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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1922
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- 1922-07-03
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- 03.07.1922
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^ 152. 3. Juli 1922. Redaktioneller Teil. «Irtenblau l. b. Dpchn. Vnchh-Ild-I. 60 Prozent, sodatz sich z. B. in Leipzig gegenwärtig die der Druckerei zu zahlende Entschädigung für eine Stunde Autorkorrektur ohne Ablegen auf 59.29 Mark stellt und mit Ablegen arrf 76.80. Diese Stundenpreise beweisen Wohl zur Genüge, daß endlich einmal mit den Autorkorrekturen Schluß gemacht werden muß. die in 95 von 199 Fällen durch sorgsame Überarbeitung des Manuskripts zu vermeiden sind. Z 190 des Preistarifs behandelt den Aufschlag für soge nannte Schnellschutzarbeiten. Was im Zeitalter der Setzmaschinen, des Rotationsdrucks und der maschinellen Aus führung von Buchbinderarbeiten eigentlich noch ein Schnell schuß ist, dürfte nicht so leicht zu beantworten sein. Aus alle Fäll« wird der Auftraggeber nicht etwa deshalb eine Druck- arbeit teurer bezahlen, weil die in Frage kommende Druckerei zu fällig mit Arbeiten überlastet, oder weil sie technisch minder wertig eingerichtet ist, sodaß die Zuflucht zu Überstunden eine dort gewohnte Erscheinung ist. Was z. B. die Buchdruckerei L vermöge ihrer guten Leitung und zweckentsprechenden Einrich tungen in der in Frage konunenden Zeit spielend leicht heraus- bringt, ist der Druckerei L, der diese Eigenschaften fehlen, die aber den Auftrag auch recht gerne ausführen möchte, nur durch Zuhilfenahme von Überstunden möglich. Es wäre aber ein Un ding, mit den nun entstehenden unvermeidlichen Mehrkosten der Erstehung den Auftraggeber zu belasten, denn für Minderlei stungsfähigkeit kann man diesen doch unmöglich verantwortlich machen. Auf alle Fälle empfiehlt sich eine ganz genaue Prüfung aller Umstände, ehe man sich bereiterklärt, einen sogenannten Schnellschuß-Preisaufschlag zu zahlen. Es wird nichts dagegen eingewendet werden können, wenn dem Auftraggeber die Anschaffungskosten für Schriftzeichen, die zu außergewöhnlichen Arbeiten Verwendung finden, voll unge rechnet werden, sofern sie anderweit nicht mehr verwendet wer den können. Die Billigkeit erfordert es aber, daß bann dem Auftraggeber der Metallwert dieser Schriftzeichen, falls es sich nicht um ganz kleine Mengen handelt, wieder gutgeschrieben wird. Während nach dem bisherigen Tarif für die Besorgung von Druckstöcken usw. die Auslagen mit einem entsprechen den Aufschlag in Anrechnung zu bringen waren, ist im neuen Preistarif ein Minde staufschlag von 15 Prozent der Aus lagen vorgesehen. Wenn die Buchdruckerei also für den Auf traggeber zur Herstellung der Druckarbeit bei einer Klischee anstalt für 3990 Mark Klischees bestellt (einschließlich Porto, Verpackung usw.), so ist die Druckerei nach H 101 Satz 2 des Preistarifs verpflichtet, auf diesen Preis mindestens 15 Prozent, also 450 Mark, nufzuschlagen, und zwar zur Deckung der »Auslagen«, unbekümmert darum, ob diese Auslagen etwa lediglich in dem Schreiben eines Brieses, der die Rasterweite usw. angibt, zu erblicken sind. Daß man hier mindestens 15 Prozent borschreibt, ist eine Überspannung, der sich kein Auf traggeber unterordnen sollte. Dieses Geld kann er gegebenen falls selbst verdienen und «s ist schließlich zu berücksichtigen, daß Druckereien, die umfangreiche Klischeebestellungen aufgeben, sowieso von den Klischeeanstalten ein Nachlaß gewährt wird. Die Preisberechnung für das Stehen lassen von Handsatz, die im neuen Preistarif eine gegen den früheren wesentlich umfangreichere Erörterung erfahren hat, ist auch so ein Kapitel, über das die Ansichten zwischen Druckerei und Ver leger wesentlich auseinandergehen. Wir werden auf diese wich tige Angelegenheit noch in einem besonderen Aufsatze zurllck- kommen, wobei gleichzeitig auch die preistariflichen Bestimmun gen über das Stehen lassen von Maschinensatz be sprochen werden sollen. Was den Maschinensatz im allgemeinen betrifft, so wird im Preistarif <K 193) der Standpunkt vertreten, daß nach wie vor die Handsatzberechnung als Wertmesser für den Maschi nensatz beizubehalten ist. Diesem Standpunkt muß ganz entschieden widersprochen werden, und zwar selbst dann, wenn man berücksichtigt, daß H 104 des Prcis- tarifs für undurchschossenen Zeit e n gußsatz einen Abschlag von 4 bis 8 Prozent