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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1922
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- 1922-07-03
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- 03.07.1922
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vvrleublatt f. d. Dtschu. Vw-baLdel. Redaktioneller Teil. 152, 3. Juli 1922. Die in letzter Zeit fast alle Monate vom Tarifausschuß der Deutschen Buchdrucker beschlossenen Ausschläge auf den Prcis- larif beruhen gleichfalls auf paritätischen Abmachungen, deren Hauptstütze in einem auf Grund des § 91 des Lohntarifs er richteten Fachausschuß zu erblicken ist. Dieser besteht aus 6 Prinzipalen und 6 Gehilfen, je einem Vertreter der am Tarif vertrag (Lohntarif) beteiligten Organisationen, sowie aus dem Prinzipals- und Gchilfenvorsitzendcn und dem Geschäftsführer des Tarifamts. Nach Ziffer 2 des H 91 hat der Fachausschuß an der Umgestaltung und Nachprüfung des Buchdruck-Preislarifs mitzuwirken. Das Tarifaml verarbeitet die Beschlüsse des Fach ausschusses und legt sie dem Tarisausschuß (gleichfalls pari tätisch zusammengesetzt) vor, der nun zu bestimmen hat, ob die Beschlüsse des Tarifamts von diesem in Kraft zu setzen sind. Die erste Ausgabe des Preistarifs erfolgte im Jahre 1907, die zweite 1912, und 1918 wurde eine »revidierte Ausgabe- des Preistarifs bon 1912 herausgegeben, die vor allem erhöhte Grundpreise für die Zurichtung der Druckformen enthielt. 1919 erschien die vierte und im Januar 1920 die fünfte Ausgabe. Der Vorläufer der Ausgabe im Jahre 1907 war der Sächsische Minimal-Druckpreistarif. Aus mancherlei Gründen benutzten viele Druckereien bisher noch den Friedenspreistarif von 1912 (unter Berücksichtigung der 1918 auch als besondere Anlage herausgegcbcncn »Berichtigungen«). Da die 6. Auflage aber eine völlige Umgestaltung — auch hinsichtlich mancher Preisbestimmungen — erfahren hat, so wird die einseitige Hin zurechnung der Aufschläge auf den Friedenspreis sowohl wie auf den Tarif vom Jahre 1920 gegenüber dem jetzt maßgeben den Preistarif unbedingt zu Unstimmigkeiten füh re n m ü s s e n. Es ist daher nicht zu verstehen, daß die bisheri gen Preistarife vom Deutschen Buchdrucker-Verein nicht einfach für ungültig erklärt wurden und die Preisberechnung nicht le diglich nach der 6. Auflage zu erfolgen hat. Statt dessen hat das Tarifamt noch in seiner Bekanntmachung vom 3l. Mai d. I. die Aufschläge auf den Preistarif vom Jahre 1920 mit 980 Prozent und auf den Friedenspreistarif dom Jahre 1912 mit 4700—5450 Prozent vorgeschrieben (je nach der Art der Druckarbeiten). Be rücksichtigt man schon allein die Tatsache, daß die 6. Auflage für Ablegen 30 Prozent der Satzzeit rechnet, die früheren Ausgaben aber nur 25 Prozent, so ist schon aus diesem einen Beispiel zu ersehen, daß die schematischen Prozentzuschläge zu den früheren Preistarifen nicht das gleiche Ergebnis haben können wie die Hinzurechnung der ab 1. Juni d. I. vom Tarifamt angeordneten 60 Prozent aus die Sätze der 6. Auflage. Die Einheitlichkeit der Berechnung bedingt also ein glattes Verbot der Benutzung frü herer Preistarife, wenngleich nicht verkannt werden soll, daß dies nicht immer im Interesse der Drucksachenbesteller liegt. Das scheint man im Deutschen Buchdrucker-Verein auch ein- gesehen zu haben, denn ans dessen am 22. und 23. Juni in Wer nigerode abgehaltenen Hauptversammlung »wurde zur Vermei dung unausbleiblicher Unstimmigkeiten dringend verlangt, daß nur noch nach dem neuen Preistarif die Druckarbeiten berechnet, und die früheren Ausgaben des Preistarifs nicht mehr benutzt würden«. Der gleiche Standpunkt wurde auch in anderen Ver sammlungen und Sitzungen graphischer Vereine eingenommen, die sich mit dem neuen Preistarif befaßten. Auch die Gegenüber stellung des Bcrechnungsbeispicls (für einen Oktavbogen Merk satz) in der 5. Auslage zur 6. Auflage zeigt, daß Abweichungen der Endsummen vorhanden sind. Nach der 5. Auflage (Seite 40) beträgt der