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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1922
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- Deutsch
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X- 160. 12. Juli 1022. Redaktioneller Teil. Der österreichische Buchhandel und das PreiS- tretk>ereigesetz <Manzsche Verlags- und Universitäts- Buchhandlung. Wien 1922). Aus dieser vom März 1022 datierten, 11 Seiten umsasscndin Broschüre, die einen weiteren Beitrag zur Klärung der sehr wichtigen Krage darstellt, ist kein Verfasser genannt, doch wird allgemein und unbestritten angenommen, datz sie von dem Mitbesitzer der Manzschen Buchhandlung, vr. RIchard Stein, der sich darin als Jurist und Verleger mit einer intensiven Praxis von beinahe M Jahren be zeichnen kann, geschrieben wurde. Sinngemäß wird der Gegenstand i» zwei Abteilungen behandelt: 1. Preisbildung, soweit sic vom Verleger abhängt, 2. Preisbildung, soweit sie vom Sortimenter abhängt. Im ersten Abschnitt nimmt der Verfasser Bezug auf die ein schlägigen Darlegungen des Vorstands der AentralpreisprüfungSkom» Mission Hosrat vr. Max Weiser in seinem Buche: Das Prcis- treibcrcigcsetz (Wien 1921), welche in der Hauptsache dahin gingen, bah das Gesetz aus den Berlagsbuchhandcl nur in wenigen Fällen und in sehr beschränktem Ausmaße angewendet werden kdnne. Wesent lich weiter ging vr. Weiser in den im Vorsahre mit mir als da maligem Vorsitzende» des Buchhändicr-Bcriins gepflogenen Bespre chungen, bei denen er schließlich die Erklärung abgab, daß er die Ab sicht habe, den Verlagsbuchhandel gänzlich außer acht zu lassen, weil der Betrieb desselben — ich zitiere aus dem Gedächtnis, doch, wie ich hoffe, wortgetreu — einen aleatorischen Charakter habe und ein K o n j u n k t u r g e s chä s t sei. In der Broschüre kommt der Ver fasser ebenfalls zu dem Schlüsse, daß der Verlagsbuchhandel überhaupt nicht unter das Prcisireibereigesetz zu subsumieren ist. »Das Risiko der Produktion ist nirgends so groß wie eben beim Verleger«. Hierbei führt er eine Anzahl Beispiele aus der Geschichte des Manzschen Ver lags an: dieses Kapitel hätte eine noch schlagkräftigere Ausgestaltung erfahren können durch Erwähnung der Verlagsgeschichie des Schopcn- hauerschcn Hauptwerkes: »Die Welt als Bille und Vorstellung«, Lessen erste Auslage von Brockhaus zum größten Teile makuliert werden mußte, und das erst nach dem Tobe des Philosophen ein gangbares Buch, ja ein Modebuch wurde: auch Gottfried Kellers »Grüner Hein rich« und des Humoristen Busch Meisterbuch »Max und Moritz« hatten ähnliche, seltsame Schicksale, und bei der ersten Auflage vom »Götz« mußte sich Goethe in Schulden stürzen, um die Drucklegung zu bestreiten. Was nun die Frag« der Heraufseyung der Verlegerpreise durch den Verleger selbst betrisst, so stimmt wohl jetzt jedermann mit dem Verfasser überein, baß an Stelle der Gestehungstheoric die Ersatz theorie zu treten hat. Mit Recht wird betont, baß es wohl wenige Waren gibt, die nicht das Illvvsache deS Friedenspreises erreicht oder überschritten haben, wogegen die Bücherpreis! meist nicht über das 4vl> sache hinausgehen (das bezieht sich natürlich aus Österreich. Red ), dies trotz der ins Phantastische gestiegenen allgemeinen Spesen und besonders der Gehälter und Löhne. Wovon soll aber der Verleger die Zinsen des eigenen und gar des schuldigen Anlage- und Betriebs kapitals hernehmen, wovon soll er heutzutage seinen und seiner An gehörigen Lebensunterhalt bestreiten, woher die Mittel zu neuen Unter nehmungen, ohne die ein Verlag absterben muß, hernehmen? Der Preis, den der Sortimenter verlangt, setzt sich zusammen aus dem Ladenpreise und dem Teuerungszuschlag: den erstcren bestimmt der Verleger, der letztere wird durch Beschluß des Vereins der Buch händler festgesetzt: der Verfasser bemerkt, daß, wenn die Verlegerprcise heute durchwegs sür alle Bücher schon in voller Höhe der inneren Kaufkraft der Krone angepaßt wären, so würde vielleicht ein Teue rungszuschlag von S oder 10°/» sür das Sortiment genügen: dies ist aber bei weitem noch nicht der Fall. Übrigens Hai in allen diesen Belangen, seiner auch in der Frage der Markbcrechnung, endlich bei dem Verkauf zu erhöhten Ladenpreisen die Zentralpreisprüfungskom- mission in den von ihr ausgsgebenen Richtlinien, welche seinerzeit im Börsenblatt Rr. 91 vcrössenilichi wurden, den Wünschen des österreichi schen Sortiments vollständig entsprochen, sodaß neue Verfolgungen und Anklagen nach dieser Richtung nicht zu bcslirchien sind. Die lesenswerte Broschüre sei allen Interessenten bestens emp fohlen: möge sie auch bei den amtliche» Stellen die nötige Berück sichtigung erfahren. Wien, Juni 1922. Friedrich Schiller. Mine MitteilnMii. Krcuzbandscndungei, an die Deutsche Bücherei während des Markt- hclferstreiks. — Infolge des Streiks der Markthelfer