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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 152, 3. Juli 1922° Händlern für den Verlag zu hoch angegeben. Ausnahmsweise hatte wohl der eine oder andere Verlag zur Einführung eines bestimmten Blattes eine größere Anzahl von Zuschußhändlern eingestellt, aber im allge meinen kann man für die Durchschnittsziffer der vorhandenen Zuschuß- Händler kaum mehr als 50 ansetzen. Auch wird mau dem Verfasser darin nicht beistimmen können, daß er die Zuschußhändler mehr den freien Händlern zurechnen will, als dies in der Praxis allgemein üblich ist. Die Zuschußhändler können sowohl nach ihrer Entlohnung wie auch nach ihrer ganzen Tätigkeit und Stellung nur als Angestellte der Verlagshäuser angesehen werden. Recht gut geschildert sind die Verhältnisse der freien selbständigen Händler. Hier hat sich der Verfasser auf recht gute Informationen aus Händlerkreisen stützen können und ebenso auf Sonderbeschreibungeu und Aufsätze in den Zeitschriften »Zeitungshändler« und »Zeitungskunde«. Besonders die ihm aus den Hündlerkreisen bereitwilligst gegebenen persönlichen Schilderungen der Verhältnisse werden für alle am Zei- tungsvertricb beteiligten Kreise von großer Bedeutung sein. Das Buch verdient besondere Aufmerksamkeit. Es sollte in der Bücherei des Zeitungsfachmannes auf keinen Fall fehlen. Hg. Kleine Mitteilungen. Nichtig frankieren! — Es ist streng darauf zu achten, das; am 1. Juli 1922 die neuen Post- und Telegraphengebührcu in Kraft getreten sind, wie wir sie schon in Nr. 131 des Börsenblattes vom 8. Juni 1922 veröffentlicht haben. Sonderdrucke des neuen Gebührentarifs sind mehrfach im Buchhandel erschienen und im Bbl. angezeigt worden. Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft. — Für die einzelnen Bewilligungen seitens der Notgemeinschaft tragen die Fachausschüsse die Verantwortung. Da der Umfang der Mittel der Notgemeinschaft trotz aller zahlenmäßigen Erhöhungen dem gesamten Bedürfnis gegen über sehr klein geblieben ist, während andererseits die Verarmung der wissenschaftlichen Forschung weiter um sich gegriffen hat, muß die Notgemeinschaft sich noch mehr darauf beschränken, mit Hilfe der Fachausschüsse wenigstens die lebensnotwendigen Grundlagen der For schung zu erhalten. Daraus folgt, daß alles Minderwichtige, so be dauerlich dies für die Erhaltung einer möglichst breiten Grundlage der Forschung auch sein mag, von einer Unterstützung durch die Not- gemcinschaft ausgeschlossen werden muß, damit die für die Weiter entwicklung wertvollen Kräfte bei ihrer Arbeit um so gründlicher unterstützt werden können. Hinsichtlich des Umfangs von Veröffent lichungen wie in der Durchführung wissenschaftlicher Versuche und Unternehmungen muß jede mit dem Zweck vereinbare Beschränkung geübt werden. Die Notgemeinschaft kann zur Durchführung von Jorschungsauf- gaben vor allem Druckunterstlltzungen gewähren, muß sich aber bei ihrer Bewilligung auf die Veröffentlichung neuer, wissen schaftlich wichtiger Forschungsergebnisse beschränken. Über all ist rücksichtslos auf Kürzung zu dringen. Die Ausstattung der Druckwerke soll sich ebenso sehr von unzeitgemäßem Luxus wie von einer den Bestand des Buches gefährdenden Dürftigkeit fernhalten. Die Notgemeinschaft kann keine Neuauflage von bereits gedruckt vorliegen den Einzclwerken unterstützen, außer wenn es sich um neue bedeutende Forschungsergebnisse handelt. Ebenso kann sie nicht für Verbilli gung von Druckwerken eintreten, deren Erscheinen auch ohne den Zu schuß der Notgemeinschaft gesichert wäre. Auch die Erhöhung der Zeitschriftenhonorare liegt außerhalb ihres Bereichs. — Zusammen fassende Darstellungen von bereits bekannten und veröffentlichten For schungen, wie insbesondere auch Lehrbücher, stehen außerhalb der Auf gaben der Notgemeinschaft. Bei Anträgen aus Zuschüsse für Zeitschriften muß sich die Not gemeinschaft auf die unbedingt wertvollen und für den Bestand der Forschung notwendigen Zeitschriften beschränken. Es ist nicht erwünscht, daß die Notgemeinschaft innerhalb desselben Fachgebietes mehrere Zeitschriften der gleichen Art unterstützt. Konzentration muß angesichts der Teuerung angestrebt werden, allerdings ohne daß eine fruchtbare wissenschaftliche Kontroverse ausgeschaltet wird. Zum Schutze der Republik. In einer zweiten Verordnung zum Schutze der Republik vom 29. Juni 1922 (die erste siehe Bbl. Nr. 151) lautet Artikel 3r Wird durch den Inhalt einer periodischen Druck schrift die Strafbarkeit einer zur Zuständigkeit des Staatsgerichts- hoss zum Schuhe der Republik gehörigen Handlung begründet, so kann die periodische Druckschrift, wenn es sich um eine Tageszeitung handelt, bis auf die Dauer von vier Wochen, im anderen Falle bis auf die Dauer von sechs Monaten verboten werden. Die Paragraphen 2, 3 und 10 der Verordnung vom 26. Juni 1922 finden entsprechende Anwendung. 