Bogenpreis 322.25 Mark, hierauf 960 Prozent Auf schlag ergibt 3415.85 Mark. In der 6. Auflage (Seite 48) ist der Bogenpreis mit 2146 Mark angegeben. Hierauf 60 Prozent er gibt 3433.60 Mark. Die Differenz beträgt also 17.75 Mark. Im Zusammenhang hiermit ist Wohl eine Übersicht zweck mäßig, die das ständige Anwachsen der Druckpreise in tabellari scher Form wiedergibt. Der fettumrandete Teil betrifft die Ausschläge seit Inkrafttreten des neuen Preistarifs (6. Auflage 1922). (Diese Tabelle wurde bereits in Nr. 72 des Bbl. vom 25. März d. I. veröffentlicht; des besseren Verständnisses dieser Ausführungen und der inzwischen erfolgten weiteren Ausschläge wegen ist die erneute und erweiterte Wiedergabe aber sehr an gebracht.) Teuernngdaufschläge in Prozenten ans den Buchdruck-Preistarif seit 1. Mai 1915 Nähere Bezeichnung 1915 1919 1917 1918 1919 1920 1921 1922 der Arbeiten l. 5 1. 4. 1.II, I. 6. 26.11. 1. 12 1. 1. 1. 6. 1.10. 15.12. 1. 1. 15. 3. 1. 6. i ii 1.10. 1. 12 1. 2 27.3 1. 5. 1. 6. Werke, Zeitschriften und sonstige regelmäßig erscheinende Blätter sowie Zeitungen . . 10 20 'S 40 80 140 180 230 260 360 475 705 900 950 1265 1800 2085 2850 3735 4700 Katal.. Preislisten und größere Druckarbenen 10 20 -«N 50 100 160 200 250 280 380 500 740 950 1000 1330 1900 2200 3000 3930 4940 Formulare und Akzi- 10 20 50 120 180 220 270 300 400 525 775 1000 1050 1395 2000 2315 3160 4140 5260 Qualitätsarbeiten . . 10 20 50 140 300 240 290 320 420 550 810 1040 1100 1460 2100 2430 3315 4340 5450 Buchbmd-r°rb-l.-n. . . 10 20 ^2 O 50 120 180 220 270 300 400 525 775 1000 1050 1335 2000 2315 3160 4140 5200 Aus die Preise des neuen, im April d. I. herausgegebenen Preistarifs kam bereits am 1. Mai ein Ausschlag von 30 Pro zent, und auf die bis 31. Mai gültig gewesenen Preise kam ein neuer Aufschlag von 25 Prozent ab 1. Juni d. I. Insgesamt ist der gegenwärtig maßgebende Ausschlag aus den neuen Tarif vom Tarifamt auf 60 Prozent festgesetzt worden, und zwar durch eine Bekanntmachung vom 31. Mai d. I. (veröffentlicht in Nr. 44 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker und ver wandte Gewerbe« vom 2. Juni d. I., Seite 283). Wenn in den nun folgenden Ausführungen auf den neuen Preistarif des näheren eingegangen wird, so sei nochmals be tont, daß die Erläuterungen zur Preisberechnung sowie diese selbst vielfach bemerkenswerte Veränderungen erfahren haben. Diese zu bespreche» hat aber nur dann einen Wert, wenn die neue Fassung in einen kritischen Vergleich zur alten gestellt wird und ganz neue Bestimmungen besonders unter die Lupe genommen werden. Erst dann wird der Verlagsbuchhandel beurteilen kön- nen, was er von dem neuen Preistarif zu halten hat und inwie weit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Buchhandels von ihm 92« beeinflußt werden. Zweifellos steht fest, daß Buchdruck und Buchhandel auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen sind, und aus diesem Grunde hat der Buchhandel ein ganz na türliches Recht, sich mit dem Deutschen Buchdruck-Preistarif zu befassen und in eine berechtigte Kritik einzutreten. Was das Äußerliche des Preistarifs betrifft, so fällt zu- nächst sein verändertes Format auf. Das bisherige Format (20,5 zu 31 Zentimeter) ist aufgegeben und dafür das »ge normte« Format (21,5 zu 29,7 Zentimeter) gewählt worden. Dieses entspricht so ungefähr dem »Normalformat 4« <210 zu 297 Millimeter). Daß dieses Format in der Breite nicht genau berücksichtigt worden ist, sondern um einen vollen halben Zenti meter zu breit ist, muß als ein Fehler bezeichnet werden. Die drucktechnische Ausstattung des Preistarifs hat eine völlige Um gestaltung erfahren. Man ist bemüht gewesen, neben einer mo dernen Aufmachung auch eine übersichtliche Stoffgruppierung zu erzielen. Beides ist im großen und ganzen auch erreicht worden, wie denn auch als Druckwerk betrachtet der Preistarif eine thpo- graphische Musterleistung der bekannten Graphischen Anstalt
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