspesen gehen zu Lasten des Schuldners. Für Mahnbriefe wird außer dem Porto eine Gebühr von mindestens M. s — in Anrechnung gebracht. e) Geldeingänge werden nicht mehr bestätigt, Posteinlieferungsschein dient als Quittung. Diese Bestimmungen treten heute in Kraft. Die Versandbedingungen I und II gelten nur im Verkehr mit den Firmen, mit denen keine Abkommen getroffen sind. Stuttgart, Zuni-Meffe 1022. Stuttgarter Verleger-Vereinigung. I!I!»SSM