930 Die Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins fand am 22. und 23. Juni unter recht zahlreicher Beteiligung der Abge ordneten und Mitglieder in Wernigerode am Harz statt. Die Verhandlungen wurden eingeleitet durch einen Vortrag des Geheimen Kommerzienrats B ü x e n st e i n-Berlin, der volks- und berufswirt schaftliche Fragen behandelte und auch die wichtige Frage der Bilan zierung in den Kreis seiner Erörterungen zog. Der Redner wies u. a. darauf hin, daß die Buchdrucker im allgemeinen noch weniz erfahrene Kausleute seien, und daß die Schwäche im Buchdruckge werbe im Mangel au Einsicht bei den Buchdruckereibesitzern selbst liege. Er redete der unbedingten Beachtung des Deutschen Buchdru ck° Preistarifs das Wort und erklärte zum Schlüsse: »Haben Sie die Courage, den Preistarif durchzuführen, dann wird es uns auch wieder besser gehen!« — Die vom Hauptvorstand vorberateue neue Satzung wurde von der Hauptversammlung en bloe einstimmig ange nommen. In letzter Zeit hatte die Frage der »S i tz v e r l e g u n cx des Deutschen Buchdrucker-Vereins« oder der »Er richtung von Geschäftsstellen außerhalb Leipzigs« eine große Rolle gespielt, und es war zu lebhaften und teilweise scharfen Erörterungen in Versammlungen und in führenden Kach- blättern gekommen. Diese Streitfrage ist nun dadurch erledigt worden, daß in der neuen Satzung festgelegt ist, daß der Sitz und die Geschäfts stelle des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Leipzig sind (wie seit fast 53 Jahren). Der Hauptvorstand ist aber befugt, zur Erfüllung bestimmter Ausgaben auch andere Geschäftsstellen zu errichten. An Stelle des Herrn Hofrats vr. Victor KlinkhardL, der dem Deutschen Buchdrucker-Verein seit 12 Jahren als 1. Vorsitzender vorsteht, wurde der bisherige zweite Vorsitzende, Herr vr. Josef Petersmann, gewählt, der bereits vor der Amtszeit des Herrn vr. Klinkhardt mehrere Jahre erster Vorsitzender war. Zum zweiten Vorsitzenden wurde Herr Stadtrat Heeneman n-Berlin (Vorsitzender des Vereins Berliner Buchdruckereibesitzer) und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Huber-Kempten i. B. gewählt. Herr vr. Klink hardt wird aber das Amt als Vorsitzender der Feuerversicherungs- Genossenschaft Deutscher Buchdrucker auch weiterhin bekleiden. Herrn Otto Säuberlich, dem bisherigen Nechnungsfllhrer, wurde das neugeschaffene Ehrenamt als Vorsitzender des Wirtschaftsamtes über tragen. Zum Nechnungsführer des Deutschen Buchdrucker-Vereins wurde Herr Erich E l s n e r-Berlin gewählt. Über die l o h n t a r i f l i ch c Lage sprach Herr N u d. Ull stein -Berlin (Prinzipalsvorsitzender im Tarifamt der Deutschen Buch drucker). Er behandelte die Ursachen, die zur Bewilligung der Lohn zulagen seit November 1921 geführt hätten. Da vielfach den Prinzi- palsmitgliedcrn im Tarifausschnß der Vorwurf gemacht worden war, als Hütten sie sich den Gehilfenvertretern gegenüber nicht genügend rückgratfest gezeigt, so nahm Herr Ullstein Veranlassung, diesen Vor wurf zurückzuweisen und den Nachweis zu führen, daß es der energischen Arbeit der Prinzipalsvertreter zu verdanken sei, wenn das Buchdruck gewerbe vor mancherlei Sonderbelastungeu, die die Gehilseuvertreter beantragt hätten, verschont geblieben sei. Da der gegenwärtige Lohn tarif Ende dieses Jahres abläuft, so entschied sich die Hauptversamm lung für eine Kündigung desselben (von einer Revision wurde Abstand genommen). Der neue Lohntarif soll nicht mehr von Allge meinheit zu Allgemeinheit, sondern von Organisation zu Or ganisation abgeschlossen werden. Herr Ullstein befaßte sich auch mit dem Hilfsardeitertarif, der nach seiner Meinung mancherlei »Un ebenheiten« enthält und daher dringend der Abänderung bedürfe, über die tarifliche Lage im Buchbindergcwerbe sprach Herr Sturm- Dresden. Das Thema »Preistarif und Preisschutz« behandelt Herr W i l h. Bär-Leipzig, Vorsitzender des Berechnungsamtes. Der Vortragende erläuterte eingehend das Zustandekommen des kürzlich erschienenen neuen D r u ck p r e i S t a r i f s. In der nachfolgenden Aussprache for derten alle Redner die strenge Durchführung des Preistarifs und die Bekämpfung der Schleuderer. Es wurde eine Satzungsergänznng ein stimmig angenommen, welche die Sicherstellung des Preisschutzes Vor sicht. Des weiteren sprach man sich dahin aus, daß die gegenwärtig im Buchdruckgewerbe üblichen Zahlungs- und Lieferungs bedingungen nicht mehr zeitgemäß seien. Der Haupt vorstand wurde beauftragt, neue Licferungs- und Zahlungsbedingun gen kserauszugeben und hierbei die in der Hauptversammlung bekannt- gegebenen Abänderungsanträge zu berücksichtigen. So hatte z. B. der Bezirksvercin Düsseldorf folgende Fassung beantragt: »Infolge der unsicheren wirtschaftlichen Lage sind die Mitglieder des Deutschen Buchdrucker-Vereins nicht mehr in der Lage, festverbindliche Liefe rungsfristen und feste Preise abzugeben: Erhöhungen der Löhne und Gehälter, Papier-, Materialien-, Kohlen- und Strompreise, der sonstigen allgemeinen Unkosten, sowie neue gesetzgeberische Maßnahmen bedingen
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