in Leipzig kom men die auf Buchhändlerwege expedierten, für die Bibliogra phie bestimmten Sendungen zurzeit nur mit erheblicher Ver spätung in der Deutschen Bücherei an. Die Bekanntgabe der Titel ausnahme im Täglichen und im Wöchentlichen Verzeichnis erleidet da durch — auch zum Schaden der Verlage — eine unerwünschte Ver zögerung. Da die Tauer des Streiks völlig ungewiß ist, werden die Verleger, die ihre Neuerscheinungen bisher noch nicht direkt durch die Post einzusenden pflegen, in ihrem eigenen Interesse gebeten, ihre Neuigkeiten bis auf weiteres der Deutschen Bücherei durch direkte Kreuzbandscndungen zu übermitteln. Deutsche Bücherei, Leipzig, Straße des 18. Oktober. Die Bibliothek des Börsenvercins bleibt vom 17. Juli bis 12. August d. I. geschlossen. Der wilde Streik der Berliner Buchdruckergehilfcn, der am 1. Juli auf fast sämtliche Berliner Buchdruckereien und Zeitungsbetriebe Über griff, ist immer noch nicht beendet. Die stattgefundenen Einigungs- vcrhandlungen haben bis jetzt noch kein Ergebnis gehabt, das von beiden Parteien angenommen wurde. Die Prinzipale machten das sehr weitgehende Angebot, daß die neue Teuerungszulage, die der am 11. Juli in Leipzig zusammcntretende Tarifausschnß festsctzen werde, schon mit dem Tage der Wiederaufnahme der Arbeit bezahlt werden solle. Die Gehilfen lehnten dieses Angebot ab und hielten im übrigen an ihren viel weitergehenden Sonderforderungen fest. Um den Streik schnell zu beenden, hatte der Ncichsarbeitsminister den Vor schlag gemacht, daß über Las Angebot der Prinzipale hinaus jedem Streikenden bei Wiederaufnahme der Arbeit eine ein malige Wirtschaftsbeihilfe von 300 Mark gezahlt werden solle. Die Prinzipalität, der durch den wilden Streik ein ungeheurer Schaden ent standen ist, konnte ans den Vorschlag des Ministers unmöglich ein- gehen und lehnte ihn geschlossen ab. Die Bewilligung des ministeriellen Vorschlags wäre schließlich nichts anderes als eine Prämie für den schweren Tarisbruch gewesen, dessen sich die Berliner Buchdruckergehilfcn schuldig gemacht haben. Mit der Ablehnung seines Vorschlags war aber der Ncichsarbeitsminister nicht einverstanden. Wohl wider den Willen der Prinzipalität setzte er ein Schiedsgericht ein. Zu der von diesem anbcranmten Verhandlung erschienen die Vertreter der Arbeitnehmer nicht. Eigentümlich berührte es, daß an der Schiedsgerichtsverhand- lnng ein Vertreter des Neichspostministeriums als Arbeitgeberbeisitzer teilnahm (die Reichsdruckerei untersteht bekanntlich dem Neichspost- ministerium). Gegen die Anwesenheit dieses Herrn erhoben die Ver treter der Prinzipalität Einspruch, da als Beisitzer nur solche Arbeit geber in Frage kommen könnten, die von der Allgemeinheit bevoll mächtigt seien. Wie aus der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 55) zu ersehen ist, bestritten die Arbeitgebervertrcter überhaupt die Zuständigkeit dieses Schiedsgerichts, da vorher die zuständige tarif liche Instanz, nämlich der Tarifausschnß der Deutschen Buchdrucker, nicht tätig gewesen sei. Dieser trete am 11. Juli zusammen »nd werde sich dann auch mit dem Berliner Streik befassen. Schließlich ver ließen die Ardeitgebervcrtreter die Sitzung, und zwar unbekümmert darum, daß der Vertreter des Rcichsarbeitsministcriums auf die Straf bestimmungen sür das Verlassen des Sitznngsranmcs aufmerksam ge macht hatte. So ist denn die Tatsache festznstellcn, daß ein Schieds spruch nicht gefällt wurde und daß bis Nedaktionsschlnß der vorliegcn- den Nummer der wilde Bnchdruckerstreik in Berlin, der u. a. auch das Erscheinen dev bürgerlichen Presse lahmlegt, noch nicht beendet ist. Der Buchbinderstrcik dehnt sich weiter aus, trotzdem das Lohnab kommen noch bis Ende dieses Monats Gültigkeit hat. Wie beim Ber liner Bnchdruckerstreik, so hat man es auch hier mit einem wilden Streik zu tun. Die von den Arbeitnehmern verbreitete Nachricht, daß die am Lohntarif beteiligten Arbeitgebergruppen es abgelehnt hätten, vor Ende Juli in neue Lohnvcrhandlungen einzntrcten, wird von de« Arbeitgebern als unwahr bezeichnet. In den ergebnislos abgebrochenen Würzburger Verhandlungen, wo cs sich aber lediglich um Mantcltarif- bestimmnngen handelte, hatten die Arbeitgeber ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, schon nm die Mitte des Monats Juli den Neichs- lohntarif einer Revision zu unterziehen, wenn bis dahin die Lebens haltungskosten eine erhebliche Steigerung anfwiesen. Trotz dieser Be reitwilligkeit trat aber ein Teil der Arbeitnehmer in den wilden Streik. Im Prozeß der Strindbergschen Erben gegen Hypcrion-Verla-g in München, der sich schon längere Zeit hinzieht, ist am 21. April 1033 auf Grund mündlicher Verhandlungen ein Urteil des ersten Zivil senats des Oberlandesgerichts München ergangen, das folgenden Wort laut hat: 967
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