zuläßt und für durchschossenen Zeilengußsatz 6 bis 10 Prozent (je nach der Höhe des Lokalzuschlags). Hier bei ist zu berücksichtigen, daß bei höherem Lokalzuschlag auch j ein höherer Nachlaß vorgesehen ist, z. B. bei 25 und 20 Prozent Lokalzuschlag ein Nachlaß von 10 Prozent (durchschossener Zei- lengußsatz) und bei 0 bis 71/2 Prozent Lokalzuschlag 6 Prozent. Die großen Druckstädte sind also berechtigt, einen höheren Nach laß zu gewähren als die kleineren. Mit dieser Bestimmung wird mau sich in den Kreisen der Buchdruckereibesitzer Wohl noch ein gehend befassen, denn die Konkurrenzfähigkeit der kleineren Buchdruckereien wird durch diese Vorschrift zugunsten der gro ßen Druckereien immerhin verschlechtert. Auch Typengutz-Maschinensatz (Monotype) ist wie Handsatz zu berechnen. Es ist aber im Preistarif vorge sehen, daß bei starken Mischungen und anderen Satzerschwer ungen ein Abschlag auf die lohntariflichen Aufschläge eintreten kann. Es ist also in solchen Fällen eine zweifelsfreie Überein kunft vor der Auftragserteilung herbeizuführen, denn gerade hinsichtlich der Berechnung gewisser Aufschläge sind Auseinan dersetzungen an der Tagesordnung. Die Festsetzung der Preis« für Durchschuß und Regletten ist aus A 94 zu ersehen und über die Preise für das Umbrechen gibt die Tabelle zu H 95 Auskunft. Die Umbruchpreise müssen als zu hoch be zeichnet werden; man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier bei der Preisfestsetzung gar zu schematisch Verfahren worden ist. Es ist auch kein Unterschied gemacht worden zwischen Zeilengutzsatz und Einzeltypensatz. Der Umbruch von Zeilen gußsatz geht doch unbestritten weit schneller von statten. Wenn an anderer Stelle dieses Aufsatzes empfohlen wurde, die Autoren zu veranlassen, Satzkorrekturen zu vermeiden oder weitestgehend zu beschränken, so gilt dies in besonderem Maße für Korrekturen im Zeilengußsatz (Maschinensatz). Eine Stunde Korrigierzeit in der Setzmaschine wird mit 59.50 Mark -t- 60 Prozent — zusammen 95.20 Mark berechnet, und zwar in allen Druckorten (Lokalzuschlag kommtnichtinFrage). Außerdem kommt noch die Zeit in Anrechnung, die der Hand setzer zum Auswechseln und Nachsehen der neugesetzten Zeilen benötigt. Gilt schon für ein Manuskript, das vom Handsetzer abgesetzt wird, der Grundsatz, druckfertig zu sein, so mutz dieser in noch weit höherem Matze zur Geltung kommen, wenn es sich um Zeilengutzsatz handelt. Dessen Nachteil gegenüber dem Ein- zelthpensatz besteht ja vornehmlich in der Erschwerung der Kor rekturerledigung, und diesem Umstand« muß der Autor unbe dingt Rechnung tragen. Wird M a s ch in e n s atz i n F a h ne » gesetzt und werden dann erst Druck st öcke einge baut,sosindnachdemPreistariffürjede sch mal zu umbrechende Zeile 2.75 Mark zu zahlen. Man vermeide also dieses nachträgliche Einbausn, daesbeiMaschinensatzbesonderskostspieligist. Da auf den Preis von 2.75 Mark ab 1. Juni d. I. nochei n Auf schlagvon 60 Prozentkommt,so sind demnach für jede schmal zu umbrechende Zeile gegenwärtig 4.40 Mark zu zahlen. Im folgenden Aufsatz werden wir zunächst dem Kapitel »Druck« einige Ausführungen widmen. l)r. Otto Nahnsen: Der Stratzenhandel mit Zei tungen und Druckschriften in Berlin. Essen, Verlag der „Wirtschaftlichen Nachrichten aus dem Ruhrbczirk". 8°. 75 S. Ladenpreis: drosch. 2t>.—. Die vorliegende Abhandlung erstreckt sich auf ein in der Fachlite ratur bisher recht vernachlässigtes Gebiet. Ursprünglich ist der Ver fasser wohl von der Absicht ausgegangen, die Verhältnisse des ge samten Straßenhandels überhaupt einer eingehenden Betrachtung zu unterziehen. Dementsprechend finden wir bei den ersten Abteilungen des Buches eine sehr ausführliche Erörterung der ökonomischen und verwaltungsrcchtlichcn Grundlagen des Straßenhandels überhaupt. Diese beiden Abschnitte dürfen als besonders gut bezeichnet werben. Die nachfolgenden Abschnitte über die besonderen Verhältnisse im Zcitungsstraßenhandel bringen sehr vieles, was seither auch in Fach kreisen entweder noch garnicht oder noch nicht genügend bekannt war. Hier hat sich der Verfasser ein unzweifelhaftes Verdienst in der ein gebenden Klarlegung der Verbältnisse erworben. Darin stört auch nicht, daß einzelne Angaben nicht ganz genau zutresfen, wo der Ver fasser die Krage der Zuschußhändlcr behandelt. Die durchschnittliche Zahl der Zuschußhändlcr in den Berliner Bcrlagshäuser» ist mit Mt
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