Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220703
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192207030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220703
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-03
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 152 (R. 103 >. Leipzig, Moniag den 3. Juli 1922. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Schweizerischer Buchhändler-Verein. Valutazuschläge und Auslandprcise. Der Schweizerische Buchhändlerverein Hai in seiner General versammlung die durch die Valuiaordnung vom l, April 1922 geschaffenen Verhältnisse eingehend besprochen. Wir teilen dem deutschen Buchhandel das Ergebnis der Verhandlungen mit in der bestimmten Erwartung, daß die nachstehenden Richtlinien im Interesse eines gedeihlichen Zusammenarbeiten? Beachtung fin den werden. 1. Der deutsche Verleger überschätzt gewöhnlich die derzeiti gen Absatzmöglichkeiten und unterschätzt die dem Schweizer franken innewohnende Kaufkraft. Es ist zu beachten, daß sich die Schweiz noch immer in einer schweren geschäftlichen Krise besin- det, und daß auf allen Gebieten der Preisabbau eingesetzt hat. Auch die Preise in der einheimischen Buchproduktion, wo die Er- Höhung gegenüber dem Vorkriegsstand selten SV und mehr Pro zent betragen hat, gehen zurück. 2. Die Durchführung der Valutaordnung ist von der Loyali tät des ausländischen Käufers abhängig. Das Ausland zahlt auch jetzt noch willig einen mäßigen Valutazuschlag. Unvernünf tig hohe Zuschläge aber schaden dem Verleger selbst und dem die Valutaordnung befolgenden Sortimenter, weil sie die Absatz fähigkeit der betreffenden Bücher vermindern und dem unreellen Handel Vorschub leisten. 3. Der Schweizerische Buchhändlerverein hält angesichts der ständig steigenden deutschen Jnlandpreise die allgemeine Herab setzung des Valutazuschlags auf 100?» für dringend nötig. Er verlangt, daß die Valutazuschläge planmäßig noch weiter abge- baut werden, je mehr sich die deutschen Jnlandpreise den Welt marktpreisen nähern. 4. Der Schweizerische Buchhändlervcrein vertoahrt sich gegen die von vielen Verlegern bei Festsetzung ihrer Ausland preise angswendeten hohen Umrechnungskurse. Er bekämpft alle Frankenpreise, die den Vorkriegspreis übersteigen. Der im Mai bei Aufstellung der Hauptpreisliste gewählte Umrechnungskurs darf nicht auch bei Neuigkeiten und Neuauslagen angewendet, sondern muß im Verhältnis zu der seit dem Frühjahr eingetre tenen Teuerung ermäßigt werden. Ein Umrechnungskurs von 10 bis 12 Frs. für 100 Mark, der damals erträglich gewesen sein mag, ist bei den heutigen Preisen viel zu hoch. Der Schweize rische Buchhändlerverein stellt ausdrücklich fest, daß die im Bör senblatt bekanntgegebenen Auslandpreise stabil bleiben, also nicht mit den Jnlandpreisen verändert werden sollen. 5. Falls diese Grundsätze nicht befolgt werden, muß «ine Überforderung des ausländischen Käufers eintreten. Sie besteht bereits bei einem großen Teile des schönwissenschaftlichen Ver lags, wo die Jnlandpreise schon das 25- bis Mache des Vor kriegspreises betragen. Sic ist auch vorhanden beim wissen schaftlichen Verlag, der zwar bei älteren Artikeln durchschnittlich erst mit einer zwölffachen Verteuerung der Katalogpreise rechnet, bei Neuausgaben aber gezwungen ist, bedeutend höhere Preise sestzusetzen. 6. Die Generalversammlung beauftragte den Vorstand, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln im Sinne dieser Richtlinien zu arbeiten und sich zu diesem Zwecke die Mitwirkung der haupt sächlichsten Interessentenkreise, sowie der Behörden und der Presse zu sichern. St. Gallen und Bern, 28. Juni 1922. Der Vorstand des Schweizerischen Buchhändlervereins. OttoFehr, vr. R. v o n S t ür l e r, Präsident. Sekretär. Der neue Deutsche Buchdruck-Preistarif. 1. Satz (Abteilung -Werke»). Ende April dieses Jahres hat der Deutsche Buchdrucker- Verein eine neue Ausgabe des Deutschen Buchdruck-Preistarifs herausgegeben (6. Auflage), und zwar unter Mitwirkung der Tarisgemeinscha-ft der Deutschen Buchdrucker. Aus der Mit arbeit der paritätisch zusammengesetzten Tarifgemeinschaft — Prinzipale und Gehilfen — geht also hervor, daß die für Druck sachen zu zahlenden Preise sich nicht nur auf Berechnungen der Buchdruckers! b e s i tz er stützen, sondern auch auf Berechnungen der Vertreter der Gehilfenschaft. Inwieweit allerdings der Einfluß der Gehilfenbertreter bei der Preisfestsetzung zur Auswirkung kommt, soll unerürtert bleiben. Im Vorwort zum neuen Preistarif wird gesagt, daß dieser, »nachdem er in seiner neuen Bearbeitung von der Preistaris- Kommission des Deutschen Buchdrucker-Vereins festgestellt wor den war, dem Fachausschuß der Tarifgemeinschaft vorgelegt worden ist, dem nach Z 91 des Deutschen Buchdruckertarifs (Lohntaris) eine solche zusteht. In der betreffenden mehrtägigen Sitzung sind nur ganz unerhebliche Änderungen an der Vorlage der P r e i s taris-K om in iss i o n vorgcnommen worden«. Es sei daran erinnert, daß im »Korrespondent für Deutsch lands Buchdrucker« (amtliches Organ der freigewerkschaftlich organisierten Buchdruckcrgehilfcn) früher wiederholt Zweifel laut wurden, ob erstens die Sätze im Preistarif an und für sich richtig, und zweitens, ob die Höhe der Aufschläge berechtigt feien. Es ist nicht zu verkennen, daß ein Preistarif, der sich ans pari tätischer Zusammenarbeit aufbaut, namentlich Behörden und der öffentlichen Meinung gegenüber in der Bewertung eine bessere Beurteilung erhält, als wenn die Preisfestsetzung ledig lich einseitig von einer Jnteressentengruppe aus erfolgt. Wer sich allerdings mit der Entwicklung der preistariflichen Gestal- lung ini Buchdruckgewerbe im Laufe der Jahre näher befaßte, wird die Mitarbeit der Gehilfenbertreter mehr von aus der Form sich ergebenden Gesichtspunkten abwägen, ist es doch ein offenes Geheimnis, daß die. weitaus größte Mehrheit der Prinzipalitä! dieser Mitarbeit sehr ablehnend gegenübersteht und diese ledig lich notgedrungen so weit zuläht, als sie unter dem Einfluß der tarifgcmeinschaftl'ichen Abmachungen nicht zu umgehen ist. Der Prinzipalsstandpunkt jst auch durchaus verständlich, besonders unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es kaum ein anderes Gewerbe in Deutschland geben wivd, das die Arbeitnehmer in mehr oder weniger ausgedehntem Maße bei der Festsetznng der Gestehungs- und Verkaufspreise zuzieht. S2S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder